Neue Regelung zum Familiennachzug: Warten auf den positiven Bescheid

Geflüchtete dürfen wieder hoffen, ihre Familien nach Deutschland holen zu dürfen. Der 31-jährige Iraker Rami Hussein ist einer von ihnen.

An einer Tafel ist ein Bild gemalt. Es zeigt eine Familie, die zusammenfindet

Endlich ankommen und zusammensein. Diesen Wunsch haben viele Geflüchtete Foto: David-W-/photocase

BERLIN taz | Jede Nacht schreit Rami Hussein im Schlaf. So erzählen es die beiden Männer, die mit ihm in einem Zimmer in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft wohnen. Hussein und seine Mitbewohner kommen aus dem Irak, Hussein ist seit 2015 hier. Damals floh er vor der Terrororganisation „Islamischer Staat“ und den Bomben, die sein Heimatdorf zerstörten.

Seine Frau war damals krank und konnte nicht reisen, das jüngste der vier Kinder war gerade geboren. Das Paar beschloss, dass die Mutter und die Kinder im Irak bleiben und Hussein allein nach Europa fliehen sollte. Und sie schworen sich: Sobald der Mann in Sicherheit ist, holt er die Familie nach.

Doch Hussein ist allein in Berlin, Frau und Kinder leben noch immer im Irak. Seit 2016 können Geflüchtete mit eingeschränktem, subsidiärem Schutzstatus, wie er, ihre Familie nicht mehr nach Deutschland holen. Das beschloss die Regierung damals im Zuge der Verschärfung des Asylrechts. Ab Mittwoch ist es wieder möglich.

„Ohne meine Frau und die Kinder geht es mir schlecht“, sagt Hussein. Die Sehnsucht zerreiße ihn, jede Nacht plagten ihn Albträume. „Ich hoffe sehr, meine Familie bald wieder bei mir zu haben“, sagt der Mann, dessen richtiger Name nicht in der Zeitung stehen soll. Er fürchtet, Ärger mit den Behörden zu bekommen und seine Familie niemals herholen zu können.

Anträge werden chronologisch abgearbeitet

Wie stehen Husseins Chancen auf Familienzusammenführung? Bisher liegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) 31.340 sogenannte Terminanfragen vor, insbesondere von Syrer*innen und Iraker*innen. Daraus werden jetzt Anträge, die nun chronologisch abgearbeitet werden. Darunter ist auch Husseins Antrag.

Fortan können monatlich 1.000 Familienangehörige nach Deutschland kommen. So hat es die Koalition beschlossen. Der 1001. Antrag wird zurückgewiesen, ein „Übertragen“ auf den nächsten Monat ist nicht möglich.

Schlechte Aussichten für Hussein. Er weiß nicht, welche Nummer sein Antrag hat, Wartelisten gibt es nicht, möglicherweise muss er einen neuen Antrag stellen.

Die Politik

Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Geflüchtete in Deutschland ausgesetzt: Bürgerkriegsflüchtlinge mit einem eingeschränkten, also keinem dauerhaften Schutzstatus (weil sie nach Kriegsende in ihre Heimatländer zurückkehren sollen) durften ihre engsten Verwandten nicht nach Deutschland holen. Das beschloss die Bundesregierung Anfang 2016 mit den Asylrechtsverschärfungen aus dem Asylpaket II.

Das Verfahren

Beim Antrag auf Familiennachzug handelt es sich um ein Visaverfahren. Beteiligt sind die deutschen Auslandsvertretungen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei, das Innenministerium, das Außenamt und neuerdings - wegen der Visaangelegenheiten – das Bundesverwaltungsamt. Die Anträge werden in den Heimatländern gestellt und geprüft, unvollständige Anträge werden abgelehnt. Positive Bescheide werden in Deutschland erneut geprüft. In den Auslandsvertretungen liegen aus vergangenen Jahren 31.340 Anträge vor. Wie viele davon noch gültig sind, ist unklar. Einen Rechtsanspruch auf Nachzug gibt es nicht.

Jeden Tag schreiben seine Frau und er sich Nachrichten über Whatsapp, manchmal, wenn er genug Geld hat, telefonieren sie miteinander oder skypen. Deshalb weiß Hussein, dass sich das Hüftleiden seiner Frau verschlimmert hat, einen Arzt kann sie nicht bezahlen. Um den vier Kindern etwas zu essen zu geben, putzt sie im Haus einer reichen irakischen Familie. Sie werde dort geschlagen, sagt Hussein. Einmal hat seine Frau ihm ein Foto von blauen Flecken auf ihrem rechten Oberarm geschickt. Danach ist Hussein zusammengebrochen, sagen seine beiden Mitbewohner in der Unterkunft.

