Haftjahre auf ein Ratespiel zu stützen, ist dem Individuum gegenüber unverhältnismäßig hart. Zugleich ist eine solche Regelung aber auch für die Gesellschaft gefährlich.
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Menschen verletzen wird ... soso.
Erreichen muss man, dass weniger Jugendliche überhaupt erst Straftaten begehen - das geht nur über frühe Förderung (z.B. Kindergartenpflicht etc.).
Geraten Jugendliche aber auf die schiefe Bahn, muss der Warnschuss schnell kommen und vernehmlich sein. Ich bin mir sicher, wenn man so vorgeht, werden die weitaus meisten, gar nicht erst ernsthaft kriminell werden.
Die wenigen, die trotz solcher Maßnahmen kriminell werden (ich gehe von Prozentzahlen im geringen einstelligen Bereich bezogen auf alle Straftäter aus), sind für ein Leben in Freiheit eben nicht geeignet, man kann sie der Gesellschaft nicht zumuten. Das ist nicht schön aber nötig.
Sorgen muss man aber dafür, dass man keine Intensivstraftäter „macht“. Das tut man aber, wenn Jugendliche regelmäßig 10, 20 mal als Schläger auffallen dürfen und dafür nur milde gerügt werden. So lernen Kinder, das Verbrechen nicht schlimm ist, dass die Erwachsenen „Opfer“ und „Weicheier“ sind, das Grenzen für sie nicht gelten. Diese Verbrecher werden von unserm Justizsystem gemacht.
11.03.2010 10:26 Uhr
von Wie bitte?:
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Menschen verletzen wird ... soso.
Erreichen muss man, dass weniger Jugendliche überhaupt erst Straftaten begehen - das geht nur über frühe Förderung (z.B. Kindergartenpflicht etc.).
Geraten Jugendliche aber auf die schiefe Bahn, muss der Warnschuss schnell kommen und vernehmlich sein. Ich bin mir sicher, wenn man so vorgeht, werden die weitaus meisten, gar nicht erst ernsthaft kriminell werden.
Die wenigen, die trotz solcher Maßnahmen kriminell werden (ich gehe von Prozentzahlen im geringen einstelligen Bereich bezogen auf alle Straftäter aus), sind für ein Leben in Freiheit eben nicht geeignet, man kann sie der Gesellschaft nicht zumuten. Das ist nicht schön aber nötig.
Sorgen muss man aber dafür, dass man keine Intensivstraftäter „macht“. Das tut man aber, wenn Jugendliche regelmäßig 10, 20 mal als Schläger auffallen dürfen und dafür nur milde gerügt werden. So lernen Kinder, das Verbrechen nicht schlimm ist, dass die Erwachsenen „Opfer“ und „Weicheier“ sind, das Grenzen für sie nicht gelten. Diese Verbrecher werden von unserm Justizsystem gemacht.
11.03.2010 09:24 Uhr
von hallo?:
Ich sehe die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung und das was sich zu dem Thema in der Gesetzgebung der letzten Jahre getan hat ebenfalls mehr als kritisch.
Allerdings sei doch der Hinweis erlaubt, dass nach der gesetzlichen Regelung selbst ein Jugendlicher der unmittelbar mit 14 verurteilt worden ist (wohlgemerkt zu mindestens 7 Jahren Jugendstrafe) bereits 21 ist, wenn die Regel auf ihn angewendet werden kann. Im Normalfall - und schon der wird ausgesprochen sein - ist der Betroffene deutlich älter. Auch in dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, war der Täter bei der Tat 19, bei der Verurteilung 22 und jetzt im Zeitpunkt der Entscheidung 32. In solchen Fällen geht das Argument mit den Jugendlichen (das sind nach deutschem Recht die 14 bis 16jährigen!) leicht an der Realität vorbei.
11.03.2010 01:14 Uhr
von mr.magoo:
@Bernd: Hallo, noch bei Sinnen? Hier geht es um den Schutz der Allgemeinheit vor definitiv (noch) nicht therapierten Straftätern, von denen eine reale Gefahr ausgeht, unter Beachtung von - richtigerweise(!) - sehr hohen juristischen Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang von Nazi-Gesetzen und Verbrechen an der Zukunft zu reden ist einfach unglaublich menschenverachtend!
10.03.2010 20:09 Uhr
von Vera:
Soweit ich weiß, hat der Typ eine umgebracht. Nun soll unsere Sorge dem Täter und seiner schönen Zukunft gelten? Das ist ja pervers. Sorry, dieser Mensch hat jemand anders die Zukunft geraubt, ihn ermordet.Die Frau gibt es nicht mehr. Wir müssen uns eingestehen, dass in dieser Gesellschaft Menschen, auch Jugendliche, verrohen. Dafür gibt es Gründe, es ändert aber nichts an der Tatsache. Es gibt einen Punkt, wo es legitim ist, andere Menschen, meinetwegen die Gesellschaft, vor Mördern und Totschlägern dauerhaft zu schützen. Und die Opfer nicht noch nach ihrem Tot zu entwürdigen, indem die Täter lachend frei rumlaufen dürfen. Das hat im Übrigen mit Nazis nicht das Geringste zu tun.
09.03.2010 20:08 Uhr
von Bernd Goldammer:
Wir gedenken, wo immer es geht den Opfern der Nazigesetze. Lasst uns das auch in Zukunft tun, doch warum wenden wir immer noch Nazi Gesetze an? Das hier beschriebene Vorgehen gegenüber Jugendlichen darf nicht hingenommen werden. Das ist in der Tat ein Verbrechen an der Zukunft.
