Obwohl seit Februar 2010 Regeln für Mindesthonorare inkraft sind, werden freie Journalisten weiter mit Mini-Zeilengeldern und Schummel-Vorteilen abgespeist.von Christian Rath
Ihren Kommentar hier eingeben und was ist jetzt in dieser Frage der aktuelle Stand der Dinge bei der taz? hm, Grüße nach Berlin und in die Welt, Frank
18.04.2010 11:35 Uhr
von Ulf J. Froitzheim:
Selbstausbeutung war für taz-Redakteure schon immer das Opfer, das sie für ihren journalistischen Idealismus aufbrachten. Bei aller Sympathie war mir immer klar: Wenn schon die Redakteure so aufopferungsbereit sind, werde ich als Freier mir nie leisten können, für Euer Blatt zu arbeiten, zumal ich kein Single bin, sondern als Familienvater den Großteil des Lebensunterhalts von vier Menschen finanzieren muss und das auch noch im teuren Bayern und nicht im billigen Berlin.
Jetzt bin ich aber regelrecht geschockt, WIE niedrig die Zeilensätze sind. Dieser Beitrag zum Beispiel bringt dem Kollegen Rath (wenn er Leistungsträger ist, wie ich annehme) rund 100 Euro Umsatz (einem Leistungsliegenlasser, oder wie auch immer die tazler das nennen, brächte er wenig mehr als 60 Euro). Selbst bei den angeblich angemessenen Sätzen (128 Euro) wüsste ich nicht, wie ich auf einen grünen Zweig kommen sollte. Wie viele solche Texte kann man wohl an einem durchschnittlichen Tag recherchieren, schreiben und verkaufen? Es sind ja auch nicht alle mit so überschaubarem Rechercheaufwand zu stemmen wie dieses Stück, bei dem die Quellen überwiegend naheliegen und die Gesprächspartner (bis auf den fränkischen Auftraggeber) gerne reden.
Nun gut, ich bin Wirtschaftsjournalist und gewohnt, Dinge durchzurechnen und mir dabei vor lauter Idealismus nicht in die Tasche zu lügen.
Dass ausgerechnet die taz jetzt sogar gerichtlich feststellen lassen will, dass die von Herta Däubler-Gmelin 2002 eingefädelte Reform des Urhebervertragsrechts eine sozialromantische Geistesverirrung war und Autoren eigentlich froh sein sollten, wenn jemand ihr Geschreibsel überhaupt gegen Honorar druckt, kann aber doch wohl nur ein schlechter Witz sein.
Ich warte ja nur noch drauf, dass die fränkischen und niederbayerischen Provinzverleger unter Berufung auf Euch die von ihren eigenen Verbandsfunktionären akzeptierten Vergütungssätze sabotieren.
Ich zitiere mal $32 UrhG: "(2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist."
Offenbar will sich Euer Justiziar hier wohl aufs Gewohnheitsrecht hinausreden: Miserable Bezahlung ist üblich, darum legitim. Das ist aber nicht redlich und berücksichtigt auch keineswegs alle Umstände.
Wenn er das durchzieht, macht er damit Euer moralisches Recht zunichte, jemals wieder die Ausbeutung von Milchbauern in unserem Land oder von Farm- und Minenarbeitern in der 3. Welt zu kritisieren. Ihr legitimiert nämlich sonst das Recht des Stärkeren. Wenn Ausbeutung üblich ist, dann ist sie nach dieser Denkart rechtens.
Vielleicht hat ja Euer Justiziar auch nur vergessen, dass Genossenschaften im Binnenverhältnis zu ihren Genossen Mehrheitsbeschlüsse fassen können, die dem einzelnen Genossen zum Nachteil gereichen, dass aber jede Genossenschaft ihren externen Zulieferern marktübliche Preise bezahlen muss. Oder bekommt Ihr etwa aus Solidarität die Druckfarben und das Papier billiger? Sicher nicht. Gespart wird da, wo es geht, und das ist dann eben bei den gutmütigen - also dummen - Journalisten. Die lassen es noch mit sich machen.
"(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen."
