Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sieht wenig Handhabe, gegen überhöhte Mietforderungen an Hartz-IV-Empfänger vorzugehen. Die SPD wirft ihm Tatenlosigkeit vor.von Friederike Gräff
Dass Herr Wersich nun auch noch Ambitionen auf das Bürgermeisteramt in Hamburg anmeldet, nachdem er ja schon als "Sozial"-Senator eine äußerst dubiose Rolle gespielt hat, ist schon ein starkes Stück. Bleibt nur zu hoffen, dass die CDU-Basis mal aus Ihrem Tiefschlaf erwacht und diesem Schwindel ein Ende macht. "Christlich" und "sozial" muss ja kein Gegensatz sein und macht sich letztlich nur am Handeln fest. Es geht hier auch nicht um Almosen, sondern es geht um das Recht der Menschen (und nicht nur der reichen Menschen in Hamburg) auf eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis. Jetzt will man für die Betroffenen die Beiträge zum Mieterverein übernehmen. Na, wenn da man nicht schon der nächste Beschiss lauert. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes(DMB), dem der Mieterverein zu Hamburg angeschlossen ist, hat nämlich keinerlei Verpflichtung, die Prozesskosten für die Betroffenen zu tragen. Ohnehin muss man erst eine mindestens 3-monatige Mitgleidschaft nachweisen können, bevor der Rechtsschutz greift. Aber auch danach liegt es im Ermessen der Rechtsschutzversicherung, ob sie eintritt, oder nicht. Die Entscheidung darüber kann auch erst nach Prozessende gefällt werden. Das geht dann so: Wurde der Prozess gewonnen, tritt die Rechtschutzversicherung ein, weil dann zahlt ohnehin der Unterlegene. Wurde der Prozess verloren, oder nur zum Teil gewonnen, kann die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme davon abhängig machen, dass der Betroffene ein Mandat für die nächste Instanz erteilt usw. Mit etwas Glück kriegt der Betroffene das abschließende Urteil noch zu Lebzeiten in der Nervenheilanstalt zugestellt. Gewinner sind auf jeden Fall die Gerichte und die Rechtsanwälte in diesem Spiel. Herr Kuhlmann kann also beruhigt in den Urlaub fahren. Das System-CDU sorgt schon dafür, dass er nichts zu befürchten hat.
Leserkommentare
18.07.2010 16:41 Uhr
von Rainer Brase:
Dass Herr Wersich nun auch noch Ambitionen auf das Bürgermeisteramt in Hamburg anmeldet, nachdem er ja schon als "Sozial"-Senator eine äußerst dubiose Rolle gespielt hat, ist schon ein starkes Stück. Bleibt nur zu hoffen, dass die CDU-Basis mal aus Ihrem Tiefschlaf erwacht und diesem Schwindel ein Ende macht. "Christlich" und "sozial" muss ja kein Gegensatz sein und macht sich letztlich nur am Handeln fest. Es geht hier auch nicht um Almosen, sondern es geht um das Recht der Menschen (und nicht nur der reichen Menschen in Hamburg) auf eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis.
Jetzt will man für die Betroffenen die Beiträge zum Mieterverein übernehmen. Na, wenn da man nicht schon der nächste Beschiss lauert. Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes(DMB), dem der Mieterverein zu Hamburg angeschlossen ist, hat nämlich keinerlei Verpflichtung, die Prozesskosten für die Betroffenen zu tragen. Ohnehin muss man erst eine mindestens 3-monatige Mitgleidschaft nachweisen können, bevor der Rechtsschutz greift. Aber auch danach liegt es im Ermessen der Rechtsschutzversicherung, ob sie eintritt, oder nicht. Die Entscheidung darüber kann auch erst nach Prozessende gefällt werden. Das geht dann so: Wurde der Prozess gewonnen, tritt die Rechtschutzversicherung ein, weil dann zahlt ohnehin der Unterlegene. Wurde der Prozess verloren, oder nur zum Teil gewonnen, kann die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme davon abhängig machen, dass der Betroffene ein Mandat für die nächste Instanz erteilt usw. Mit etwas Glück kriegt der Betroffene das abschließende Urteil noch zu Lebzeiten in der Nervenheilanstalt zugestellt. Gewinner sind auf jeden Fall die Gerichte und die Rechtsanwälte in diesem Spiel. Herr Kuhlmann kann also beruhigt in den Urlaub fahren. Das System-CDU sorgt schon dafür, dass er nichts zu befürchten hat.