NRW-Jäger wollen Tierschützer sein: Jagd auf „grüne Arroganz“

Hoffnung auf Waidmannsheil: Der NRW-Jagdverband klagt gegen das grüne Landesumweltministerium auf Anerkennung als Tierschutzverband.

Eine Katze läuft über einen Zaun

Das Katzenabschuss-Verbot erhitzt die Gemüter in NRW. Foto: dpa

KÖLN taz | „Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild“, besagt ein alter Spruch. Die sogenannte Waidgerechtigkeit ist im Bundesjagdgesetz festgeschrieben. So hat der Jäger darauf zu achten, dass er nicht zu viel und nicht zu wenig Wild abschießt, kurz: dass er den Lebensraum der Tiere erhält.

Ob Waidgerechtigkeit auch Tierschutz ist, das wird am Donnerstag das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht beschäftigen. Denn die Jäger in Nordrhein-Westfalen wollen als Tierschützer anerkannt werden – ein bundesweit einmaliger Vorstoß.

Das grün geführte Landesumweltministerium hatte den Antrag des nordrhein-westfälischen Landesjagdverbands bereits Anfang des Jahres abgelehnt und auf eines der Hauptkriterien für eine Anerkennung verwiesen. Demnach muss ein Verband überwiegend die Ziele des Tierschutzes fördern, und das sei beim Landesjagdverband nicht der Fall, erklärte das Ministerium am Mittwoch.

Offensichtlich wolle der grüne Landesumweltminister Johannes Remmel nur solche Organisationen anerkennen, „die mindestens 150-prozentig ins enge Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen“, empört sich LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. Er beklagt „einen Mangel an Respekt“. Der Justiziar des Verbands spricht gar von „staatlicher Willkür“.

Das bundesweit umfangreichste Gesetz

Die Kriterien für die Anerkennung als Tierschutzverband sind hoch, seit 2013 das Gesetz über das „Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ beschlossen wurde. Es ist das bundesweit umfangreichste Gesetz seiner Art und stärkt die Einflussmöglichkeiten der Tierschützer. Diese können erstmals vor Gericht als Sachwalter der Tiere auftreten und beispielsweise gegen die Kürzung von Hühnerschnäbeln oder gegen den Bau von Stallanlagen klagen.

„Da müssen Sie schon etwas vorweisen können, um aufgenommen zu werden“, so Ministeriumssprecher Wilhelm Deitermann. Acht Vereine sind bislang anerkannt, darunter der Deutsche Tierschutzbund und Animal Rights Watch.

Die Klage heizt die Feindschaft zwischen Waidmännern und Umweltminister weiter an. Entzündet hatte sich der Streit am neuen Landesjagdgesetz, das im Juli in Kraft trat. Es sieht einen im bundesweiten Vergleich weitreichenden Tierschutz vor, verbietet unter anderem bleihaltige Munition und die Jagd mit Totschlagfallen. Die Waidmänner geißeln die Reform als „grüne Arroganz“ und sehen ihre „Freiheitsrechte“ bedroht, zu Tausenden protestierten sie vor dem Düsseldorfer Landtag.

Besonders das Katzenabschuss-Verbot erhitzt die Gemüter. Frei wildernde Katzen konnten bislang geschossen werden, die Jäger sehen in ihnen eine Gefahr für Vögel und andere Kleintiere in den Wäldern, außerdem warnen sie vor einer Katzenplage. Remmel verbot dennoch den Abschuss im Mai.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Ende Oktober legte er eine „Katzenabschuss“-Bilanz vor: Allein im Jagdjahr 2014/15 haben Jäger in Nordrhein-Westfalen mehr als 7.300 Katzen abgeschossen.

Unterliegen die Jäger am Donnerstag vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht, können sie in nächster Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster klagen.

Das dürfte sich hinziehen, allein ein Jahr lang war die Klage in Gelsenkirchen anhängig. Da kommt einem erneut ein alter Waidmannsspruch in den Sinn: „Die meiste Zeit seines Lebens wartet der Jäger doch vergebens.“

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