Eine Vereinbarung, wie sie hiermit gemeint war, ist z.B. die mündliche Abrede, sich freiwillig unter Wert an Euch zu verkaufen. Das Gesetz zwingt Euch ja nicht, einem Autor, der sich mit dem Bisschen begnügt, ein höheres Honorar gegen seinen Willen aufzudrängen. Wenn er es aber fordert, seid Ihr verpflichtet, es zu bezahlen.
"...Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."
Das heißt: Tricksen ist nicht.
17.04.2010 07:56 Uhr
von Redbranch:
@ Carla Danke für den Hinweis. Das hatte ich überlesen.
Wie desillusionierend. Bisher bin ich wohl auch auf das "Wir-kriegen-alle-das-gleiche-Geld"-Getöse der taz hereingefallen. Funktioniert in der Realität offenbar doch nicht...
Das rückt die recht scharfe Kritik, die die taz bezüglich Westerwelles "Bravo"-Interviews (14.4.2010) geäußert hat, in ein ganz anderes Licht.
>"Er kommt wie ein hyper-liberaler Kinderriegel mit sozialdarwinistischer Füllung daher: "Wer sich nicht anstrengt, macht nicht denselben Weg wie jemand, der sich anstrengt"<
So so. Und selbst? Wer sich nicht so anstrengt, kriegt 37 Cent, wer sich richtig anstrengt, 61. OK. Meines Erachtens ist das schon auch nachvollziehbar. Aber dann in dem Fall bitte nicht so derbe gegen Westerwelle treten. Das schmeckt doch sehr nach Doppelmoral. Igitt.
13.04.2010 13:06 Uhr
von icibarb:
Zeilengeld ist nur ein Teil der Geschichte. Ein Artikel wird nicht einfach runtergetippt. Dahinter stecken Recherche, Interviewtermine, das Sichten und Ordnen von Material. Das kann, je nach Auftrag, mehrere Stunden dauern. Wenn man fuer eine Lokalzeitung arbeitet, nachts um zwei von einem Auftrag nach Hause kommt, fuer den man erst mal drei Stunden einer kommunalpolitischen Debatte beigewohnt hat, bevor man dazukommt, den Artikel zu schreiben, der unter Umstaenden um 10 Zeilen gekuerzt wird - oder gar nicht erscheint, weil kein Platz war (tut uns leid) - dann wird einem schnell klar: Unterm Strich ist der Stundenlohn in einem Fastfoodrestaurant hoeher.
13.04.2010 12:03 Uhr
von Carla:
Interessant!: Bei der TAZ gibt es also Leistungsträger und Nichtleistungsträger! (siehe Kasten). Toll für's Betriebsklima.
13.04.2010 09:53 Uhr
von Boandlgramer:
@Thorsten Grimm
Die Pauschalisierung pro Zeile oder pro Seite war ja schon der erste Dumping-Trick der Verleger, über den sich heute keiner mehr aufregen mag.
Meiner Ansicht nach gibt es genau zwei Dimensionen: Die Zahl der Zeichen (leicht zu zählen) und das "Niveau" (ein bisschen schwieriger zu bewerten...). Wobei das Thema Reisekosten z.B. noch relativ leicht zu erledigen wäre.
Man könnte das ehrlich auf ein Stunden- oder Tageshonorar reduzieren - das lässt aber das Weltbild von Verlegern nicht zu.
12.04.2010 17:05 Uhr
von Thorsten Grimm:
Der Artikel behauptet, dass laut Vergütungsregeln nun 52 Cent pro Zeile das Minimum darstellen. Diese Angabe ist aber ohne die Information, wieviele Zeichen eine Zeile hat, nutzlos. (Wieso müssen die Leser eigentlich in vielen taz-Artikeln solch grundlogische Punkte nachfragen? Lest den Text vor Veröffentlichung doch noch einmal mit Verstand durch!)
