Neuer Gesetzentwurf für Hartz IV: Spannend wie bei der Lottofee

Ursula von der Leyen (CDU) möchte, dass die Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Das treibt die Kosten hoch, warnen Haushaltspolitiker.

Uschi von der Leyen hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgerätes überzeugt. Jetzt können die Hartz IV-Kugeln rollen. Bild: dpa

BERLIN taz | Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht die Verkündigung der neuen Regelsätze für Hartz-IV-EmpfängerInnen so spannend wie eine Ziehung der Lottozahlen. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung bekannt. Die konkreten Zahlen, ob und wie denn nun die Regelsätze erhöht werden, sollen erst am kommenden Montag folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden Hartz-IV-Regelsätze im Februar als willkürlich gerügt und für verfassungswidrig erklärt. Ein Erwachsener bekommt derzeit 359 Euro im Monat plus Wohnkosten.

Klar ist bereits, dass die Regelsätze künftig nicht mehr gemäß der Rentenentwicklung erhöht werden sollen. Zu 70 Prozent soll sich die Erhöhung nach der Preisentwicklung, zu 30 Prozent nach der Steigerung der Nettolöhne richten. Auch weiterhin soll sich der Regelsatz am Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala orientieren. Aus dieser Referenzgruppe werden aber die Haushalte herausgerechnet, die bereits von Leistungen gemäß den Hartz-IV-Gesetzen leben, so der Gesetzentwurf. Bei der Neuberechnung der Regelsätze sollen unter anderem auch Kosten für einen Internetanschluss und höhere Ausgaben für den Nahverkehr berücksichtigt werden.

Um das ärmste Fünftel zu ermitteln, befragen die Statistiker alle fünf Jahre mehr als 60.000 Haushalte, die über einen Zeitraum von drei Monaten alle Ausgaben notieren. Dabei werden insgesamt 240 Posten abgefragt. Nicht alle diese Ausgaben werden in der Berechnung der Regelsätze für die Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt.

Kinder und Jugendliche aus Familien im Hartz-IV-Bezug können künftig laut Gesetzentwurf über die Jobcenter Zuschüsse für Lernförderung, Schulmaterial, Klassenfahrten, Mittagessen und Freizeitaktivitäten erhalten. Die Kommunen können selbst entscheiden, in welcher Form diese Zuschüsse gewährt werden, ob als Chipkarten, Gutscheine oder über andere Antragsverfahren. Im Bundeshaushalt sind für diese Leistungen an Kinder im Hartz-IV-Bezug jährlich 480 Millionen Euro veranschlagt. Das sind umgerechnet rund 20 Euro pro Kind im Monat.

Die Kommunen werden laut Gesetzentwurf künftig auch ermächtigt, Grenzwerte und Pauschalen für regional angemessene Wohn- und Heizkosten festzulegen. Bei Pflichtverletzungen im Hartz-IV-Bezug müssen die Strafen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme ausgesprochen werden. Am 20. Oktober soll das Bundeskabinett über das Regelwerk entscheiden, am 1. Januar 2011 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Haushaltspolitiker der Koalition warnten vor höheren Regelsätzen. "Die Neuberechnung der Regelsätze droht zum echten Haushaltsrisiko zu werden", sagte ein Regierungsvertreter dem Handelsblatt. Das Finanzministerium fürchte, dass die Vorsorge von 480 Millionen Euro im Etat nicht reichen könnte.

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