NPD-Verbot: Mit politischen Mitteln bekämpfen

Der Widerstand der FDP war zu groß: Die Bundesregierung stellt keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbot – trotz Innenminister Friedrichs Ankündigung.

„Dummheit kann man nicht verbieten“, sagt Rösler. Bild: dpa

BERLN taz | Nach monatelangem Zögern ist jetzt klar: Die Bundesregierung wird keinen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbotsverfahren stellen. Am Montagnachmittag erklärte FDP-Parteichef Philipp Rösler, dass die fünf liberalen Minister einem solchen Antrag nicht zustimmen werden. Die FDP habe diesen Weg immer für falsch gehalten.

„Dummheit kann man nicht verbieten“, sagte Rösler. Die NPD müsse mit politischen Mitteln bekämpft werden. Die Entscheidung wird aller Voraussicht nach offiziell auf der Kabinettssitzung am Mittwoch getroffen.

Dass große Teile der Regierung einem Verbotsantrag skeptisch gegenüberstehen, ist lange bekannt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte erst Ende Februar deutlich gemacht, dass er nach dem missglückten NPD-Verbotsverfahren von 2003 das Risiko eines erneuten Scheiterns für zu hoch halte. Zugleich erklärte er aber, dass die Regierung um einen Verbotsantrag kaum herumkomme.

Die Länder hatten im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Seit gut einem Jahr sammeln die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern Material gegen die Partei. Im Frühsommer kommt es damit ohnehin zu einem entsprechenden Antrag. Für die Bundesregierung bestand also Sachzwang, sich ebenfalls am Verbotsverfahren zu beteiligen. Nicht zuletzt, da rund die Hälfte des gesammelten Materials gegen die NPD vom Bund stammt.

Protest von der FDP

Friedrich sagte im Februar, die Länder hätten die Bühne eröffnet, jetzt müsse gemeinsam verhindert werden, dass die NPD auf dieser Bühne triumphiere. Gegen diese Sichtweise hatte die FDP damals protestiert. Es gebe keine abschließende Haltung der Regierung, hieß es von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

In dem Kabinettsbeschluss, der der Rheinischen Post nach eigenen Angaben vorliegt, heißt es, die Regierung nehme die Entscheidung des Bundesrats für einen Verbotsantrag „mit Respekt zur Kenntnis“. Die Bundesbehörden würden das dafür relevante Material auch weiter sammeln. Einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag halte man aber für nicht erforderlich. Ein Ministeriumssprecher wollte das am Montag zunächst weder bestätigen noch dementieren.

Die jetzige Entscheidung scheint einer Win-win-Situation gleichzukommen. Die FDP kann sich auf der einen Seite als oberste Kritikerin von Parteiverboten stilisieren, die Union sich auf den Widerstand des Koalitionspartners berufen und insgeheim froh sein, dass das Thema nun endlich vom Tisch ist.

Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war vor 10 Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, noch bevor es richtig begann. Der Grund: Zu viele vom Staat bezahlte V-Männer gehörten der Führungsriege der Partei an. Daraus hatte die Politik gelernt. V-Leute wurden aus der NPD abgezogen. Bei neuerlichen Verbotsverfahren sollen nur noch öffentlich zugängliche Quellen verwendet werden.

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