Die Krankenkassen haben 16 Milliarden Euro Reserve. Nun will Finanzminister Schäuble den Zuschuss zum Gesundheitsfonds drosseln.von Heike Haarhoff

Der Finanzminister (r.) findet, der Gesundheitsminister (l.) könnte auch mit weniger auskommen. Bild: dpa
BERLIN taz | Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat bei den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt für 2012 eine schwere Schlappe erlitten. So erwägt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), den Bundeszuschuss an die gesetzlichen Krankenkassen, der in den Gesundheitsfonds fließt, nachträglich zumindest einmalig um bis zu vier Milliarden Euro zu kürzen.
2011 lag der Bundeszuschuss noch bei rund 14 Milliarden Euro. Die Kassen finanzieren daraus vor allem Leistungen, die nicht zum klassischen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, etwa die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern.
Der Nachtragshaushalt ist dem Engagement Deutschlands beim europäischen Rettungsschirm geschuldet. Die derzeitige gute konjunkturelle Lage - die Kassen verfügen über Reserven von etwa 16 Milliarden Euro - will Schäuble offenbar dafür nutzen, den Schuldenstand zu drücken.
Setzt Schäuble seine Pläne um, wonach es derzeit aussieht, dann stünde bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund ein Paradigmenwechsel bevor: Sie würde sich künftig nach Kassenlage richten und nicht mehr wie bisher nach finanzieller Notwendigkeit.
Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen, warnte vor Schäubles Plänen: "Aus einer einmaligen Absenkung wird schnell wieder eine dauerhafte Absenkung." Auch Bahr kritisierte die geplante Kürzung. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, wer den Bundezuschuss kappe, stelle damit auch versicherungsfremde Leistungen zum Beispiel für Schwangere in Frage.
Bahr hatte die Kassen dazu aufgefordert, den Versicherten überschüssige Beitragszahlungen zu erstatten. In seinem Ministerium bevorzugt man diese individuelle Lösung. Denn eine Kürzung der Bundeszuschüsse treffe alle Kassen gleichermaßen. Ihre Finanzlage sei jedoch sehr unterschiedlich. Unklar bleibt, ob die Kürzung einmalig oder dauerhaft sein soll.
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Leserkommentare
16.02.2012 14:58 | wejo01
es ist doch wohl die pflicht des finanzministers steuergelder die als zuschuss gewährt wurden zurückzufordern wenn die kran ...
14.02.2012 20:51 | damals wars
War schon klar, das nach der ständigen Plünderungen der gesetzlichen Rentenkassen (Stichwort versicherungsfremde Leistungen ...
14.02.2012 17:52 | Falsches Spiel
Das ist richtig so! Krankenkassen sind keine Banken.Das einzige, was bei dem Geld horten heraus kommt-,ist: die Geschäftsle ...