Mehrere Auto-Hersteller vor Gericht
Apartheid-Opfer gegen Daimler
Ist das Völkerrecht auf Unternehmen anwendbar? Ein Zivilgericht in New York wird entscheiden, ob in den USA die Klage von Apartheid-Opfern gegen deutsche Konzerne zulässig ist.von Nicola Liebert
Leserkommentare
11.01.2010 23:03 Uhr
von Martin:
Auch in den USA gab es vor einigen Jahrzehnten noch Apartheid. Also hätte damals auch niemand Handel mit den USA betreiben dürfen. Absurd.
11.01.2010 19:59 Uhr
von UweRietmöller:
100.000.000.000$?
Das ist ja wenig.
Ach so, verstehe, für jeden einzelnen Antragsteller. Na, dann passt das ja.
Schließlich sind wir hier nicht im Bereich von normalen zivilrechtlichen Prozessen, sondern hier geht es um höheres, um Menschenwürde. Und das soll man nicht kleckern sondern klotzen.
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Auch schön zu sehen, wie die Trittbrettfahrer gleich aufspringen. Simon und Knapp sind nur die ersten, die anderen haben schon Witterung aufgenommen. Wo es was zu kassieren gibt, da sind so sofort zu Stelle, die gewerbsmäßigen Kassierer.
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In Südafrika werden jeden Tag 50...100 Menschen ermordet und 100...200 vergewaltigt. Gern würde ich genauere Zahlen sagen, aber man sieht das dort ziemlich locker. Wegen jeder Kleinigkeit die Justiz bemühen, das ist ja wirklich nicht nötig. Und weil es da nichts zu kassieren gibt, halten sich Simon und Knapp auch dezent zurück.
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Der Kongokrieg hat bis jetzt so um die 5.500.000 Todesopfer gefordert. Über die Zahl der Vertriebenen und Verletzten liegen keine Angaben vor. Warum sollte man sich kümmern? Es gibt nichts zu kassieren, also sind weit und breite weder Simon noch Knapp.
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Seit 1984 führt das türkische Militär Krieg gegen die Kurden im eigenen Land. Bis jetzt haben gab es auf kurdischer Seite 44.000 Tote, und ein vielfaches an Vertriebenen und Verletzten. Eigentlich ein Grund Schadensersatzansprüche anzumelden. Oder?
Wir könnten Simon und Knapp fragen wie die die kurdischen Opfer unterstützen. Wir können es auch lassen. Denn dort gibt es nichts zu kassieren – folglich uninteressant für Simon, Knapp und alle anderen Kassieren.
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Kann jemand was mit dem Begriff „Verjährung“ anfangen?
Ja, genau. In Deutschland verjähren zivilrechtliche Ansprüche in der Regel nach 3 Jahren. Die Verjährungszeit verlängert sich, wenn der Anspruchsteller an der Klage gehindert ist.
Auf unser Beispiel bezogen kann man sich schon vorstellen, dass Ansprüche von 1985 durchaus auch noch 1995 gültig sind, wenn der Geschädigte zur Apartheid-Zeit rechtlos war.
Aber wir leben jetzt im Jahr 2010.
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Schmierenkomödie ist ein zu mildes Wort für das was Simon, Knapp und die anderen Kassierer abziehen. Heuchelei – das triffts.
11.01.2010 18:30 Uhr
von Tsaimath:
Hrm, gegen welches damals geltende Gesetz! soll Daimler verstoßen haben?
Ansonsten könnte man auch in einem hypothetischen Szenario BMW verklagen weil nach irgendeinem Islamischen Recht der Verkauf von materiellen Gütern an Ungläubige unrecht ist.
Außerdem müsste man für jeden Mord den jeweiligen Hersteller der Waffe verantwortlich machen denn nichts anderes ist das.
Die Firmen verkaufen Waffen an eine Regierung (ob die Regierung jetzt "gut" oder "böse" kann man unmöglich nach heutigen Standpunkten festlegen). Die Regierung benutzt die Waffen um Menschen umzubringen und dafür wird die Firma verklagt.
Was dazu führt:
Ein Mensch kauft ein Messer
Nach 5 Jahren ersticht er mit diesem Messer seine Frau/Kind/whatever
Jetzt die große Frage: sollte man in diesem Fall
a) dem Mann vor Gericht stellen
oder
b) den Mann vor ein (Straf)gericht stellen, den Laden und die Firma die das Messer verkauft haben vor ein Zivilgericht stellen um "Schadensersatz" für den Mord an der Schwester/Tochter zu fordern. Wenn dem so wäre, dürfte dann nur die Eltern klagen? Oder reicht auch eine Cousine?