Mollaths Verteidiger über den Prozess: „So arbeitet die Justiz“

Rechtsanwalt Gerhard Strate über das schwierige Verhältnis zu seinem Mandanten, den Zynismus der Richter und über Anwälte mit Pokerface.

Mollath und sein Anwalt Strate im Landgericht Regensburg. Bild: dpa

taz: Herr Strate, wie viele Mollaths sitzen noch in den deutschen Psychiatrien?

Gerhard Strate: Wahrscheinlich einige. Das liegt an der heutigen Vormachtstellung der Psychiatrie in der Gesellschaft. Aber das kann ich nur vermuten, konkrete Fälle kann ich nicht nennen.

Sie haben in den letzten eineinhalb Jahren mehrere Hundert Briefe von Menschen bekommen, die sich ebenfalls für unschuldig verfolgt halten …

„Bei mir ist es noch zehnmal so schlimm“, hieß es da zum Teil. Das Problem ist: Wenn man Mollath verteidigt, kann man die anderen Fälle nicht gleichzeitig bearbeiten. Der Prozess hat mich bestimmt 1.400 Arbeitsstunden und 50.000 Euro gekostet. Wir haben die Briefe aber alle sorgfältig aufbewahrt, kein einziger wurde weggeworfen.

Wie unterscheiden Sie eingebildete Psychiatrieopfer von echten?

Auch wenn man sich von Vorurteilen freimachen muss, sind manche Fälle schon am Schriftbild eindeutig zu erkennen. Aber genauer recherchieren konnten wir bis auf ein oder zwei Ausnahmen kaum. Meine Büroleiterin hat die Briefe von ihrer Art her unterteilt und schließlich fünf Arten von Standardabsagen geschrieben. Wenn man die Briefe nicht beantwortet, kommen sie immer wieder neu. Und dann folgen Anrufe. Die beiden Damen, die in unserer Kanzlei das Telefon bedienen, waren häufig am Rande des Nervenzusammenbruchs.

Ihr Ziel war ein Freispruch für Mollath ohne Wenn und Aber. Jetzt hielt das Gericht doch einen wichtigen Punkt, die an seiner Frau begangene Körperverletzung, für erwiesen. Ist das eine Niederlage für Sie?

Ach was, ich bin guter Dinge nach Hause gefahren. Es wurden ja insgesamt drei Vorwürfe gegen Mollath erhoben, wobei ich den der Reifenstechereien besonders schlimm fand, weil er Mollath vor dem Landgericht Nürnberg im ersten Prozess regelrecht angehängt wurde. Der Punkt wurde jetzt im Wiederaufnahmeverfahren fallen gelassen. Die Reduktion auf den Vorwurf der Körperverletzung bedeutet, dass das damalige Urteil auf jeden Fall ein Unrechtsurteil war und Mollath mit der Einweisung in die Psychiatrie massives Unrecht zugefügt wurde.

Er ist einer der wichtigsten deutschen Strafverteidiger. Bekannt wurde er mit erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren, so im Fall Monika Weimar, die 1988 wegen Mordes an ihren beiden Kindern verurteilt worden war. Ende 2012 legte Strate ein Gutachten zum Fall Mollath vor, bald darauf beantragte er für Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens. Strates Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg.

Der 57-jährige Gustl Mollath ist zu einem Symbol für Fehlurteile in der Justiz geworden. 2006 sprach ihn das Amtsgericht Nürnberg vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung wegen Schuldunfähigkeit frei - und veranlasste trotz zweifelhafter Gutachten seine Unterbringung in der Psychiatrie. Erst nach Presseberichten ordnete die Justiz ein Wiederaufnahmeverfahren an. In dem neuen Prozess in Regensburg, der vor einer Woche endete, wurde das erste Urteil teilweise korrigiert und Mollath eine Entschädigung zugesprochen.

