NSU-Verfahren in München: Prozess soll am 17. April beginnen

Es wird der größte Terrorprozess seit den RAF-Verfahren: Zunächst sind 85 Termine bis Januar 2014 angesetzt. Das Verfahren könnte zweieinhalb Jahre dauern.

Die jüngsten Bilder von Beate Zschäpe, aufgenommen im Juli 2012 im Gefängnis für eine Art Video-Gegenüberstellung. Bild: Screenshot/taz

BERLIN taz | Der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier mit ihr angeklagte Männer soll am 17. April beginnen. Das geht aus einem Schreiben des Oberlandesgerichts München an die Verfahrensbeteiligten hervor.

Demnach sind für den größten Terrorprozess Deutschlands seit den RAF-Verfahren zunächst 85 Verhandlungstermine bis Mitte Januar 2014 angesetzt. Der Präsident des Oberlandesgerichts hatte jedoch in einem Interview schon angedeutet, dass der erste NSU-Prozess noch deutlich länger als neun Monaten dauern könnte – nämlich bis zu zweieinhalb Jahre.

Das Gericht bestätigte am Freitagvormittag nun auch offiziell, dass der 6. Strafsenat die Anklage gegen Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) „unverändert“ zur Hauptverhandlung zugelassen habe. Die Bundesanwaltschaft wirft der 38-jährigen Zschäpe in ihrer 488-seitigen Anklageschrift vom November unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mittäterschaft bei den zehn Morden des NSU vor.

Die Ankläger gehen von einer Art Arbeitsteilung aus: Während Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durchs Land reisten und mordeten, habe Beate Zschäpe für das Trio den Schein der Legalität gewahrt und die Kasse der Terrorgruppe verwaltet.

64 Nebenkläger, 46 Anwälte

Zschäpes Verteidigerteam zweifelt dagegen insbesondere den Vorwurf der Mittäterschaft bei den Morden an. Juristisch wiegt dies so schwer, als ob Zschäpe selbst geschossen hätte. Bei einer Verurteilung muss die Rechtsextremistin mit lebenslanger Haft rechnen.

Neben Zschäpe müssen sich zwei mutmaßliche NSU-Unterstützer in München vor Gericht verantworten, André E. und Holger G. Außerdem sind zwei Männer wegen Beihilfe zu neun der zehn Morde angeklagt, der Ex-Neonzai Carsten S. und der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Sie sollen dem NSU die Ceska-Pistole samt Schalldämpfer beschafft haben, mit der Mundlos und Böhnhardt zwischen 2000 und 2006 neun Migranten ermordeten.

Im Justizzentrum in der Nymphenburgerstraße in München wird nun der große Schwurgerichtssaal A 101 umgebaut. Nicht nur für die fünf Angeklagten und ihre Verteidiger, sondern auch für die 64 Nebenkläger und ihre 46 Anwälte muss genügend Platz geschaffen werden.

Dafür wird es für die Öffentlichkeit eng werden. Nur für 50 Zuschauer sowie weitere 50 Medienvertreter soll es Plätze geben. Der Andrang wird vermutlich deutlich größer sein, zumindest zum Prozessauftakt Mitte April.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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