12.04.2010 16:40 Uhr
von Anneli:
Vielen Dank für diesen Artikel. Denn den Verlagen fällt es normalerweise schwer, über Ungerechtigkeiten im eigenen Haus zu schreiben. Also: Merci
Leserkommentare
30.07.2010 01:35 Uhr
von Frank Biermann:
Ihren Kommentar hier eingeben
und was ist jetzt in dieser Frage der aktuelle Stand der Dinge bei der taz?
hm, Grüße nach Berlin und in die Welt, Frank
18.04.2010 11:35 Uhr
von Ulf J. Froitzheim:
Selbstausbeutung war für taz-Redakteure schon immer das Opfer, das sie für ihren journalistischen Idealismus aufbrachten. Bei aller Sympathie war mir immer klar: Wenn schon die Redakteure so aufopferungsbereit sind, werde ich als Freier mir nie leisten können, für Euer Blatt zu arbeiten, zumal ich kein Single bin, sondern als Familienvater den Großteil des Lebensunterhalts von vier Menschen finanzieren muss und das auch noch im teuren Bayern und nicht im billigen Berlin.
Jetzt bin ich aber regelrecht geschockt, WIE niedrig die Zeilensätze sind. Dieser Beitrag zum Beispiel bringt dem Kollegen Rath (wenn er Leistungsträger ist, wie ich annehme) rund 100 Euro Umsatz (einem Leistungsliegenlasser, oder wie auch immer die tazler das nennen, brächte er wenig mehr als 60 Euro). Selbst bei den angeblich angemessenen Sätzen (128 Euro) wüsste ich nicht, wie ich auf einen grünen Zweig kommen sollte. Wie viele solche Texte kann man wohl an einem durchschnittlichen Tag recherchieren, schreiben und verkaufen? Es sind ja auch nicht alle mit so überschaubarem Rechercheaufwand zu stemmen wie dieses Stück, bei dem die Quellen überwiegend naheliegen und die Gesprächspartner (bis auf den fränkischen Auftraggeber) gerne reden.
Nun gut, ich bin Wirtschaftsjournalist und gewohnt, Dinge durchzurechnen und mir dabei vor lauter Idealismus nicht in die Tasche zu lügen.
Dass ausgerechnet die taz jetzt sogar gerichtlich feststellen lassen will, dass die von Herta Däubler-Gmelin 2002 eingefädelte Reform des Urhebervertragsrechts eine sozialromantische Geistesverirrung war und Autoren eigentlich froh sein sollten, wenn jemand ihr Geschreibsel überhaupt gegen Honorar druckt, kann aber doch wohl nur ein schlechter Witz sein.
Ich warte ja nur noch drauf, dass die fränkischen und niederbayerischen Provinzverleger unter Berufung auf Euch die von ihren eigenen Verbandsfunktionären akzeptierten Vergütungssätze sabotieren.
Ich zitiere mal $32 UrhG:
"(2) Eine nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ermittelte Vergütung ist angemessen. Im Übrigen ist die Vergütung angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist."
Offenbar will sich Euer Justiziar hier wohl aufs Gewohnheitsrecht hinausreden: Miserable Bezahlung ist üblich, darum legitim. Das ist aber nicht redlich und berücksichtigt auch keineswegs alle Umstände.
Wenn er das durchzieht, macht er damit Euer moralisches Recht zunichte, jemals wieder die Ausbeutung von Milchbauern in unserem Land oder von Farm- und Minenarbeitern in der 3. Welt zu kritisieren. Ihr legitimiert nämlich sonst das Recht des Stärkeren. Wenn Ausbeutung üblich ist, dann ist sie nach dieser Denkart rechtens.
Vielleicht hat ja Euer Justiziar auch nur vergessen, dass Genossenschaften im Binnenverhältnis zu ihren Genossen Mehrheitsbeschlüsse fassen können, die dem einzelnen Genossen zum Nachteil gereichen, dass aber jede Genossenschaft ihren externen Zulieferern marktübliche Preise bezahlen muss. Oder bekommt Ihr etwa aus Solidarität die Druckfarben und das Papier billiger? Sicher nicht. Gespart wird da, wo es geht, und das ist dann eben bei den gutmütigen - also dummen - Journalisten. Die lassen es noch mit sich machen.
"(3) Auf eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen."
