Kommentar Verlorene Ehe-für-alle-Klage: Grünes Showjammern

Die Klage der Grünen ist gescheitert – der Bundestag muss nicht über die „Ehe für alle“ abstimmen. Geholfen hat es der Partei dennoch.

Grüne Politiker halten Schilder hoch, auf einem steht Ehe für alle

Das Urteil enttäuscht – sicherlich auch Göring-Eckardt und Özdemir Foto: imago/IPON

Im Bundestag gibt es eine eindeutige Mehrheit für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Eherecht. SPD, Linke, Grüne und einige CDUler sind für die „Ehe für alle“. Leider ist die SPD Teil der Großen Koalition – und muss auf ihren Regierungspartner, die CDU/CSU, Rücksicht nehmen.

Diese Konstellation führte dazu, dass über entsprechende Oppositionsanträge zur „Ehe für alle“ seit vier Jahren gar nicht abgestimmt wurde. Vertagung folgte auf Vertagung. Das wirkte nicht nur ziemlich provokativ. Es war auch politisch unnötig.

Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die SPD in der Koalition mit Rücksicht auf den Regierungspartner etwas ablehnt, das sie eigentlich gut findet. So ist das nun mal in der Politik. Die Wähler verstehen das. SPD-Wähler sowieso.

Die Koalition hat damit den Grünen eine Vorlage dafür gegeben, noch mal öffentlich die Arroganz der Mehrheit zu kritisieren. Dass die Oppositionsanträge dutzendfach vertagt wurden, brachte ihnen mehr Öffentlichkeit, als wenn die Mehrheit sie schnell vom Tisch gewischt hätte. Auch wenn die Grünen mit ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht nun verloren haben – ihre Position konnten sie durch lautes Showjammern dennoch deutlich machen.

Auch juristisch war die Klage nicht abwegig. Wer einen Gesetzentwurf einbringt, sollte einen Anspruch haben, dass darüber spätestens am Ende der Wahlperiode abgestimmt wird. So jedenfalls stellt sich der Bürger parlamentarische Arbeit vor. Die Richter sahen das nun nicht so streng. Es genüge, dass es mehrere Beratungen, eine Anhörung und eine aktuelle Stunde gegeben habe

Für die Darstellung der Positionen in der Öffentlichkeit mag das tatsächlich ausreichend sein. Sein hohes Ansehen genießt das Parlament aber daher, dass es auch ein Entscheidungsorgan ist – das höchste im demokratischen Staat. Diesen Nimbus haben die Richter mit ihrer Entscheidung nun nicht gerade gestärkt.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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