• 20.11.2008

Kraftwerk klagt wegen Musikklau

Die entscheidenden zwei Takte

Der Produzent Moses Pelham hat zwei Takte eines Stücks von Kraftwerk gesampelt. Nun geht die Band dagegen vor. Der BGH muss entscheiden, ob das Diebstahl ist.von Tobias Rapp

  • 21.11.2008 10:55 Uhr

    von Electro Lab:

    Wie Tobias Rapp richtigerweise in seinem Artikel ausführte, handelt es sich bei Kraftwerk wahrscheinlich um die meist gesampelte Band der Welt - folglich scheint es kein allgemeines Problem zu sein, die entsprechende Einwilligung von Kraftwerk zu erhalten, sondern es sich hierbei um ein spezielles Problem von Moses Pelham zu handeln, der offensichtlich gar nicht erst um Erlaubnis gefragt hatte (und wohl auch nicht bezahlen möchte)

    Dabei gehe ich fest davon aus, dass ein cleverer Musikproduzent wie Moses Pelham ganz genau weiß, dass er mit der Benutzung dieses Samples nicht nur ein Stück Musik übernahm, sondern gleichsam das Kraftwerk-Image mitgesampelt hat! Ja, der Querverweis auf andere Künstler ist im Hip-Hop ein Hauptmotiv für die Verwendung von Samples. Und natürlich stellt er sich durch diesen Kunstgriff in eine Reihe mit der Bronx-Old-School (Afrika Bambaataa, Grandmaster Flash) und verleiht seinem deutschen Hip-Hop eine spezielle Authentizität und Legitimation. Das ist ok - allerdings sollte man dann Kraftwerk die entsprechenden Credits gewähren und ggf. dafür bezahlen!

    Der musikgeschichtliche Präzedenzfall ist das legendäre "Planet-Rock" von Afrika Bambaataa und Arthur Baker, die von Kraftwerk ebenfalls verklagt werden sollten, bevor man sich letztlich außergerichtlich mit Bambaataas Labelchef Tom Silverman einigen konnte. Seitdem ist die Vorgehensweise gegenüber Kraftwerk im Ausland bekannt und bereits seinerseits ein Mythos, so dass auch Coldplays Frontmann Chris Martin sich nicht zu schade war, in einem handschriftlichen Brief die Düsseldorfer um Erlaubnis zu fragen, die Hookline des Stückes "Computerliebe" verwenden zu dürfen.

    Es ist wohl kein Zufall, dass der Rattenfänger von Hameln ein Märchen ist welches in Deutschland spielt. Hierzulande scheint es für viele schwieriger zu sein, musische und künstlerische Leistungen zu honorieren. Wer erinnert sich nicht an die unsägliche Provinzposse um den von Kraftwerk produzierten Expo-Jingle bzw. Song. Die typische biederdeutsche Empörungswelle erreichte seinen Siedepunkt als man von KWs Honorarforderung hörte. Und was ist von der Expo 2000 in Erinnerung geblieben? Dass Ernst-August gegen einen Pavillon geschifft hat und eben besagter Kraftwerk Song. Das Einkaufen des Images einer Musiklegende ist eben nicht zu Nulltarif zu haben!

    PS: Die zweite große elektronische Band - Depeche Mode und ihr Label Mute-Records - gehen diesbezüglich übrigens einen anderen Weg: Sie haben den Graubereich der Bootlegs, White-Label-Mixe etc. immer toleriert und sind dafür durchaus mit Popularitätszuwachs belohnt worden! Dennoch ist auch die Vorgehensweise Kraftwerk moralisch und rechtlich vollkommen legitim - aber wohl nicht besonders populär!

    Viele Grüße:
    Electro Lab

  • 20.11.2008 15:45 Uhr

    von Tobias Rapp:

    Schorsch,
    Leute wie Dich habe ich ja besonders gerne: erst das Umsonst-Angebot nutzen und dann rummotzen. Kauf Dir die Zeitung, wenn Du Texte lesen willst, die durch die Korrektur gelaufen sind.
    Gruß,
    Tobias Rapp

  • 20.11.2008 15:37 Uhr

    von mokktokk:

    Das geschieht dem Pelheim Recht. Er weiß als Musikproduzent ganz genau, was er mit der Verwendung dieser zwei Takte riskiert. Vielleicht hat er aber auch auf eine solche Publicity spekuliert?