Eine Vereinbarung, wie sie hiermit gemeint war, ist z.B. die mündliche Abrede, sich freiwillig unter Wert an Euch zu verkaufen. Das Gesetz zwingt Euch ja nicht, einem Autor, der sich mit dem Bisschen begnügt, ein höheres Honorar gegen seinen Willen aufzudrängen. Wenn er es aber fordert, seid Ihr verpflichtet, es zu bezahlen.
"...Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."
Das heißt: Tricksen ist nicht.
17.04.2010 07:56 Uhr
von Redbranch:
@ Carla
Danke für den Hinweis. Das hatte ich überlesen.
Wie desillusionierend. Bisher bin ich wohl auch auf das "Wir-kriegen-alle-das-gleiche-Geld"-Getöse der taz hereingefallen. Funktioniert in der Realität offenbar doch nicht...
Das rückt die recht scharfe Kritik, die die taz bezüglich Westerwelles "Bravo"-Interviews (14.4.2010) geäußert hat, in ein ganz anderes Licht.
>"Er kommt wie ein hyper-liberaler Kinderriegel mit sozialdarwinistischer Füllung daher: "Wer sich nicht anstrengt, macht nicht denselben Weg wie jemand, der sich anstrengt"<
So so. Und selbst? Wer sich nicht so anstrengt, kriegt 37 Cent, wer sich richtig anstrengt, 61.
OK.
Meines Erachtens ist das schon auch nachvollziehbar.
Aber dann in dem Fall bitte nicht so derbe gegen Westerwelle treten.
Das schmeckt doch sehr nach Doppelmoral. Igitt.
13.04.2010 13:06 Uhr
von icibarb:
Zeilengeld ist nur ein Teil der Geschichte. Ein Artikel wird nicht einfach runtergetippt. Dahinter stecken Recherche, Interviewtermine, das Sichten und Ordnen von Material. Das kann, je nach Auftrag, mehrere Stunden dauern. Wenn man fuer eine Lokalzeitung arbeitet, nachts um zwei von einem Auftrag nach Hause kommt, fuer den man erst mal drei Stunden einer kommunalpolitischen Debatte beigewohnt hat, bevor man dazukommt, den Artikel zu schreiben, der unter Umstaenden um 10 Zeilen gekuerzt wird - oder gar nicht erscheint, weil kein Platz war (tut uns leid) - dann wird einem schnell klar: Unterm Strich ist der Stundenlohn in einem Fastfoodrestaurant hoeher.
13.04.2010 12:03 Uhr
von Carla:
Interessant!: Bei der TAZ gibt es also Leistungsträger und Nichtleistungsträger! (siehe Kasten). Toll für's Betriebsklima.
13.04.2010 09:53 Uhr
von Boandlgramer:
@Thorsten Grimm
Die Pauschalisierung pro Zeile oder pro Seite war ja schon der erste Dumping-Trick der Verleger, über den sich heute keiner mehr aufregen mag.
Meiner Ansicht nach gibt es genau zwei Dimensionen: Die Zahl der Zeichen (leicht zu zählen) und das "Niveau" (ein bisschen schwieriger zu bewerten...). Wobei das Thema Reisekosten z.B. noch relativ leicht zu erledigen wäre.
Man könnte das ehrlich auf ein Stunden- oder Tageshonorar reduzieren - das lässt aber das Weltbild von Verlegern nicht zu.
12.04.2010 17:05 Uhr
von Thorsten Grimm:
Der Artikel behauptet, dass laut Vergütungsregeln nun 52 Cent pro Zeile das Minimum darstellen. Diese Angabe ist aber ohne die Information, wieviele Zeichen eine Zeile hat, nutzlos. (Wieso müssen die Leser eigentlich in vielen taz-Artikeln solch grundlogische Punkte nachfragen? Lest den Text vor Veröffentlichung doch noch einmal mit Verstand durch!)
12.04.2010 16:40 Uhr
von Anneli:
Vielen Dank für diesen Artikel. Denn den Verlagen fällt es normalerweise schwer, über Ungerechtigkeiten im eigenen Haus zu schreiben. Also: Merci