Kommentar von Benno Schirrmeister
Bremen versuchts wenigstens. Wahrscheinlich wird das Ländchen trotzdem scheitern mit dem Versuch, immerhin die Kommunalwahlen allen BürgerInnen zugänglich zu machen. Zwar hat SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe recht, wenn er darauf hinweist, dass seit 1992 das Grundgesetz gerade in dieser Frage eine Ausnahme formuliert. Und ja, die korrigiert ausdrücklich das einschlägige Bundesverfassungsgerichts-Urteil.
Aber eben: Diese Ausnahme steht im Grundgesetz. Und zweitens: Sie ist so verfassungsuntypisch kleinteilig formuliert, dass sie sich jeder Weitung sperrt. Unmöglich sie auch auf Drittstaatler anzuwenden, weil ausdrücklich EU-BürgerInnen genannt sind. Unmöglich auch, deren Mitbestimmung auf Landesebene zu übertragen, weil Artikel 28 diese auf "Wahlen in Kreisen und Gemeinden" beschränkt.
Diese Ausnahme bestätigt nur das Prinzip des 1990er-Urteils. Sie bestätigt den völkischen Volksbegriff. Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird, ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als gleichrangige Bürger und - Menschen.
Das allerdings ist ein wichtiges Ziel. Sich dafür eine blutige Nase zu holen - muss am Ende jene beschämen, die Nasen blutig schlagen.
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Leserkommentare
01.05.2012 17:48 | Markus
Kann mir mal jemand sagen, um welches Gesetz genau es geht? Und inwiefern der "völkische Volksbegriff" darin erhalten bleib ...
24.03.2012 13:58 | gideon
"Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird, ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber seit ...
24.03.2012 13:58 | Enzo Aduro
Wie wäre es einfach mit der kuriosen Idee, das man die Staatsbürgerschaft hat/annimmt/erhällt in der man seinen Lebensmitte ...