Maritimes Recht: Enterhaken Seerecht

Ein Stück vom Offshore-Windkraft-Kuchen will auch das Land Bremen. Ende des Monats loten deshalb Juristen die maritime Rechtslage neu aus.

Bleibt im Hafen, statt auf See für Bremen zu streiten: die gleichnamige Marine-Fregatte. Bild: dpa

BREMEN taz | Nein, um Gewerbesteuer-Einnahmen aus Offshore-Windmühlen wird Bremen keinen Krieg führen. „Eine militärische Lösung kann ich ausschließen“, sagte Bremens stellvertretende Hafenabteilungsleiterin Renate Bartholomäus-Lüthge am Mittwoch zur taz. Und: Das ist ein großes Zugeständnis an die norddeutschen Nachbarn. Denn viel bleibt Bremen so nicht, um seine Ansprüche geltend zu machen. Bis die Offshore-Windräder Gewinne abwerfen dauert es zwar noch, die juristische Klärung aber ist in vollem Gange.

Ob etwa die Gewerbesteuer eines Windrades den Anrainern zugewiesen wird oder der Gemeinde, wo das Energie-Unternehmen sitzt: In beiden Fällen ginge Bremen eher leer aus. Das Land aber investiert mindestens 180 Millionen in ein eigenes Offshore-Hafenterminal – und will dafür ein Stück vom Kuchen.

Auch deshalb hat man sich im Bremer Wirtschaftsressort der Klärung juristischer Fragen auf See verschrieben. Ein eigener Forschungsverbund für maritimes Recht bündelt seit Ende 2012 die Kompetenzen aller Hochschulen im Land, gemeinsam mit Handelskammer und Einrichtungen wie dem Alfred-Wegener-Institut.

Die Idee eines "freien Meeres" geht auf das 17. Jahrhundert zurück. Doch bis heute sind nicht alle maritimen Rechtsfragen geklärt.

Das UN-Seerechtsübereinkommen trat 1994 in Kraft.

Die Ausschließliche Wirtschaftszone war eine Neuerung: Bis zu 200 Seemeilen vor der Küste dürfen Staaten die Meeres-Ressourcen ausbeuten. Souveränität haben Staaten nur bis zur Zwölf-Seemeilen-Grenze.

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg entscheidet über völkerrechtliche Fragen in internationalen Gewässern.

Inoffizielle Schiedsgerichte werden zunehmend populär.

Geklärt werden sollen Grenzen des allgemeinen Seerechts, des Seehandelsrechts, die Zugriffsrechte für die Meeresbodennutzung oder auch Fragen des Umweltschutzes auf hoher See – ganz allgemein, weil Bremen als Standort für den Seehandel und die Seelogistik relevant ist. Aber auch spezieller, ganz im Sinne landeseigener Interessen: Der Bremer Rechtswissenschaftler Til Markus etwa erforschte, warum im Gewerberecht bei den Offshore-Windanlagen durchaus ein Steueranteil auch an Bremen fließen könnten. Demnach könnte wie bei den Anlagen an Land auch die Gemeinde beteiligt werden, die besonders belastet ist. Das wäre der einzige Weg, wie Bremen an Geld käme – und das ist der eine Punkt, in dem kein anderes Bundesland die Bremer Rechtsauffassung teilt.

Offen ist das alles, weil die Windkraft-Anlagen fernab von Gemeinde-Grenzen liegen, in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone auf dem Meer – dem Bereich zwischen den Hoheitsgewässern, die zwölf Seemeilen vor der Küste aufhören, und der 200-Seemeilen-Grenze, hinter der die internationalen Gewässer beginnen.

Rechtliche Probleme auf See sind weltweit aktuell, weil die Ausbeutung der Meere in den vergangenen Jahren einen neuen Schub erfahren hat. Wem nun die Zugriffsrechte für Schätze im Ozeanboden zustehen, darüber wird etwa in der Karibik bereits mit den Säbeln gerasselt.

In Bremen versucht man es vorerst friedlich. Ende November diskutieren Juristen und Handelsexperten auf einer Konferenz die Perspektive der Meeresnutzung und Möglichkeiten deutschen Seehandelsrechts.

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