• 28.07.2010

Das Urteil, dass die Polizei nicht mehr auf jeder Demo ungehindert filmen darf, setzt Maßstäbe. Aber: Wann die Polizei künftig filmt und wann nicht, darf sie aber selbst definieren.

Wichtiges Urteil - mit Haken

KOMMENTARvon Martin Kaul

  • 28.07.2010 11:59 Uhr

    von unib:

    Was schreiben Sie denn hier für einen Unsinn? Die Gefahrenprognose ist im vollem Umfange gerichtlich nachprüfbar (hat man ja im Urteil auch gemacht).

    Mit einer vorbeugenden Feststellungsklage (oder Unterlassungsklage, wenn man dem BVerwG nicht folgen möchte) ließe sich das auch für eine konkret geplante Versammlung sicherstellen - gerade aufgrund der im hier "besprochenen" Urteil getroffenen Aussagen zum Grundrechtseingriff und dem üblichen Vorgehen der Polizei wird man eine solche Klage zulässig bekommen. Dann wäre nichts mehr mit "die Polizei macht ihre Regeln selber".

    Vielleicht wird es Zeit, anstelle eines "Bewegungsredakteurs" einmal jemanden schreiben zu lassen, der auch eine dem Thema entsprechende Ausbildung hat.

  • 28.07.2010 11:03 Uhr

    von ich:

    Kommentatoren wie dieser haben in Wahrheit nur vor einem Angst: Dass nicht nur die Videos über die Polizei sondern auch die Videos der Polizei eines Tages bei Youtube landen und der Öffentlichkeit vor Augen führen, mit welcher Impertinent und Doppelmoral das verfassungsrechtliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch aggressive, gewalttätige und politisch verwirrte Demo-Teilnehmer ausgehebelt und ad absurdum geführt werden.

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