Und die Körperverletzung …

… ich habe versucht, darzulegen, dass die einzige Zeugin, Petra Mollath, in dem gesamten Verfahren durch Lügen und Manipulationen aufgefallen ist. Damit kann sie keine glaubwürdige Zeugin einer Körperverletzung sein. Aber ich muss auch sehen, dass Gustl Mollath diesen Punkt des Urteils etwas mitverschuldet hat. Man kann nicht auf der einen Seite, wie er, versuchen, die großen Linien zu ziehen und, wenn man dann konkret angesprochen wird, was war am Tag der angeblichen Tat, ganz vage bleiben und sagen: „Damit will ich Sie nicht groß belasten.“

Erst haben Sie Ihr Mandat niedergelegt und als dann das Gericht Sie zum Pflichtverteidiger bestellte, wollte Mollath Sie ablösen lassen.

Mollath ist nicht einfach. Ich bewundere sowohl Mollath als auch mich, dass wir beide so lange durchgehalten haben.

Bisher ist es schwer, bei einem Fehlurteil ein Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen. Wird sich jetzt etwas daran ändern?

Kaum. Das größte Hindernis ist der Unwille der Strafjustiz, sich selbst zu korrigieren. Auch wenn es viele gute Richter gibt: Insgesamt sitzt die Strafjustiz auf einem hohen Ross. Wenn Sie fragen, warum ich solche Verfahren trotz der hohen Unkosten mache: Mir bringt es eine große Freude, die Justiz gelegentlich wieder zu Boden zu bringen, ihr eine Lektion zu erteilen und ihr zu zeigen: So arbeitet ihr.

Sie sagten einmal, Fehlurteile seien große Ausnahmen.

Sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei gibt es ein relativ feines Gespür dafür, wer sich möglicherweise bestimmter Straftaten schuldig gemacht hat. Wenn reihenweise Unschuldige verurteilt würden, lebten wir in einem Land des Staatsterrorismus. Wir leben hier aber auf einer Insel der Glückseligen. Die Quote eindeutiger Fehlurteile würde ich bei 2 bis 3 Prozent taxieren.

Und die Fehler im ersten Mollath-Prozess lagen an einer Überlastung der Justiz?

Nein, die Nürnberger Justiz war ignorant und vorurteilsbeladen. Wobei auch ich meine Vorurteile habe: Als Otto Brixner, der Vorsitzende Richter des ersten Verfahrens, jetzt in Regensburg als Zeuge vor mir saß, habe ich insgeheim gedacht: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen ihm und dir? Brixner denkt in 95 Prozent aller Fälle, dass die Angeklagten schuldig sind, bei mir würde ich diesen Anteil vielleicht bei 90 Prozent ansetzen.

Diese kleine Differenz meint aber sehr viel: die Bereitschaft, zuzuhören und Vorurteile zu revidieren. Diese Bereitschaft lässt bei den meisten Justizjuristen mit den Jahren nach – wenn sie überhaupt einmal bestanden hat. Die Mehrzahl in der Justiz besteht aus Zynikern wie Brixner. Er hat den Mollath einfach abgeräumt und die Zeugen im 10-Minuten-Takt durchgehustet.

Woher kommt der Zynismus?

Sie erleben so viele Enttäuschungen und Lügen, auch von Mandanten, dass sie mit der Zeit nur noch schwerlich etwas glauben können. Meine erste Erfahrung Anfang der 80er-Jahre war die mit einem Räuber. Der dachte, der Anwalt ist besser, wenn ich ihm nicht die Wahrheit sage. Er sollte einen Raubüberfall auf ein Juwelierehepaar in Hamburg begangen haben. Das hat er bestritten und sich mit dem Alibi verteidigt, dass er bei seiner Schwester in Norderstedt zum Tatzeitpunkt schwer krank darniederlag.

Aber dann hatte er noch einen angeblichen Beweis produziert, der gar nicht nötig gewesen wäre, nämlich Freunde, die nach Norderstedt gekommen seien und auf dem Weg für die Schwester drei Blumenkörbchen gekauft hätten.

Und das hatten sie nicht?

Sie hatten eine Quittung mit einem offiziellen Stempel vom Kaufhof. Aber das war merkwürdigerweise kein Kassenbon. Sie war angeblich nachträglich erstellt worden, weil der Kassenbon verloren gegangen sei. Und dann hatte ich im Vertrauen darauf, dass mein Mandant und sein Umfeld mir die Wahrheit sagten, einen Beweisantrag gestellt, nämlich sämtliche Kaufhof-Kassenrollen vom entsprechenden Tag beizuziehen und diese Urkunden in der Verhandlung zu verlesen.

