Möllemann-Spendenaffäre: FDP muss Millionenstrafe zahlen

Die FDP muss wegen der Möllemann-Spendenaffäre eine Millionenstrafe an den Bundestag zahlen. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht.

Jürgen W. Möllemann und Guido Westerwelle im Jahr 2002. Bild: ap

BERLIN ap/dpa | Die FDP muss nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wegen der Möllemann-Spendenaffäre knapp 3,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Mit der Entscheidung vom Dienstag wurde eine Klage der FDP zurückgewiesen, die sich gegen die Höhe der von der Bundestagsverwaltung verhängten Strafe richtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere FDP- Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann dem Landesverband Nordrhein- Westfalen zwischen 1996 und 2002 Barspenden in Millionenhöhe rechtswidrig zukommen ließ und damit gegen das Parteiengesetz verstieß. Die FDP hatte dagegen auf ihren Anteil an der Aufklärung der Affäre verwiesen.

Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, gab seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt wurden.

Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli entschieden, dass die FDP 4,3 Millionen Strafe zahlen muss, weil Möllemann zwischen 1996 und 2002 verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt hatte.

Vor dem Verwaltungsgericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von 3,463 Millionen verhandelt. 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, weil sie diese Spende für nicht rechtmäßig hielt.

Bei der heutigen Verhandlung ging es in weiten Teilen um die Höhe der Strafzahlungen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

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