    Dass Kraftwerk den M.P. verklagen, andere aber nicht, kann damit zusammenhängen, dass die Kraftwerker eben nicht wollen, dass etwas aus ihrem Werk von diesem speziellen Künstler verwendet wird, der dazu noch kommerziell recht erfolgreich ist. Es ist eben Kraftwerks Recht, zu entscheiden, was mit Ihrem Werk passiert und dazu zählt auch, wem sie gestatten, sich daraus zu bedienen und wem nicht. Rechtlich sieht die Sache sehr eindeutig aus, den Prozess müssten sie gewinnen, soweit ich die Sachlage beurteilen kann.

    Coldpay hat für die Verwendung von Teilen aus Computerliebe auch bei Kraftwerk angefragt. Aber ein M.P. aus M. hat das ja nicht nötig, oder er sieht sich noch als coolen (underground-) HipHoper, für den 'illegales Samplen' eine Frage des Selbstverständnisses ist, wer weiß..

  • 20.11.2008 13:18 Uhr

    von ewig morgiger:

    Künstler wie Kraftwerk sollten selbst entscheiden, ob sie das Sampling ihrer Werke als Hommage oder Diebstahl sehen. Pelham hätte ich auch verklagt. Fest steht: Ein Sample ist ein physikalisch mess- und darstellbarer Bereich eines Musikstücks und meistens aufgrund seines digitalen charakters sehr gut zu identifizieren; auch nach Verarbeitung. Daher muss das Sample, genau wie Ausschnitte von Texten oder Bildern, urheberrechtlich geschützt sein. Und Pelham muss sowieso um Erlaubnis fragen, schriftlich.

  • 20.11.2008 13:12 Uhr

    von November:

    Also ehrlich gesagt, ganz richtig was Kraftwerk da macht, und überhaupt, wer ist denn bitte Moses Pelheim? Er ist doch nur durch konzentrierten Schrott aufgefallen, mehr doch nicht. Ich würde dem keinen einzigen Sample überlassen.
    Zum anderen, wenn er denn der so große Künstler ist, was ich übrigens ganz stark bezweifle, warum hat er nicht die zwei Takte selbst gemacht ? Kann er doch nicht, oder war er zu faul, oder wollte er sich nur mit dem Kraftwerk-Sample schmücken, um damit mehr mediale Aufmerksamkeit zu bekommen, um letztendlich die Verkaufszahlen anzukurbeln? Komisch irgendwie.
    Und na klar, Moses Pelheim war schon immer Fan, genauso wie alle anderen, schon immer... immer das selbe, und so berechenbar.

  • 20.11.2008 11:45 Uhr

    von ThomasR:

    Die große Frage, welche sich mir stellt ist, ob Kraftwerk aus reinen künstlerischen Motiven die Klage anstrengte oder ob vielmehr finanzielle Interessen als Hauptmotiv gelten. Bei letzterem haben in der Regel auch Verlage und Labels ein großes Interesse. Denn Coverversionen bringen den Rechteinhabern spätestens über die Gema wieder gut Geld. Wäre das bei Samplings auch so, würden einige etwas reicher werden.

