Der Missbrauch von Schülern war im Jesuitenorden seit Jahrzehnten bekannt. Den verantwortlichen Geistlichen droht dennoch keine Strafverfolgung.von Bernd Skischally
..genau dieser Denkansatz müsste dazu führen, dass eben nicht nur das Verhalten der Verantwortlichen in den 70-er Jahren überprüft wird, sondern auch das, was in den letzten 10 Jahren, insbesondere auch ab 2004 von den Verantwortlichen gemacht oder nicht gemacht wurde. İm Zusammenhang mit Verschleppung, Verzögerung etc. durchaus interessante juristische Ansaetze, finde ich
03.02.2010 11:18 Uhr
von A Wachsmann:
wo war denn die katholische elternschaft, als ihre kinder mißbraucht wurden und warum nur will niemand begreifen, dass erwachsene männer in offensichtlich gehobenen positionenn nicht wollten, dass p mertes etwas erzählt? einem priester erzähle ich gerne vieles, was ich einem anderen nie sagen würde, weil ich weiß, die müssen auch ausserhalb der beichte schweigen. wie ein arzt. auch ausserhalb.mfg a wachsmann
03.02.2010 09:06 Uhr
von Rolf:
Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Berliner Grünen, betont: "Wenn die Opfer jetzt schnell vor Gericht gehen, sollte ein Anspruch auf Schadenersatz in einigen Fällen noch drin sein. Zivilrecht verjährt in der Regel erst nach 30 Jahren."
Ich muß ihn da korrigieren: die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Die opfer werden also leer ausgehen, wenn die Kirche sich nicht kulant zeigt.
Leserkommentare
03.02.2010 12:10 Uhr
von walter_33:
..genau dieser Denkansatz müsste dazu führen, dass eben nicht nur das Verhalten der Verantwortlichen in den 70-er Jahren überprüft wird, sondern auch das, was in den letzten 10 Jahren, insbesondere auch ab 2004 von den Verantwortlichen gemacht oder nicht gemacht wurde. İm Zusammenhang mit Verschleppung, Verzögerung etc. durchaus interessante juristische Ansaetze, finde ich
03.02.2010 11:18 Uhr
von A Wachsmann:
wo war denn die katholische elternschaft, als ihre kinder mißbraucht wurden und warum nur will niemand begreifen, dass erwachsene männer in offensichtlich gehobenen positionenn nicht wollten, dass p mertes etwas erzählt? einem priester erzähle ich gerne vieles, was ich einem anderen nie sagen würde, weil ich weiß, die müssen auch ausserhalb der beichte schweigen. wie ein arzt. auch ausserhalb.mfg a wachsmann
03.02.2010 09:06 Uhr
von Rolf:
Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher der Berliner Grünen, betont: "Wenn die Opfer jetzt schnell vor Gericht gehen, sollte ein Anspruch auf Schadenersatz in einigen Fällen noch drin sein. Zivilrecht verjährt in der Regel erst nach 30 Jahren."
Ich muß ihn da korrigieren: die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Die opfer werden also leer ausgehen, wenn die Kirche sich nicht kulant zeigt.