Noch können nur wenige Gaskunden von dem Karlsruher Urteil profitieren. Um das zu ändern, bräuchte man ein Grundsatzurteil. Das fordert nun die Bremer Verbraucherzentrale.von CHRISTIAN RATH

Noch wird hier der Kubikmeter zum hohen Preis gezählt. Bild: ap
FREIBURG taz | Das verbraucherfreundliche BGH-Urteil fällt nicht vom Himmel. Auch in früheren Entscheidungen haben die Karlsruher Richter erklärt, dass Gaspreis-Erhöhungsklauseln ausgewogen sein müssen. Sie sollen nicht nur den Gasversorgern nutzen, sondern auch die Verbraucherinteressen berücksichtigen.
So kassierte der BGH im letzten Herbst eine Klausel, wonach die Versorger bei Sinken des Ölpreises nur "berechtigt" sind, die Gaspreise zu senken. Sie müssten sich dazu auch bei Sondervertragskunden "verpflichten", so der BGH. In diese Richtung zielte auch die BGH-Vorgabe vom letzten Herbst, dass gestiegene Einkaufspreise nicht automatisch an die Kunden weitergegeben werden dürfen, sondern nur wenn sich die Gesamtkosten für den Versorger erhöhen. Ersparnisse bei Verwaltung, Finanzierung und Netzkosten müssten bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden.
Faktisch hatte der BGH damals die Argumentation des aktuellen Urteils vorweggenommen: Es kommt beim Gaspreis nicht nur auf die Entwicklung des Ölpreises an. Neu ist, dass diesmal eine automatische Preisanpassungsklausel betroffen ist, während es damals um einzelne Preiserhöhungen ging.
Allerdings steht der BGH nicht immer an der Seite der Verbraucher. Im November 2008 entschieden die Karlsruher Richter, dass es keinen Anspruch auf Offenlegung der Preiskalkulation gibt. Hier gehe das "verfassungsrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse an Geschäftsdaten" vor. Es genüge, wenn die Kalkulationen über Gutachten oder Zeugenaussagen von Mitarbeitern schlüssig dargelegt werden.
Dadurch sinkt der Wert des aktuellen Urteils. Wie sollen Verbraucher und ihre Verbände durchsetzen, dass zum Beispiel gesunkene Verwaltungskosten in den Gaspreis einfließen, wenn sie nicht einmal Einblick in die Unterlagen bekommen, um solche Kosteneffekte aufzuspüren?
Ein neues Grundsatzurteil des BGH strebt die Verbraucherzentrale Bremen an. Sie will erreichen, dass alle Gaskunden von den verbraucherfreundlichen BGH-Urteilen profitieren, nicht nur solche, die ihre Zahlungen gekürzt oder gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt haben. "Wenn die letzten Gaspreiserhöhungen auf eine unwirksame Klausel gestützt waren, dann haben Verbraucher ohne Rechtsgrund zu viel bezahlt und können diese Summe für die letzten drei Jahre zurückverlangen", argumentiert die Bremer Verbraucherschützerin Irmgard Czarnecki.
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