NSU-Prozess fortgesetzt: Wichtige Zeugin tritt auf

Der NSU-Prozess geht weiter mit einer bedeutsamen Zeugin: Die Frau hatte der Polizei schon früh gesagt, die Täter seien „keine Südländer“ gewesen.

Der Mitangeklagte Holger G. und Anwälte im NSU-Prozess im Gerichtssaal in München. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Die Sommerpause im NSU-Prozess ist beendet. Seit Donnerstag wird das bisher größte deutsche Verfahren gegen eine rechtsextreme Terrorgruppe vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt.

Immer wieder wird kritisiert, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zwischen den Themenkomplexen hin und her springt. „Die Sprunghaftigkeit liegt in der Natur des Verfahrens“, sagt dazu die Gerichtssprecherin. Oft seien geladene Zeugen verhindert. So gerate die Reihenfolge durcheinander.

Zunächst wurde nun erneut ein Beamter des Bundeskriminalamtes befragt, der den Mitangeklagten Holger G. im November 2011 vernommen hatte. Weil die Hauptangeklagte Beate Zschäpe beharrlich schweigt, sind die Angaben G.s, die Zschäpe und weitere Angeklagte belasten, von großer Bedeutung.

Am Freitag wurde die Beweisaufnahme im Mordfall Ismail Yasar fortgesetzt. 2005 sollen die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Mann in seiner Nürnberger Imbissbude erschossen haben.

„Beide hatten helle Haut“

Vor allem die Aussage von Beate K., einer Bäckereiverkäuferin, ist interessant. Bereits einen Tag nach dem Mord gab sie wichtige Hinweise. Zuerst sei sie mit dem Rad an den beiden vorbeigefahren, als diese den Stadtplan studierten. Etwa 20 Minuten später habe sie „die Männer“ auf der Höhe der „Dönerbude“ gesehen und beobachtet, wie einer der beiden eine Tüte mit einem Gegenstand im Rucksack des anderen verstaute.

Bei der Polizei gab sie an, bei den Männern habe es sich nicht um „Türken oder Südländer“ gehandelt. „Beide hatten helle Haut.“ Eine Täterbeschreibung, die die Ermittler zum Umdenken hätten bewegen können.

Neben der Rekonstruktion der Taten wird es in den kommenden Wochen auch um die Planung der Morde gehen. Denn während die Anwälte der Nebenkläger auch die Ermittlungspannen der Behörden beleuchten wollen, will die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe nachweisen, dass sie als gleichberechtigtes NSU-Mitglied an der Planung der zehn Morde beteiligt war, die dem Trio zur Last gelegt werden.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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