• 20.02.2009

"Muttersprache Deutsch"

Diskriminierung bei der Jobsuche

Ein Berliner Kunstbetrieb lehnte eine Bewerberin ab, weil sie keine deutsche Muttersprachlerin ist. Die Frau fühlte sich diskriminiert, klagte - und das Berliner Arbeitsgericht gab ihr Recht.von SABINE AM ORDE

  • 31.07.2011 01:55 Uhr

    von Resa:

    Frau Lockward sprich von Nicht-Weisse ist aber selbst bluetenweiss. Irgensetwas ist faul an dieser Sache.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von Herr Köhler:

    Liebe Frau Lockward,
    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von Michael:

    Wie dieser Fall zeigt, werden durch das Antidiskriminierungsgesetz Arbeitgeber diskriminiert, die z. B. ganz einfach einen Mitarbeiter mit perfekten Deutschkenntnissen, oder besonders kräftig, oder schwarz, oder mit dem Aussehen einer 16-jährigen usw. suchen. Alles völlig legitim (gewesen). Armes Deutschland.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von denninger:

    @ "G. B. Richardson":
    Verzeihung, wenn ich persönlich werde, aber eine den Deutschen von Ihnen nachgesagte "Provinzialität" kann ich, verbunden mit offenener Xenophobie Ihrem Heimatland bzw. Ihren Mitbürgern ebenfalls bescheinigen.
    Als Mitarbeiter eines Konzerns (leider) mit Hauptsitz in London hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, einmal pro Monat das Verhalten Ihrer Landsleute gegenüber Deutschen aus nächster Nähe zu erfahren. Die bei Ihnen offenbar zum guten Ton gehörenden Hitler- und Naziwitze habe ich, obwohl einige davon in Deutschland einen Straftatbestand darstellen, ohne Murren ertragen. Die üblichen Begrüßungen mit "H.H." sowie die dazugehörigen Handbewegungen empfand ich eher als geistiges Armutszeugnis des "Grüßenden" denn als Beleidigung meiner Person. Diverse, sehr deutliche Nachfragen nach der Tätigkeit meiner Großväter in den Jahren des zweiten Weltkrieges unter besonderem Interesse an der etwaigen Opferzahl gehörten ebenso zum Repertoire Ihrer ach so weltoffenen Landsleute wie die darauf üblicherweise folgende Laudatio über die Heldentaten der eigenen Großväter (offenbar alles Bomberpiloten mit Einsatzgebiet Hamburg und Dresden). Richtig "nett" waren die gemeinsamen Abendveranstaltungen ab ca. 22.00. Dann ging es (das Thema böse Deutsche - gute Briten war erschöpft) über Asiaten, Schwarzafrikaner und Osteuropäer unter besonderer Berücksichtigung heterosexueller Kontakte mit Angehörigen dieser Gruppen. Na ja, Frau Lockward wird sicher die Weltoffenheit Ihrer Landsleute geniessen. Ich jedenfalls habe mich dem "Genuss" britischer Gastfreundschaft entzogen.
    Falls Sie immer noch glauben, Xenophobie, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung seien nicht global, sondern ein Problem in einigen Nationen, so kann ich nicht umhin, Ihnen zumindest Naivität und Weltfremdheit zu unterstellen.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von Miguel:

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von G. B. Richardson:

    Als Brite mit langjähriger Deutschlanderfahrung bin ich immer wieder darüber erstaunt, wie weit die Provinzialität selbst in Städten wie Berlin unter den Deutschen verbreitet ist, wie ja das Beispiel der zurückgewiesenen Bewerbung Frau Alanna Lockwards bei der Berliner Kunstausstellungsvereinigung Kunst-Werke e.V. bewiesen hat.

    Eine Medienwissenschaftlerin und Kuratorin aus der Dominikanischen Republik, mit Aufbaustudium in Berlin, noch zudem viersprachig und interkulturell erfahren, was will man mehr?

    Liebe Frau Lockward, wenn man Ihnen in Berlin mit Verweis auf das erforderliche "Deutsch als Muttersprache" nicht einmal eine Stelle am Infopoint eines Kunstvereins anbieten kann, dann kommen Sie nach London! You are very welcome here!

    Mit Ihrem kosmopolitischen Hintergrund und Ihren Qualifikationen haben Sie bei uns die besten Chancen, einen erfolgreichen Berufsweg zu beschreiten. Wir reißen uns um Menschen wie Sie!

