4205 Hakenkreuze und Parolen zählten Gefangene in einer Zelle. Häftlinge dürfen laut eines Karlsruher Urteils nicht in einer solchen Zelle untergebracht werden. von Christian Rath
Das Urteil des OLG und des Landgerichtes sind ein Hohn. Nicht nur ihr mangelndes Einfühlungsvermögen in das Grundgesetz sind einfach nur widerlich. Auch die Tatsache, dass man (scheinbar?) immer erst zum Obersten Deutschen Gericht klagen muss um das Grundgesetz bestätigt zu bekommen sind ein Schlag ins Gesicht für die, die sich so was nicht leisten können. Wer zahlt denn bitte die Anwälte bis zur endgültigen Rechtskräftigigkeit eines Urteils?
01.08.2010 10:54 Uhr
von uiop:
Ich finde die Rechtsauffassung des Landgerichts Hildesheim und des Oberlandesgerichts Celle gelinde gesagt originell. Angenommen, jemand traktiert mich mit Eisenstangen und ich klage auf Körperverletzung – würde man dann auch die Klage abweisen mit der Begründung, der Mann habe ja nun mittlerweile aufgehört zu schlagen?
Solche Verstöße gegen die Menschenwürde sind ja auch psychische Grausamkeit – ist so etwas denn vorbei in dem Moment, in dem es nicht mehr aktiv betrieben wird?
Die andere Frage ist, ob eine staatliche Institution nicht von sich aus ein – öffentliches, politisches – Interesse haben sollte, sich von nationalsozialistischen Inhalten zu distanzieren, zumal in ihren institutionellen Räumlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob sich jetzt jemand persönlich daran stört oder nicht. Offenbar ja nicht.
Gut, dass nun wenigstens das Bundesverfassungsgericht politische und historische Sensibilität gezeigt hat – offenbar musste der Fall aber erst dorthin gelangen. Von normalen Richtern kann man eine solches Bewusstsein offenbar immer noch nicht erwarten.
31.07.2010 11:32 Uhr
von Waltraud:
Warum mußte es dazu ein Gerichtsverfahren geben? War der Anstaltsleiter nicht in der Lage dem Häftling eine Farbrolle, Leiter, Eimer Farbe, Klebeband und Abdeckfolie zu geben?
31.07.2010 01:51 Uhr
von atypixx:
"Menschenwürde" ist ein gern gebrauchter, wohlklingender, aber auch sehr schwammiger Begriff. Mit ihm *konkrete* Rechtsfragen zu beantworten, fällt schwer. Daher hätte ich mir von Herrn Rath noch einige wenige Worte dazu gewünscht, worin *genau* das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde gesehen hat. "Alles eklig, alles pfui" ist mir da eigentlich ein bisschen zu wenig Info.
31.07.2010 00:34 Uhr
von TheOrbitter:
Wie wäre es, wenn das Gericht die Knastis, denen ihre Kemenate nicht paßt 'n Eimer Farbe und 'nen Farbroller in die Finger drückt und sagt:"Hao rayn!"
30.07.2010 20:28 Uhr
von Tom:
Sorry, dass dieser Kommentar sich nur mit der Form befasst … aber es muss heißen: »[..] laut einem Karlsruher Urteil [..]« … laut WEM ODER WAS, wenn man es so verwendet, fordert »laut« einen DATIV.
Altes Kriegsleiden, diese Korrektoritis. Und wenn bei der taz anscheinend beim Korrektorat gespart wird, dann bluten mir die Augen ;-)
Gruß, Tom
30.07.2010 20:10 Uhr
von Sebastian:
Darf man sich auch gegen linke Schmierereien wehren?
Leserkommentare
01.08.2010 20:45 Uhr
von Pyro:
Das Urteil des OLG und des Landgerichtes sind ein Hohn. Nicht nur ihr mangelndes Einfühlungsvermögen in das Grundgesetz sind einfach nur widerlich. Auch die Tatsache, dass man (scheinbar?) immer erst zum Obersten Deutschen Gericht klagen muss um das Grundgesetz bestätigt zu bekommen sind ein Schlag ins Gesicht für die, die sich so was nicht leisten können. Wer zahlt denn bitte die Anwälte bis zur endgültigen Rechtskräftigigkeit eines Urteils?
01.08.2010 10:54 Uhr
von uiop:
Ich finde die Rechtsauffassung des Landgerichts Hildesheim und des Oberlandesgerichts Celle gelinde gesagt originell. Angenommen, jemand traktiert mich mit Eisenstangen und ich klage auf Körperverletzung – würde man dann auch die Klage abweisen mit der Begründung, der Mann habe ja nun mittlerweile aufgehört zu schlagen?
Solche Verstöße gegen die Menschenwürde sind ja auch psychische Grausamkeit – ist so etwas denn vorbei in dem Moment, in dem es nicht mehr aktiv betrieben wird?
Die andere Frage ist, ob eine staatliche Institution nicht von sich aus ein – öffentliches, politisches – Interesse haben sollte, sich von nationalsozialistischen Inhalten zu distanzieren, zumal in ihren institutionellen Räumlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob sich jetzt jemand persönlich daran stört oder nicht. Offenbar ja nicht.
Gut, dass nun wenigstens das Bundesverfassungsgericht politische und historische Sensibilität gezeigt hat – offenbar musste der Fall aber erst dorthin gelangen. Von normalen Richtern kann man eine solches Bewusstsein offenbar immer noch nicht erwarten.
31.07.2010 11:32 Uhr
von Waltraud:
Warum mußte es dazu ein Gerichtsverfahren geben? War der Anstaltsleiter nicht in der Lage dem Häftling eine Farbrolle, Leiter, Eimer Farbe, Klebeband und Abdeckfolie zu geben?
31.07.2010 01:51 Uhr
von atypixx:
"Menschenwürde" ist ein gern gebrauchter, wohlklingender, aber auch sehr schwammiger Begriff. Mit ihm *konkrete* Rechtsfragen zu beantworten, fällt schwer. Daher hätte ich mir von Herrn Rath noch einige wenige Worte dazu gewünscht, worin *genau* das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde gesehen hat. "Alles eklig, alles pfui" ist mir da eigentlich ein bisschen zu wenig Info.
31.07.2010 00:34 Uhr
von TheOrbitter:
Wie wäre es, wenn das Gericht die Knastis, denen ihre Kemenate nicht paßt 'n Eimer Farbe und 'nen Farbroller in die Finger drückt und sagt:"Hao rayn!"
30.07.2010 20:28 Uhr
von Tom:
Sorry, dass dieser Kommentar sich nur mit der Form befasst … aber es muss heißen: »[..] laut einem Karlsruher Urteil [..]« … laut WEM ODER WAS, wenn man es so verwendet, fordert »laut« einen DATIV.
Altes Kriegsleiden, diese Korrektoritis. Und wenn bei der taz anscheinend beim Korrektorat gespart wird, dann bluten mir die Augen ;-)
Gruß, Tom
30.07.2010 20:10 Uhr
von Sebastian:
Darf man sich auch gegen linke Schmierereien wehren?