NSU-Prozess in München: Was nützt Zschäpe eine Aussage?

Bisher ist der Prozess für die Hauptangeklagte schlecht verlaufen. Für ein reduziertes Strafmaß müsste sie ein Geständnis ablegen und Reue zeigen.

Am Mittwoch wird Beate Zschäpe mal wieder im Mittelpunkt stehen. Foto: ap

FREIBURG taz | Am 9. Dezember will Beate Zschäpe im NSU-Prozess nun aber mal endgültig aussagen. Aber warum tut sie das? Vermutlich reagiert sie nicht auf die drängenden Fragen der Opferangehörigen und der Öffentlichkeit. Es dürfte ihr wohl vorrangig um eine mildere Strafe gehen.

Angeklagt ist Beate Zschäpe vor allem als Mittäterin an zehn Morden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, dass sie gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Taten geplant und ausgeführt hat. Sie sei zwar nicht an den Tatorten gewesen, habe aber die „unauffällige Fassade“ der Gruppe gepflegt, das Geld verwaltet, Ausweispapiere beschafft und Wohnmobile für Straftaten gemietet.

Bisher ist der Prozess für Zschäpe schlecht verlaufen. Schon vor Prozessbeginn hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Anklage zugelassen. Das heißt, es hielt schon damals eine Verurteilung für wahrscheinlich.

Seitdem lässt das OLG die Untersuchungshaft für Zschäpe fortbestehen. Die Richter gehen also davon aus, dass weiter „dringender“ Tatverdacht besteht. Und bisher hat die Beweisaufnahme wenig ergeben, was Zschäpe entlasten könnte.

Zschäpe könnte nun versuchen, das Gericht zu überzeugen, dass sie von den Morden Mundlos‘ und Böhnhardts gar nichts wusste.

Wenn Zschäpe weiter schweigt, könnte sie also eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nicht vermeiden. Es bestünde sogar die Gefahr, dass das OLG wegen der Vielzahl der Taten eine „besondere Schwere der Schuld“ annimmt. Zschäpe hätte dann keine Chance, bereits nach 15 Jahren entlassen zu werden. Vielmehr wäre dann eine Verbüßungszeit von 20 bis 25 Jahren wahrscheinlich.

Zschäpe könnte nun versuchen, das Gericht zu überzeugen, dass sie von den Morden Mundlos‘ und Böhnhardts gar nichts wusste. Sie könnte behaupten, dass sie zwar das Leben in der Illegalität mitorganisierte, allerdings nur die zahlreichen Raubüberfälle ihrer beiden Freunde decken wollte.

Handfeste Indizien, dass Zschäpe von den Morden wusste, gibt es tatsächlich wenig, unter anderem einen Fingerabdruck auf einem Zeitungsartikel über eine der Mordtaten.

Zschäpe könnte auch versuchen, ihre Rolle in der Gruppe als nachrangig darzustellen. Dann wäre sie nicht Mittäterin, sondern nur Gehilfin, was einen Strafnachlass erlaubt. Ihr dominantes Verhalten gegenüber ihren Anwälten dürfte für diese Strategie aber kontraproduktiv gewesen sein.

Außerdem hat sie am Tag ihrer Flucht auch das Haus in Zwickau angezündet und dabei wohl den Tod einer alten Bewohnerin in Kauf genommen. Die Bundesanwaltschaft wertet das als Mordversuch. Die Tat hat auch mit ihrer Stellung in der Gruppe nichts zu tun.

Für eine bloße Aussage gibt es noch keinen Rabatt beim Strafmaß. Dazu müsste Zschäpe ein Geständnis ablegen, die Geschichte des NSU aufklären und/oder glaubhaft Reue bekunden. Damit rechnet bisher aber eigentlich niemand.

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