    In Deutschland will man offenbar selbst in Künstlerkreisen lieber unter sich bleiben, bis man irgenwann - zu spät - feststellt, dass der Rest der Welt einem den Rücken zukehrt.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von denninger:

    Tja, "Icke", da bist Du nicht der einzige, der sich mit diesem "Gesetz" (SCNR) etwas nebenbei verdienen will.
    Horden unterbeschäftigter und -bezahlter Juristen warten wie die Geier auf "unkorrekte" Stellenanzeigen. Wenn z.B. die Geschlechterneutralität nicht gewahrt ist oder eben wie hier eine bestimmte Muttersprache gefordert wird, so ist das sehr sehr böse und gehört (selbstverständlich gebührenpflichtig) abgemahnt.
    Erfahrene Personalverantwortliche werden deshalb:
    - nie die Gründe einer Ablehnung erläutern
    - trotzdem die Bewerber auch nach subjektiven Kriterien auswählen
    - nach aussen 100% PC agieren
    Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur die, die nicht "richtig" (im Rahmen der Legalität) diskriminieren können.
    Ein Fortschritt ist das nicht, aber voll PC.

  • 04.04.2011 19:06 Uhr

    von icke:

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • 11.02.2011 17:50 Uhr

    von Herr Köhler:

    Liebe Frau Lockward,
    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • 11.02.2011 17:50 Uhr

    von Miguel:

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • 11.02.2011 17:50 Uhr

    von icke:

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • 23.02.2009 13:42 Uhr

    von Herr Köhler:

    Liebe Frau Lockward,
    herzlichen Glückwunsch zu diesem Urteil. Sehr mutig von Ihnen, diesen Weg gegangen zu sein, denn die meisten Betroffenen kennen das A vom AGG nicht einmal. Traurig, denn es soll ja nun einmal ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sein.

    Hier ein paar Zahlen zur versteckten Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Laut OECD müssen MigrantInnen in Deutschland 40-50% mehr Bewerbungen schreiben als vergleichbar qualifizierte Arbeitssuchende ohne Migrationshintergrund, um von potentiellen Arbeitsgebern kontaktiert zu werden. Dies ergaben Tests mit fingierten Bewerbungsschreiben. Die Arbeitslosenquote von zugewanderten AkademikerInnen ist mehr als doppelt so hoch wie die der hier geborenen arbeitslosen AkademikerInnen (18,9% zu 8,1%). Als Grund nennt der OSCD-Bericht, dass Personalentscheider Arbeitssuchenden Eigenschaften zuschreiben, die sie aus der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ableiten (Vorurteile).

    Frau Lockward hatte das Pech an Ihrer Muttersprache gesemssen zu werden und nicht nach ihren Fähigkeiten. Das ist Diskriminierung. Zu Recht wurde der Klage nach AGG stattgegeben.

  • 21.02.2009 18:00 Uhr

    von Michael:

    Wie dieser Fall zeigt, werden durch das Antidiskriminierungsgesetz Arbeitgeber diskriminiert, die z. B. ganz einfach einen Mitarbeiter mit perfekten Deutschkenntnissen, oder besonders kräftig, oder schwarz, oder mit dem Aussehen einer 16-jährigen usw. suchen. Alles völlig legitim (gewesen). Armes Deutschland.

  • 21.02.2009 09:45 Uhr

    von grafinger:

    @Redaktion:
    Verzeihung, ich bin etwas verwirrt.
    Die vom Gericht erkannte Diskriminierung bezog sich auf die Muttersprache, wieso spricht die Klägerin von einer Diskriminierung aufgrund ihrer Hautfarbe?
    Auf einem Bild in "ArteNet" kann ich bei Frau L. auf dem ersten Blick keine bestimmte ethnische Herkunft erkennen, wieso sollte das dann der Diskriminierungsgrund im Kunstbetrieb sein?
    Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass sich ein enttäuschter weil abgelehnter Bewerber einfach nur rächen wollte.

  • 20.02.2009 20:50 Uhr

    von denninger:

    @ "G. B. Richardson":
    Verzeihung, wenn ich persönlich werde, aber eine den Deutschen von Ihnen nachgesagte "Provinzialität" kann ich, verbunden mit offenener Xenophobie Ihrem Heimatland bzw. Ihren Mitbürgern ebenfalls bescheinigen.
    Als Mitarbeiter eines Konzerns (leider) mit Hauptsitz in London hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, einmal pro Monat das Verhalten Ihrer Landsleute gegenüber Deutschen aus nächster Nähe zu erfahren. Die bei Ihnen offenbar zum guten Ton gehörenden Hitler- und Naziwitze habe ich, obwohl einige davon in Deutschland einen Straftatbestand darstellen, ohne Murren ertragen. Die üblichen Begrüßungen mit "H.H." sowie die dazugehörigen Handbewegungen empfand ich eher als geistiges Armutszeugnis des "Grüßenden" denn als Beleidigung meiner Person. Diverse, sehr deutliche Nachfragen nach der Tätigkeit meiner Großväter in den Jahren des zweiten Weltkrieges unter besonderem Interesse an der etwaigen Opferzahl gehörten ebenso zum Repertoire Ihrer ach so weltoffenen Landsleute wie die darauf üblicherweise folgende Laudatio über die Heldentaten der eigenen Großväter (offenbar alles Bomberpiloten mit Einsatzgebiet Hamburg und Dresden). Richtig "nett" waren die gemeinsamen Abendveranstaltungen ab ca. 22.00. Dann ging es (das Thema böse Deutsche - gute Briten war erschöpft) über Asiaten, Schwarzafrikaner und Osteuropäer unter besonderer Berücksichtigung heterosexueller Kontakte mit Angehörigen dieser Gruppen. Na ja, Frau Lockward wird sicher die Weltoffenheit Ihrer Landsleute geniessen. Ich jedenfalls habe mich dem "Genuss" britischer Gastfreundschaft entzogen.
    Falls Sie immer noch glauben, Xenophobie, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung seien nicht global, sondern ein Problem in einigen Nationen, so kann ich nicht umhin, Ihnen zumindest Naivität und Weltfremdheit zu unterstellen.

