Peter Gauweiler von der CSU und Gregor Gysi von der Linkspartei haben etwas gemeinsam:Beide wollen die Lissabon-Reform der EU stoppen. Wie argumentiert Karlsruhe?von Christian Rath
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung: * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist. * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt. * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist. * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich. * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
04.04.2011 18:54 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
04.04.2011 18:54 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht? Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.
11.02.2011 17:46 Uhr
von Enrico Weigelt, metux IT service:
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung: * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist. * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt. * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist. * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich. * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
11.02.2011 17:46 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
11.02.2011 17:46 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht? Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.
03.07.2008 09:04 Uhr
von Enrico Weigelt, metux IT service:
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung: * Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen * Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist. * Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt. * Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist. * Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich. * Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
30.06.2008 11:16 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
27.06.2008 07:42 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht? Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.
Leserkommentare
04.04.2011 18:54 Uhr
von Enrico Weigelt, metux IT service:
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
* Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
* Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
* Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
* Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
* Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
* Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
04.04.2011 18:54 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
04.04.2011 18:54 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht?
Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.
11.02.2011 17:46 Uhr
von Enrico Weigelt, metux IT service:
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
* Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
* Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
* Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
* Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
* Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
* Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
11.02.2011 17:46 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
11.02.2011 17:46 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht?
Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.
03.07.2008 09:04 Uhr
von Enrico Weigelt, metux IT service:
Die EU im Zusammenhang mit Demokratie zu nennen, grenzt eigentlich schon an Perversion !
Es gibt in der EU keine Gewaltenteilung:
* Richtlinien (die im Staatsrechtlichen Sinne keine Gesetze sind), werden fast ausschließlich durch die Executive beschlossen
* Das sogenannte Parlament ist de facto kein Parlament - weder wird es in einer gleichen Wahl gewählt, noch hat es die legislative Gewalt - es kann allenfalls gelegentlich mitbestimmen, wenn sich die Executive nicht einig ist.
* Es gibt *keine* unabhängige Gerichtsbarkeit - das oberste Gericht, der EuGH, wird von der Executive auf nur wenige Jahre gewählt.
* Die EU maßt sich eine übergeordnete Staatlichkeit an, die in keinster Weise völkerrechtlich legitimmiert ist.
* Sie stellt sich selbst über die nationalen Verfassungen - zumindest aus Sicht des Deutschen GG ist dieses Treiben verfassungsfeindlich.
* Die Grundrechte snd nicht geschützt - der Rat kann diese praktisch jederzeit, zB. zur Niederschlagung von Unruhen aufheben und sogar die Todesstrafe verhängen.
Man sollte sich einmal die Texte genauer durchlesen. Dann sollten schnell alle Alarmglocken schellen !
Gruß
30.06.2008 11:16 Uhr
von Hartmut Pilch:
"Vermeintliches Demokratiedefizit" ist eine lustige Formulierung. Europäische Gesetze werden im wesentlichen von Ministerialbeamten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und dann hinterher gegenüber einem nationalen Parlament, welches sie umsetzen muss, achselzuckend als Sachzwang aus Brüssel präsentiert, für den andere verantwortlich sind. Wer, weiß niemand, und es wird regelmäßig das Gegenteil von dem durchgesetzt, was der Bundestag (vielleicht in bewusst augenwischerischer Absicht) vorgegeben hat. Roman Herzog sagte, sehr vorsichtig, dass Deutschland aufgrund dieses "Spiels mit Banden" nur noch eingeschränkt als parlamentarische Demokratie zu bezeichnen sei. Der Lissabonner Vertrag verlagert noch mehr Kompetenz nach Brüssel und stärkt vor allem den Ministerrat und den Europäischen Gerichtshof. Das Volk und der Bundestag bekommen nur Scheinrechte zugesprochen, und das EU-Parlament wird nur in soweit mächtiger, wie die EU insgesamt mächtiger wird. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht andere der Böswilligkeit bezichtigen.
27.06.2008 07:42 Uhr
von Fatman:
"Denkbar ist aber auch, dass Karlsruhe einfach möglichst schnell die Klagen erledigen und ablehnen will - damit Köhler den Vertrag bald ratifizieren und Deutschland dem EU-Projekt neuen Schwung geben kann."
Rechtsstaat oder Willkürrecht?
Mit welcher Selbstverständlichkeit diese Möglichkeiten in Medien veröffentlich werden sollte genug zu denken und zu handeln geben.