• 20.07.2009

Kopierschutzchaos vom Feinsten

Amazon löscht E-Books

Amazon kann bereits gekaufte Bücher vom Kindle-Lesegerät nachträglich löschen. Das passierte nun ausgerechnet aus Copyright-Gründen bei Werken von George Orwell.von Ben Schwan

  • 23.07.2009 03:45 Uhr

    von babsi:

    Das wird ja immer besser im digitalen Reich- Alles braucht neue updates und Zustimmung und kauft man sich Bücher, Songs etc. digital ist man wie in diesem Fall doch kein rechtmässiger Eigentümer- Bäh!

    Was schwarz auf weiss besitzt- das nimmt man getrost heim- so oder so ähnlich hat es doch Goethe gesagt- daher lob ich mir die Bücher und CDs wo ich noch drin wühlen kann.

  • 22.07.2009 10:02 Uhr

    von Ihr.Name:

    "Auch lässt sich beispielsweise Apples iPhone per Befehl von außen löschen." - Wie Apple das macht, würde mich mal interessieren... einfach 10 Zeilen code übers Internet verschicken und schwupps... ist dein Handy weg :)

  • 22.07.2009 08:13 Uhr

    von Erwin Lindemann:

    Das Wort *Urheber*Recht ist schon bewusste Irreführung! Der Urheber (in diesem Fall George Orwell)oder seine Erben haben ja nur wenig davon, wenn überhaupt. Die Rechte liegen beim Verlag, nicht beim Autor! Es müsste somit richtigerweise Verlagsrechte heißen. Das Gleiche gilt auch bei Musik. Der Absahner ist vor allem die Plattenfirma, erst in zweiter Reihe der Musiker. Es ist daher mehr als scheinheilig, wenn die Industrie auf eine Verlängerung des "Urheber"rechts von derzeit 70 auf künftig 100 Jahre drängen. Der eigentliche Urheber hat da doch gar nichts von, oftmals nicht einmal die Erben, sondern bloß die Firma, die damals den Autor über den Tisch gezogen hat.

  • 21.07.2009 10:51 Uhr

    von alcibiades:

    Was hätte Orwell gesagt, wenn er gehört hätte, dass es jederzeit feststellbar ist, wer seine Bücher gerade liest? Und für sowas geben manche Leute Geld aus. Da lob ich mir doch das gute alte, zerfledderte Taschenbuch aus der fast kaputt gesparten öffentlichen Bibliothek.

  • 20.07.2009 14:23 Uhr

    von DonnyK:

    @ Ulli
    Wenn mein Buchhändler mir ein Buch verkauft das ohne die benötigten Rechte gedruckt wurde, kommt der ja auch nicht zu mir nach Hause und holt das Buch wieder ab. Der Verkäufer oder der, der das Buch in den Handel gebracht hat muss dafür den Kopf hinhalten. Sprich: Er bezahlt eine Strafe oder einigt sich mit dem Rechteinhaber. Oder soll ich jetzt bei jedem Buchkauf meine Adresse im Geschäft lassen, falls das Buch ein "Raubdruck" ist?

    Der Händler muss, bevor er das Buch anbietet prüfen ob es legal ist, sonst macht er sich in der Tat zum Hehler und die Hehlerware kann dann ja die Polizei bei mir abholen/löschen.

    Seltsames Rechtsempfinden?

  • 20.07.2009 14:19 Uhr

    von Steffi:


    Ulli, Amazon ist schon längst ein Hehler. Die allgemeine Praxis ist, alles anzubieten und erst bei Klagen nachzuprüfen, ob überhaupt ein Anspruch besteht, den Inhalt verkaufen zu dürfen, sofern es sich nicht ausdrücklich um Inhalte handelt, die bereits eingesessenen Branchengrößen gehören, die mit mehr Kapital in den Rechtstreit gehen können. Genauso verfahren Plattenfirmen, iTunes etc.
    Beim eigentlichen Urheber landet nur mit viel Glück und Ausdauer ein kleiner Happen.

  • 20.07.2009 13:40 Uhr

    von frob:

    Man muss das ja vor dem Hintergrund der geplanten Markteinführung in .de diskutieren.

    @ulli: Wenn Amazon sich das Löschen nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat, wäre es hierzulande wohl ein Fall für den Staatsanwalt, man § 303a StGB.

    Ich habe noch keinen Entwurf der AGB für den deutschen Markt gesehen, wäre aber gespannt, zu erfahren, was drinsteht. Möglicherweise Stoff für Verbraucherschutzklagen ...

  • 20.07.2009 13:08 Uhr

    von Alex:

    Selbstverständlich ist es bedenklich das Amazon einfach das "Eigentum" eines anderen löscht. Im deutschen Recht wäre so etwas Gott sei dank nicht zulässig da bei gutgläubigem Erwerb auch Eigentum an einer Sache erworben werden kann, die dem Veräußerer gar nicht gehört.

    Man stelle sich das mal vor. Kaufe ich etwas nicht digital kommt Amazon ja auch nicht vorbei wenn das von mir erworbene gedruckte Buch illegal erzeugt wurde. Online scheint das aber weniger das Unrechtsbewusstsein zu packen.

    Es wird Zeit das der Kunde aus seiner Rolle als gläserne und unfreie Person im Internet befördert wird.

  • 20.07.2009 13:02 Uhr

    von Jan:

    @ Ulli: Der Händler/Vertrieb sollte eine Übersicht über den Bestand und dessen Legalität haben. Insofern ist Amazon in der Pflicht seinen Kunden nur legitime Waren anzubieten.


    Die Freiheit mit der der Kunde seitens der großen Händler behandelt wird, macht mir Angst.
    Die Menschheit stellt sich bei all ihrer Begabung und ihrem Erfindungsreichtum immer wieder selbst ein Bein. Schade.

  • 20.07.2009 12:27 Uhr

    von Ulli:

    @Doc: Wie stellst du dir das vor, soll Amazon, nur weil du ein seltsames Rechtsempfinden hast, zum Hehler werden? Wenn die technischen Möglichkeiten bestehen, "Raubkopien" wieder zu löschen, dann ist es nachvollziehbar, was Amazon gemacht hat. WIE Amazon das durchgezogen hat (keine Infos an die eigenen Kunden) ist hier aber der Aufhänger, nicht DAS sie es gemacht haben.

  • 20.07.2009 10:48 Uhr

    von Doc Mison:

    Wenn sowas bekannt ist dann kann amazon doch nicht einfach bereits erworbene Daten einfach löschen, sondern müssen sich nachträglich mit dem Rechteinhaber einigen. Einfach auf die Kindles der Leser zuzgreifen empfinde ich als zu ein sehr bedenklichen eingriff.
    Darum wird von mir sämtliches Material (Filme Bücher und Spiele) gemieden, die Online Access benötigen und mit DRM ausgestattet sind, und jetzt weis ich auch warum.

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