Kommentar Verfassungsschutz: Staatlich sanktionierte Gewalt

Die Reform des V-Leute-Wesens ist eine Charmeoffensive – ohne Konsequenzen. Vernünftiger wäre die Abschaffung der Spitzel gewesen.

Der Verfassungsschutz hält weiter seine schützende Hand über die V-Leute. Bild: imago/sepp spiegl

Der Verfassungsschutz hat im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU völlig versagt. Weder fand er heraus, wo sich die drei untergetauchten Thüringer Rechtsextremisten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe aufhielten, noch begriff er, dass die bundesweite Serie von Morden an Migranten das Werk von Rechtsterroristen war.

Als Reform werden nun alle möglichen Einschränkungen für die V-Leute des Verfassungsschutzes verkauft. Sie sollen weniger Geld erhalten und früher keine schweren Straftaten begangen haben. Dabei geht es aber nur um Akzeptanzbeschaffung.

Die V-Leute sind aber nicht das Hauptproblem des Verfassungsschutzes. Im NSU-Umfeld haben sie teilweise durchaus brauchbare Hinweise geliefert, die dann aber im Apparat versickerten. Um die Quellen zu schützen, wurden ihre Informationen nicht genutzt.

Ein Verfassungsschutz, der sein Wissen abschottet, statt es zu teilen – das ist das Hauptproblem. Da wäre die Abschaffung des Verfassungsschutzes oder zumindest seines Spitzelwesens durchaus konsequent. Mal sehen, wie weit Rot-Rot-Grün in Thüringen wirklich geht.

Freibrief für Straftaten

Die Bundesregierung will stattdessen eine Pflicht zu mehr Kooperation und Informationsaustausch einführen. Das hat man schon oft versucht. Es wäre ein kleines Wunder, wenn es diesmal gelänge.

Aber auch die Akzeptanzoffensive für den Verfassungsschutz und seine V-Leute wird nicht gelingen, wenn man den Spitzeln gleichzeitig einen Freibrief ausstellt, Straftaten begehen zu können. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein V-Mann, der mit seinen Kumpanen einen Flüchtling verprügelt, straffrei ausgehen kann – weil er seinem Vorgesetzten hinterher erzählt, welche Lieder dabei gesungen wurden. Es darf keine staatlich gebilligte Gewalt gegen Andersdenkende geben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.