Kosten für Rückgabe von Ausweisen: Keine Gebühr für Reichsbürger

Sollen Reichsbürger, die ihren Ausweis abgeben, für die Aufbewahrung bei der Behörde zahlen? Bremen wird sich wohl dagegen entscheiden.

So einen Pass würden Reichsbürger ja noch behalten. Aber einen „Personal“ausweis?! Nein. Foto: dpa

HAMBURG taz | Die Idee klang gut, wird nun wohl aber doch nicht umgesetzt: Der Bremer Grünen-Landesverband hatte vorgeschlagen, eine Gebühr für die Aufbewahrung von Personalausweisen einzuführen. Wofür das gut sein sollte? Für den Fall, dass Reichsbürger*innen ihren Personalausweis den Behörden zurückgeben. Da sie die Existenz der Bundesrepublik für illegal halten, wollen Reichsbürger*innen in der Regel auch keinen Personalausweis besitzen, der sie, ihrer Logik zufolge, als Personal ausweise – sonst müsse es ja Personenausweis heißen.

Nach einem Bericht der ARD haben im vergangenen Jahr 250 Reichsbürger ihre gültigen Ausweise in Bürgerämtern abgegeben. Es dürften allerdings mehr sein, da sechs Bundesländer, darunter Bayern, wo die meisten Reichsbürger leben, die Rückgaben nicht zählen.

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland vor zwei Jahren eine Gebühr von fünf Euro pro Tag pro zurückgegebenem Ausweis eingeführt – und gute Erfahrungen gemacht. Die meisten Reichsbürger überlegten es sich anders, sobald sie von der Gebühr erführen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Bremen will erstmal abwarten

Das wollten die Grünen für Bremen auch und brachten das Thema am Donnerstag in die Innendeputation. Doch der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) reagierte zurückhaltend. In Bremen wurden seit 2013 lediglich acht Personalausweise und ein Reisepass abgegeben, in Bremerhaven nur ein Ausweis. Außerdem wird bereits ein Geldbetrag fällig: Wer über kein gültiges Ausweisdokumente verfügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bis zu 3.000 Euro Bußgeld zahlen. Zudem würden Verwaltungskosten anfallen. Man wolle erst die Erfahrung aus den anderen Bundesländern auswerten, argumentierte der Senator. Thüringen und Sachsen-Anhalt wollen die Gebühr noch in diesem Jahr einführen.

In Niedersachsen besteht nach Angaben des Landesinnenministeriums kein Bedarf, eine derartige Gebühr einzuführen. Das scheint auch nicht nötig zu sein: Ein Ministeriumssprecher wies darauf hin, dass die Personalausweisbehörde ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro erheben oder gar eine Ersatzzwangshaft bis zu zwei Wochen anordnen kann, wenn jemand gegen die Ausweispflicht verstößt. Das Innenministerium geht davon aus, dass derzeit 1.485 Reichsbürger*innen und Selbstverwalter*innen in Niedersachsen leben.

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