• 18.06.2010

Willkür beherrschte das Ermittlungsverfahren. Beruhigend ist, dass die Kontrolle durch das BGH dieses Mal funktioniert hat.

Ein Rechtsstaat - ganz am Ende

KOMMENTARvon Christian Rath

  • 20.06.2010 11:43 Uhr

    von Stefan:

    Die Rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert aber leider im Moment, gerade was die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen und Überwachungen angeht, erst nach den Einsätzen. Es haben schon etliche Urteile festgestellt, dass die Polizei beim Castor oder anderen Großdemos bei denen sie lange Massenkessel aufrecht erhalten die Leute im Kessel mit Wasser und Essen versorgen müssen. Umgesetzt wurde es bisher noch nicht. Eine Kontrollfunktion die nur anmahnt, aber aus der keine Konsequenzen für zukünftiges Handeln ensteht hilft niemanden wirklich weiter...

  • 20.06.2010 10:24 Uhr

    von Korpsgeist:

    In dem Urteil des BGH wird der Ermittlungsrichter in Schutz genommen. U.a. wird er nicht dafür kritisiert, dass er Sätze von der GbA direkt übernommen hat (vielleicht ein Fall für Bundesverfassungsgerich).
    Kameraderie gibt es wohl, zumindestens gegenüber dem Ermittlungsrichter. Denn der Schwarze Peter wird einfach der Generalbundesanwaltschaft und dem BKA zu geschoben (was in diesem Fall auf Grund der offensichtlichen Täuschung einfach ist).
    Des weiteren wird dem Betroffenen die weitere Akteneinsicht verweigert, was vermuten lässt, dass sich dort noch mehr Rechtsbrüche finden lassen.

  • 19.06.2010 17:19 Uhr

    von gegen taz:

    Soso die armen Linken mal wieder.

    Wäre es nicht am besten, wenn Linksradikale, "Antif"-Chaoten und andere einfach tun könnten was sie wollen ?

    Dann wäre bestimmt alles prima in Deutschland !

    Vielleicht sollte die "taz" mal mehr in diese Richtung gehen.

  • 18.06.2010 21:28 Uhr

    von Hanno:

    Ich finde es ja ein bißchen seltsam zu behaupten die Kontrolle habe funktioniert. Wird irgendeinem der Verantwortlichen was passieren? Muss Ziercke jetzt so lange in den Knast wie die unschuldig festgenommenen? Sicher nicht.

    Wenn ein Gericht Ewigkeiten später feststellt, dass Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden rechtswidrig waren, das aber keinerlei Konsequenzen hat, kann man meiner Ansicht nach kaum davon sprechen, dass hier irgendeine wirksame Kontrolle stattfindet.

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