Kommentar gelockertes Tanzverbot: Antiquiert und übergriffig

Dass mit Rückgriff auf die christliche Kirche immer noch Tanzverbote an Feiertagen gelten, ist nicht mehr vertretbar.

Die Gesellschaft verändert sich. Dass die rot-grüne Regierungskoalition in Bremen nun das Tanzverbot an den christlichen Feiertagen infrage stellt und das Verbot im Bremischen Feiertagsgesetz bis 2018 ganz streichen will, gilt als avantgardistisch. Dabei ist es doch einigermaßen absurd, dass es solche Gesetze heute noch gibt. Vor 50 Jahren mag das Tanzverbot an christlichen Feiertagen mal Konsens gewesen sein, heute ist es dagegen antiquiert und übergriffig.

Die christliche Kirche gibt glücklicherweise schon längst nicht mehr überall den Ton an. Wer aus religiösen Gründen nicht tanzen will, soll es halt lassen. Das schert mich als Atheistin ja auch nicht. Wenn gegründet auf die christliche Tradition heute noch im Feiertagsgesetz ein allgemeingültiges Tanzverbot vorgeschrieben ist, geht das entschieden zu weit.

Wenn andere Länder am Tanzverbot festhalten, sollten sie sich auch überlegen, ein Alkoholverbot an Ramadan zu erlassen. Aber aus welchem Grund sollten religiöse Menschen anderen vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben? Eine solche Haltung ist nicht mehr zeitgemäß.

Gut, dass Bremen endlich das Tanzverbot lockert. In anderen Ländern ist das noch nicht in Aussicht. Die Bremer Sozialdemokraten sind allerdings nicht besonders mutig. Dass sie sich erst einmal mit der Kirche beraten, zeigt mal wieder, wie weit Deutschland davon entfernt ist, ein laizistisches Land zu sein.

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studierte Politikwissenschaft, Philosophie und Ethnologie in Potsdam, Berlin und Mexiko-Stadt und schreibt seit 2009 für die taz. Sie volontierte bei der taz in Hamburg, war dort anschließend Redakteurin, Chefin von Dienst und ab Juli 2017 Redaktionsleiterin. 2019 wechselte sie in die Produktentwicklung der taz und ist verantwortlich für die Digitalisierung der täglichen taz.

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