Nach Lynchmord in Afghanistan: Keine Todesstrafe im Fall Farkhunda

Im März prügelte ein Mob in Afghanistan eine 27-Jährige zu Tode. Die zuvor verhängten Todesurteile gegen die Täter hat ein Gericht nun aufgehoben.

Eine Gruppe Männer hält ein Plakat der Ermordeten hoch.

Während der Beerdigung im März in Kabul. Foto: ap

KABUL ap | Gut drei Monate nach dem Lynchmord an einer jungen Frau in Afghanistan hat ein Berufungsgericht die Todesurteile gegen vier mutmaßliche Täter aufgehoben. Drei von ihnen erhielten stattdessen Haftstrafen von 20 Jahren, der vierte soll zehn Jahre hinter Gitter. Dies teilte Berufungsrichter Abdul Nasir Murid am Donnerstag mit. Die Familie des Opfers reagierte mit Kritik.

Die 27-jährige Farkhunda Maliksada war am 19. März von einem wütenden Mob zu Tode geprügelt worden. Hintergrund war das falsche Gerücht, sie habe ein Exemplar des Koran verbrannt. Der Zwischenfall schockte viele Afghanen und löste eine Bewegung für mehr Frauenrechte aus.

Die Urteile in dem Berufungsverfahren fielen bereits am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einem Bericht des Senders Tolo TV gab es einen Freispruch für den Händler, der das falsche Gerücht über die Koranverbrennung in die Welt gesetzt und damit den Mob angestachelt haben soll.

Maliksadas Bruder Nadschibullah äußerte sich empört über die Gerichtsentscheidung. „Das Urteil von 20 Jahren bedeutet Freiheit, es bedeutet, dass sie freigelassen werden. Wir wollen die vorherige Entscheidung für die Todesstrafe“, sagte der 37-Jährige.

Kritik kam auch von Abgeordneten und Aktivisten, die beklagten, das Gericht habe sich dem konservativen Klerus gebeugt, statt rechtliche Standards einzuhalten. „Das verstößt gegen die Verfassung“, sagte die Abgeordnete und Frauenrechtlerin Schukria Baraksai. „Die Gerichte sollten der Öffentlichkeit Zutritt gewähren, dieses Verfahren hinter verschlossenen Türen untergräbt die Glaubwürdigkeit der Urteile.“

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