Die meisten Richter hätten gesagt, diesen Einkauf unterstellen wir als wahr, aber dieser Richter ließ sich durch den Antrag nicht erpressen und ließ die Rollen kommen. Wir haben dann drei Tage Kassenrollen verlesen – die Preise für die Blumenkörbchen tauchten nirgendwo auf. Das war natürlich für den Verteidiger eine große Pleite.

Sie arbeiten in Ihrem Beruf schon seit 35 Jahren. Gibt es auch so etwas wie die Schönheit von Jura, etwa in Schriftsätzen ganz elegant Gemeinheiten formulieren zu können?

Natürlich. Die Kunst des Anwalts – es gibt die Kunst auch bei Richtern, aber dort ist sie weniger verbreitet – besteht darin, dass man Dinge pointiert. Als Anwalt muss man sowohl in den Schriftsätzen wie den mündlichen Ausführungen immer ein klares Ziel vor Augen haben. Wenn Sie Revisionsschriften verfassen, die 100 Seiten übersteigen, haben Sie meist schon verloren. Das liest keiner. Sie haben die höchste Erfolgsquote, wenn Sie sich auf ein, zwei gute Revisionsgründe konzentrieren. Und Sie müssen genau analysieren, was die Schwächen der eigenen Position sind.

Wo haben Sie Ihre rhetorischen Mittel gelernt?

Ich gehe gerne ins Kino, ging früher auch gerne ins Theater. Eine gewisse Schauspielerei gehört nicht nur zu meinen Neigungen, sondern auch zu meinem Charakter. Wenn man diesen Job macht, muss man in bestimmten Situationen ein Pokerface behalten. Man muss in manchen Situationen laut werden – und sich schnell wieder herunterfahren können. Meistens beantrage ich eine Pause und werde danach wieder friedlich. Und man muss natürlich auch gewisse Stilmittel benutzen, aber die lernt man nicht im Studium …

...die lernt man im Kino...

… nein, die ergeben sich aus der Sache. Bei einem Plädoyer ist nichts schlimmer als mit „der hat gesagt“ und „der hat gesagt“ zu argumentieren. Man muss, gestützt auf die Beweisaufnahme, Geschichten erzählen. Ein zweites Stilmittel ist das historische Präsens. Wenn man das benutzt, wirkt es wie eine Handlung, die gerade abläuft. Da hören die Leute gerne zu.

Bei der Urteilsverkündung hatten Sie aber kein Pokerface. Als die Richterin sagte, die Einlassung von Herrn Mollath zur Körperverletzung sei nicht sehr ausführlich gewesen, haben Sie geschmunzelt. Warum?

Weil sie damit unseren wunden Punkt getroffen hatte. Dennoch: Ich bin mit dem Mollath-Urteil zufrieden. Es ist nicht alles, was wir erreichen wollten, aber das geschieht in der Strafjustiz kaum einmal. Die klassische Konstellation „Freispruch oder ’lebenslänglich‘“ gibt es ganz selten. Ich habe sie als Strafverteidiger fünfmal erlebt. Dreimal gab es einen Freispruch, zweimal „lebenslang“.

Man muss sich mit Kompromissen abfinden.

Nicht damit abfinden, aber wissen, dass die Justiz so funktioniert. Auch das Regensburger Gericht hat sich ja einen Kunstgriff erlaubt, als die Richterin aus heiterem Himmel Mollath bei dem verbliebenen Vorwurf eine nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit attestierte. Dabei gab es hierfür im Jahr 2001 keinerlei Anhaltspunkte, auch die Staatsanwaltschaft sah das so. Aber auf diesem Weg hat die Richterin Mollath um die Revision gebracht. Ich will nicht sagen, dass sie das gezielt gemacht hat, aber sie war sich sicher des Nebeneffektes bewusst.

Das ist auch eine Form juristischer Eleganz, aber vermutlich für Angeklagte schwer zu akzeptieren.

Natürlich, da verstehe ich Gustl Mollath völlig.

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