Leserkommentare
11.03.2010 10:39 Uhr
von Wie bitte?:
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Menschen verletzen wird ... soso.
Erreichen muss man, dass weniger Jugendliche überhaupt erst Straftaten begehen - das geht nur über frühe Förderung (z.B. Kindergartenpflicht etc.).
Geraten Jugendliche aber auf die schiefe Bahn, muss der Warnschuss schnell kommen und vernehmlich sein. Ich bin mir sicher, wenn man so vorgeht, werden die weitaus meisten, gar nicht erst ernsthaft kriminell werden.
Die wenigen, die trotz solcher Maßnahmen kriminell werden (ich gehe von Prozentzahlen im geringen einstelligen Bereich bezogen auf alle Straftäter aus), sind für ein Leben in Freiheit eben nicht geeignet, man kann sie der Gesellschaft nicht zumuten. Das ist nicht schön aber nötig.
Sorgen muss man aber dafür, dass man keine Intensivstraftäter „macht“. Das tut man aber, wenn Jugendliche regelmäßig 10, 20 mal als Schläger auffallen dürfen und dafür nur milde gerügt werden. So lernen Kinder, das Verbrechen nicht schlimm ist, dass die Erwachsenen „Opfer“ und „Weicheier“ sind, das Grenzen für sie nicht gelten. Diese Verbrecher werden von unserm Justizsystem gemacht.
11.03.2010 10:26 Uhr
von Wie bitte?:
Aha, ein Verbrechen an der Zukunft ist es also, wenn ich jemanden nicht wieder auf die Gesellschaft loslasse, der mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Menschen verletzen wird ... soso.
Erreichen muss man, dass weniger Jugendliche überhaupt erst Straftaten begehen - das geht nur über frühe Förderung (z.B. Kindergartenpflicht etc.).
Geraten Jugendliche aber auf die schiefe Bahn, muss der Warnschuss schnell kommen und vernehmlich sein. Ich bin mir sicher, wenn man so vorgeht, werden die weitaus meisten, gar nicht erst ernsthaft kriminell werden.
Die wenigen, die trotz solcher Maßnahmen kriminell werden (ich gehe von Prozentzahlen im geringen einstelligen Bereich bezogen auf alle Straftäter aus), sind für ein Leben in Freiheit eben nicht geeignet, man kann sie der Gesellschaft nicht zumuten. Das ist nicht schön aber nötig.
Sorgen muss man aber dafür, dass man keine Intensivstraftäter „macht“. Das tut man aber, wenn Jugendliche regelmäßig 10, 20 mal als Schläger auffallen dürfen und dafür nur milde gerügt werden. So lernen Kinder, das Verbrechen nicht schlimm ist, dass die Erwachsenen „Opfer“ und „Weicheier“ sind, das Grenzen für sie nicht gelten. Diese Verbrecher werden von unserm Justizsystem gemacht.
11.03.2010 09:24 Uhr
von hallo?:
Ich sehe die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung und das was sich zu dem Thema in der Gesetzgebung der letzten Jahre getan hat ebenfalls mehr als kritisch.
Allerdings sei doch der Hinweis erlaubt, dass nach der gesetzlichen Regelung selbst ein Jugendlicher der unmittelbar mit 14 verurteilt worden ist (wohlgemerkt zu mindestens 7 Jahren Jugendstrafe) bereits 21 ist, wenn die Regel auf ihn angewendet werden kann.
Im Normalfall - und schon der wird ausgesprochen sein - ist der Betroffene deutlich älter.
Auch in dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, war der Täter bei der Tat 19, bei der Verurteilung 22 und jetzt im Zeitpunkt der Entscheidung 32.
In solchen Fällen geht das Argument mit den Jugendlichen (das sind nach deutschem Recht die 14 bis 16jährigen!) leicht an der Realität vorbei.
11.03.2010 01:14 Uhr
von mr.magoo:
@Bernd: Hallo, noch bei Sinnen? Hier geht es um den Schutz der Allgemeinheit vor definitiv (noch) nicht therapierten Straftätern, von denen eine reale Gefahr ausgeht, unter Beachtung von - richtigerweise(!) - sehr hohen juristischen Voraussetzungen. In diesem Zusammenhang von Nazi-Gesetzen und Verbrechen an der Zukunft zu reden ist einfach unglaublich menschenverachtend!
10.03.2010 20:09 Uhr
von Vera:
Soweit ich weiß, hat der Typ eine umgebracht. Nun soll unsere Sorge dem Täter und seiner schönen Zukunft gelten? Das ist ja pervers.
Sorry, dieser Mensch hat jemand anders die Zukunft geraubt, ihn ermordet.Die Frau gibt es nicht mehr.
Wir müssen uns eingestehen, dass in dieser Gesellschaft Menschen, auch Jugendliche, verrohen. Dafür gibt es Gründe, es ändert aber nichts an der Tatsache.
Es gibt einen Punkt, wo es legitim ist, andere Menschen, meinetwegen die Gesellschaft, vor Mördern und Totschlägern dauerhaft zu schützen.
Und die Opfer nicht noch nach ihrem Tot zu entwürdigen, indem die Täter lachend frei rumlaufen dürfen.
Das hat im Übrigen mit Nazis nicht das Geringste zu tun.
09.03.2010 20:08 Uhr
von Bernd Goldammer:
Wir gedenken, wo immer es geht den Opfern der Nazigesetze. Lasst uns das auch in Zukunft tun, doch warum wenden wir immer noch Nazi Gesetze an? Das hier beschriebene Vorgehen gegenüber Jugendlichen darf nicht hingenommen werden. Das ist in der Tat ein Verbrechen an der Zukunft.