• 27.06.2008

Linke und Konservative gegen den EU-Vertrag

Zwei haben ein Ziel

Peter Gauweiler von der CSU und Gregor Gysi von der Linkspartei haben etwas gemeinsam:Beide wollen die Lissabon-Reform der EU stoppen. Wie argumentiert Karlsruhe?von Christian Rath

  • 04.04.2011 18:54 Uhr

    von Enrico Weigelt, metux IT service:

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !


    Gruß

  • 04.04.2011 18:54 Uhr

    von Hartmut Pilch:

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • 04.04.2011 18:54 Uhr

    von Fatman:

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?
    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.

  • 11.02.2011 17:46 Uhr

    von Enrico Weigelt, metux IT service:

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !


    Gruß

  • 11.02.2011 17:46 Uhr

    von Hartmut Pilch:

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • 11.02.2011 17:46 Uhr

    von Fatman:

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?
    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.

  • 03.07.2008 09:04 Uhr

    von Enrico Weigelt, metux IT service:

    Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !

    Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
    * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
    * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
    * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
    * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
    * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
    * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.

    Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !


    Gruß

  • 30.06.2008 11:16 Uhr

    von Hartmut Pilch:

    "Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.

  • 27.06.2008 07:42 Uhr

    von Fatman:

    "Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."

    Rechtsstaat oder Willkürrecht?
    Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder