Neonazis scheitern mit Verfassungsklage: Ministerin darf NPD kritisieren

Im Thüringischen Landtagswahlkampf hatte die Familienministerin die NPD kritisiert. Die Neonazis klagten vor dem Verfassungsgericht – und scheiterten nun.

Hatte keinen Bock auf Nazis im Parlament: Familienministerin Manuela Schwesig. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen Schwesigs im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der Neonazis verletzt.

„Der Antrag ist unbegründet“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der Thüringischen Landeszeitung seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.

Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als „Freifahrschein“ zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen.

„Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf“, sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen – müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. (Az.2 BvE 2/14)

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