  • 20.02.2009 19:58 Uhr

    von Miguel:

    Ich kann mich dem Kommentar von "denninger" nur anschließen. Am Orde präsentiert leider einen völlig unreflektierten Gesetzesglauben der sich nicht von der Realität beirren läßt. Zudem ist der Artikel auch noch schlampig zusammengeschrieben, was hat die Aussage von Lockward über "Nicht-Weiße" mit Sprachkompetenz zu tun? Wieso bewirbt sich eine Kuratorin auf einen Job am "Infopoint"? Da stimmt doch was nicht! Ärgerlich, denn mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Interventionen tut man dem Anliegen Antidiskriminierung keinen Gefallen, sondern gibt es der Lächerlichkeit preis. Trotzdem Glückwunsch an Frau Lockward für das stattliche Taschengeld.

  • 20.02.2009 17:25 Uhr

    von G. B. Richardson:

    Als Brite mit langjähriger Deutschlanderfahrung bin ich immer wieder darüber erstaunt, wie weit die Provinzialität selbst in Städten wie Berlin unter den Deutschen verbreitet ist, wie ja das Beispiel der zurückgewiesenen Bewerbung Frau Alanna Lockwards bei der Berliner Kunstausstellungsvereinigung Kunst-Werke e.V. bewiesen hat.

    Eine Medienwissenschaftlerin und Kuratorin aus der Dominikanischen Republik, mit Aufbaustudium in Berlin, noch zudem viersprachig und interkulturell erfahren, was will man mehr?

    Liebe Frau Lockward, wenn man Ihnen in Berlin mit Verweis auf das erforderliche "Deutsch als Muttersprache" nicht einmal eine Stelle am Infopoint eines Kunstvereins anbieten kann, dann kommen Sie nach London! You are very welcome here!

    Mit Ihrem kosmopolitischen Hintergrund und Ihren Qualifikationen haben Sie bei uns die besten Chancen, einen erfolgreichen Berufsweg zu beschreiten. Wir reißen uns um Menschen wie Sie!

    In Deutschland will man offenbar selbst in Künstlerkreisen lieber unter sich bleiben, bis man irgenwann - zu spät - feststellt, dass der Rest der Welt einem den Rücken zukehrt.

  • 20.02.2009 16:50 Uhr

    von denninger:

    Tja, "Icke", da bist Du nicht der einzige, der sich mit diesem "Gesetz" (SCNR) etwas nebenbei verdienen will.
    Horden unterbeschäftigter und -bezahlter Juristen warten wie die Geier auf "unkorrekte" Stellenanzeigen. Wenn z.B. die Geschlechterneutralität nicht gewahrt ist oder eben wie hier eine bestimmte Muttersprache gefordert wird, so ist das sehr sehr böse und gehört (selbstverständlich gebührenpflichtig) abgemahnt.
    Erfahrene Personalverantwortliche werden deshalb:
    - nie die Gründe einer Ablehnung erläutern
    - trotzdem die Bewerber auch nach subjektiven Kriterien auswählen
    - nach aussen 100% PC agieren
    Das Antidiskriminierungsgesetz trifft nur die, die nicht "richtig" (im Rahmen der Legalität) diskriminieren können.
    Ein Fortschritt ist das nicht, aber voll PC.

  • 20.02.2009 15:18 Uhr

    von icke:

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

  • 20.02.2009 15:13 Uhr

    von icke:

    So ein Schwachsinn, dieses ganze Antidiskriminierungsgesetz! Wenn eine ausländische Firma oder ein Konsulat eine Stellenanzeige aufgibt, in der ausdrücklich ein Muttersprachler gesucht wird, werde ich mich demnächst auch bewerben und dann 3 Monatsgehälter als "Schmerzensgeld" einklagen, ich armer Diskriminierter!

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