Statt zur Schule zu gehen, müssen die beiden größeren Kinder im Haus dieser Familie helfen. „Ich sehe, wie schlecht es ihnen geht“, sagt Hussein: „Aber ich kann ihnen nicht helfen.“ Immer wieder ist Hussein in psychologischer Behandlung. „Manchmal habe ich einen schwarzen Hund im Kopf“ sagt er. Dann kann er nicht aufstehen, nicht rausgehen, nicht sprechen. Dann zieht er sich die Bettdecke über den Kopf und will einfach nicht mehr da sein.

Diejenigen, die Hussein und seine Geschichte kennen, finden, der Iraker sei ein „Härtefall“. In solchen Fällen greift der Passus der „humanitären Notlage“ im Aufenthaltsrecht, unabhängig vom bislang ausgesetzten Familiennachzug. „Was ein Härtefall ist, sehen Menschen allerdings unterschiedlich“, sagt Klaus-Jürgen Dahler. Der Psychologe, Ökonom und Jurist arbeitet seit 2010 für den Migrationssozialdienst im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

Als Flüchtlingsberater vertritt er Geflüchtete vor Gericht. Er hat schon alles erlebt: Frauen und Männer mit posttraumatischen Belastungsstörungen, Suizidversuche, Abschiebungen. „Die Behörden definieren einen Härtefall anders als Menschen mit einem Gewissen“, sagt er: Behörden entscheiden formal und häufig inhuman. Der jetzt wieder mögliche Familiennachzug reiche nicht aus und stelle eher ein „Hemmnis“ dar: „Wie sollen Geflüchtete zur Ruhe kommen und sich integrieren, wenn sie nur mit der Frage beschäftigt sind, wann sie endlich ihre Familie wiedersehen“, sagt Dahler, der Mitglied der Linkspartei ist.

Klaus-Jürgen Dahler, Psychologe und Flüchtlingsberater

„Wie sollen Geflüchtete zur Ruhe kommen und sich integrieren, wenn sie nur mit der Frage be- schäftigt sind, wann sie endlich ihre Familie wiedersehen“

Die Hürden des Familiennachzugs sind hoch, das Prozedere für Geflüchtete ist kaum zu verstehen. Dabei geht es um Fragen wie: Wie gut sind die Geflüchteten hierzulande integriert? Wie gut ihre Deutschkenntnisse? Verdienen sie ihren Lebensunterhalt selbst? Haben sie eine eigene Wohnung? Je mehr Punkte davon erfüllt sind, umso größer die Chance, dass Angehörige herkommen können.

Vorrangig behandelt werden sollen Fälle, bei denen minderjährige Kinder und Pflegefälle involviert sind. Laut AA seien „Kindeswohl“ und „schwere Krankheiten“ für eine Entscheidung wichtiger als „Integrationsaspekte“: Wie jung sind die Kinder? Wie lange ist eine Familie schon getrennt? Ist jemand aus der Familie schwer krank? Muss jemand gepflegt werden?

In Husseins Fall gibt es so manchen „Pluspunkt“ für einen positiven Bescheid: vier minderjährige Kinder, die lange Trennung, die kaputte Hüfte seiner Frau.

Die Anträge müssen vollständig sein

Aber da ist noch ein anderes Problem: Die Behörden nehmen nur vollständige Anträge an: Pässe, Eheurkunde, Dokumente der Kinder, Aufenthaltstitel der Geflüchteten in Deutschland. Das ist für viele Antragsteller*innen schwierig. Manche haben ihre Unterlagen auf der Flucht verloren, anderen wurden die Pässe abgenommen, manche haben nie einen Ausweis besessen. Insbesondere für viele Menschen aus afrikanischen Ländern ist das kompliziert, sie verfügen häufig nicht einmal über eine eigene Geburtsurkunde, weil es in ihren Heimatländern an Behörden mangelt, die Geburten registrieren und entsprechende Dokumente ausstellen.

Der Familiennachzug, so wie er jetzt geregelt ist, sei „inhuman“, kritisiert Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. Für die Linkspartei-Abgeordnete Sevim Dağdelen gleicht die Regelung einer „Lotterie zulasten Tausender Kinder und Frauen“. Auch Sozialverbände wie Caritas und Diakonie empfinden den Familiennachzug als unvereinbar mit humanitären Werten.

Gerade geht es Hussein gut. Er hofft, dass die Behörden „menschlich und für mich und meine Familie entscheiden“. Aber was, wenn sein Antrag keiner von jenen 5.000 ist, die in diesem Jahr bearbeitet werden? Wenn er bald einen neuen Antrag stellen muss? Solche Fragen stellt man dem Mann jetzt besser nicht.

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