• 26.03.2010

Die Staatsanwaltschaft wirkt nicht sehr interessiert an der Aufklärung des gewaltsamen Tods des Regensburger Musikstudenten. Wichtige offene Fragen sollten vor Gericht geklärt werden.

Mangelnde Transparenz

KOMMENTARvon Bernhard Hübner

  • 27.03.2010 18:44 Uhr

    von Hohburg:

    Der taz-Kommentar „Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich.“ ist krass abwegig; denn offen ist die neutrale Ermittlung und Wertung von Fakten. Zu widersprüchlich ist einzig die Einstellungsbegründung!
    Anders als die Staatsanwaltschaft muss sich ein Gericht nicht an Weisungen der Justizministerin Merk halten. Ein Gericht wird viele Belege nutzen, die die taz nicht kennt, und kann weiteren Beweis erheben. Im Rechtsstaat darf niemand empfehlen: Macht mal ausnahmsweise eine kosmetische Klage gegen Polizisten, WEIL wir gute Freispruchschancen sehen.

  • 26.03.2010 20:45 Uhr

    von Bernd:

    Zitat:

    "Dabei hätten die Polizisten in einem Gerichtsverfahren nur wenig zu befürchten. Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich. "

    Obwohl ich es dann auch für Verschwendung von öffentlichen Mitteln halte, sehe ich den Punkt eines klärenden Gerichtsverfahrens: Dann wäre es eben richterlich bestätigt, daß die Polizisten in Notwehr gehandelt haben.

    Schießwütig ist die deutsche Polizei nur in wirren, linksextremen Gehirnwindungen - aber nicht in der Realität.

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder