Neue Kindergeld-Regeln in Österreich: Brüssel leitet Verfahren ein

Die EU-Kommission greift durch. Das Land hatte eingeführt, dass das Kindergeld an Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Schatten auf einem Fußboden

Österreich will nicht allen Arbeitnehmern im Land denselben Satz für Kindergeld zahlen Foto: dpa

BRÜSSEL dpa | Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deswegen am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.

Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe war im vergangenen Oktober vom österreichischen Parlament beschlossen worden. Damit werden ausländische Familien, deren Kinder in der Heimat leben, nur noch Kindergeld angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten bekommen. Dies hat deutliche Kürzungen zum Beispiel für Ungarn und Slowaken zur Folge.

In Deutschland war ein solches Vorgehen ebenfalls mehrfach diskutiert worden. Die deutschen Behörden zahlten im vergangenen Jahr Kindergeld in Höhe von rund 402 Millionen Euro ins Ausland. Unter den knapp 252.000 Kindern, für die Kindergeld in europäische Staaten oder die Türkei überwiesen wurde, bildeten die polnischen Kinder (123.855) die größte Gruppe.

Die Überweisungen sind in den vergangenen fünf Jahren stark gestiegen. 2012 war nach Angaben der Bundesregierung Kindergeld in Höhe von rund 75 Millionen Euro ins Ausland gegangen.

Die CSU hatte im Juni im Bundesrat einen Antrag zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Kind lebt, vorgestellt. Der Finanzausschuss entschied jedoch, seine Beratungen zu der Initiative auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Als ein Grund gelten die Bedenken der EU-Kommission.

Die Brüsseler Behörde argumentiert mit der Logik, das gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten. Damit wird in der EU-Kommission darauf Bezug genommen, dass Kindergeld und andere Familienleistungen in Ländern wie Österreich und Deutschland nur an diejenigen EU-Ausländer gezahlt werden, die auch in das jeweilige Sozialversicherungssystem einzahlen.

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