Die Staatsanwaltschaft wirkt nicht sehr interessiert an der Aufklärung des gewaltsamen Tods des Regensburger Musikstudenten. Wichtige offene Fragen sollten vor Gericht geklärt werden.
Der taz-Kommentar „Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich.“ ist krass abwegig; denn offen ist die neutrale Ermittlung und Wertung von Fakten. Zu widersprüchlich ist einzig die Einstellungsbegründung! Anders als die Staatsanwaltschaft muss sich ein Gericht nicht an Weisungen der Justizministerin Merk halten. Ein Gericht wird viele Belege nutzen, die die taz nicht kennt, und kann weiteren Beweis erheben. Im Rechtsstaat darf niemand empfehlen: Macht mal ausnahmsweise eine kosmetische Klage gegen Polizisten, WEIL wir gute Freispruchschancen sehen.
26.03.2010 20:45 Uhr
von Bernd:
Zitat:
"Dabei hätten die Polizisten in einem Gerichtsverfahren nur wenig zu befürchten. Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich. "
Obwohl ich es dann auch für Verschwendung von öffentlichen Mitteln halte, sehe ich den Punkt eines klärenden Gerichtsverfahrens: Dann wäre es eben richterlich bestätigt, daß die Polizisten in Notwehr gehandelt haben.
Schießwütig ist die deutsche Polizei nur in wirren, linksextremen Gehirnwindungen - aber nicht in der Realität.
Leserkommentare
27.03.2010 18:44 Uhr
von Hohburg:
Der taz-Kommentar „Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich.“ ist krass abwegig; denn offen ist die neutrale Ermittlung und Wertung von Fakten. Zu widersprüchlich ist einzig die Einstellungsbegründung!
Anders als die Staatsanwaltschaft muss sich ein Gericht nicht an Weisungen der Justizministerin Merk halten. Ein Gericht wird viele Belege nutzen, die die taz nicht kennt, und kann weiteren Beweis erheben. Im Rechtsstaat darf niemand empfehlen: Macht mal ausnahmsweise eine kosmetische Klage gegen Polizisten, WEIL wir gute Freispruchschancen sehen.
26.03.2010 20:45 Uhr
von Bernd:
Zitat:
"Dabei hätten die Polizisten in einem Gerichtsverfahren nur wenig zu befürchten. Für eine Verurteilung sind die Fakten wohl zu widersprüchlich. "
Obwohl ich es dann auch für Verschwendung von öffentlichen Mitteln halte, sehe ich den Punkt eines klärenden Gerichtsverfahrens: Dann wäre es eben richterlich bestätigt, daß die Polizisten in Notwehr gehandelt haben.
Schießwütig ist die deutsche Polizei nur in wirren, linksextremen Gehirnwindungen - aber nicht in der Realität.