  • 20.11.2008 11:17 Uhr

    von Steffen Ille:

    Ich finde es sehr ärgerlich, wie heutzutage mit Künstlern umgegangen wird, die der Meinung sind, daß ihre Kunstwerke auch ihnen gehören. Wieso sind das Kleingeister? Die Band Kraftwerk hat nunmal diese Musik geschaffen. Daß sie vielen gefällt, erlaubt und rechtfertigt keineswegs, sie einfach so in die eigenen Werke einzubauen. Schon gar nicht, wenn man dabei selbst Geld verdienen möchte. Die Anerkennung des Urheberrechtes ist auch eine Frage des Anstands. Vielleicht hätten die Rechteinhaber ja auch gesagt: "Ist in ordung, mach mal, sind nur 2 Takte." Dafür hätte man sie aber fragen müssen. Schlimmstenfalls hätten sie darauf bestanden, daß sie bekommen, was ihnen zusteht (eine Ablehnung dürfte als unwahrscheinlich gelten).
    Mir wird bei der Debatte ums Urheberrecht viel zu oft vergessen, daß der ganze Spaß bezahlt werden will. Plattenläden, Studios, auch das Nachpressen 20 jahre alter Aufnahmen - das muß jemand bezahlen. Hier wird ein Mehrwert geschaffen, der "free" und "open source" nur schwer zu realisieren wäre. Das Urheberrecht ist dabei also ein Vehikel, um die für künstlerisches Schaffen notwendige Infrastruktur schaffen zu können.
    Ganz unabhängig von der Frage des Anstands. Die 2 Takte haben nun mal Kraftwerk geastelt - also sollte es selbstverständlich sein, sie um Erlaubnis zu bitten. Ich frag meinen Nachbarn ja auch, ob ich seine Bohrmaschine benutzen darf und nehm sie mir nicht einfach.

  • 20.11.2008 11:10 Uhr

    von kaputnik:

    Im letzten Satz des Artikels stehts doch: seit Jahrzehnten tauchen Kraftwerk-Schnipsel überall auf und immer denken die Leute beim Hören dieser Schnipsel an Kraftwerk, spätestens dann, wenn auch der durchschnittliche Setlur-Hörer von jemanden auf die Schnipsel-Herkunft aufmerksam gemacht wird.

    Kraftwerk sollten die Klage fallen lassen und Pelham sollte einen Hinweis auf das Sample im Kleingedruckten auf dem Cover hinterlassen (hat er doch aber hoffentlich?)

  • 20.11.2008 02:11 Uhr

    von Der Schorsch:

    Welch wundersames Stück Prosa! Perlen des Satzbaus ("1999 produzierte er es für Sabrina Setlur und er samplete dafür zwei Takte aus Kraftwerks Stück "Metall auf Metall", um sie dann in die Rhythmusspur zu integrierte, vor einiger Zeit auf seiner Homepage."), neckische Wortspiele("(...)umreist Pelham mit seinen Worten aber ziemlich genau,(...)"), viele offene Fragen:
    Sind oder ist Kraftwerk Singular oder Pluralis majestatis? Wird mit einem Sampler wirklich ein Sample gesampelt oder samplete der Simpel Pelham gar voll des sinistren Sinns für Sister S.? Und wann werden endlich all die "ungeklärten Kraftwerk-Verwurstungen" im nächsten Klärwerk geklärt, entsampelt und entsorgt, auf dass sich doch jetzt bitte niemand mehr drum sorgen müsse?
    Ach, ich schweife ab, so hat mich der Artikel verwirrt. Kein Wunder: Ich bin sicher, bei Herrn Rapp findet man noch ganz andere Samples hinterm Sofa.

    Anm. d. Red.:
    Danke für deinen wortwitzigen Hinweis. Wir werden uns drum kümmern und hoffentlich alle Fehler ausmerzen.

  • 20.11.2008 00:58 Uhr

    von Düsseldorfer:

    Sollte dies wirklich der Wahrheit entsprechen, so muss ich doch sagen, dass die ehemaligen Kraftwerk-Mitglieder sich damit als ziemlich kleinlich erweisen! Gut, von Moses Pelham mag man jetzt halten, was man will, jedoch ist er halt bei Weitem nicht der erste "Künstler", der Kraftwerk verwurstet hat! Kraftwerk kann man nun durchaus als musikalische Legende bezeichnen, die einen genreübergreifenden Einfluss über Jahrzente ausgeübt haben und auch noch ausüben!
    Die Kraftwerk-Leute sollten über einen solchen vermeintlichen "Diebstahl" nun wirklich erhaben sein!

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