Ahnungslosigkeit scheint geradezu euer zweiter Vorname zu sein. Die Ernennung/Entlassung von Vorstandsmitgliedern der Bundesbank ist eine Formalie, die dem Bundespräsidenten zukommt. Er handelt dabei auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des Bundesrates. Die beiden haben bei ihren Vorschlägen den Vorstand anzuhören.
Nun ist der Vorstand mehrheitlich der Meinung, eines ihrer Mitglieder ist nicht mehr tragbar. Er ersucht daher nach entsprechender Abstimmung in den eigenen Reihen den Bundespräsidenten um dessen Abberufung. Dieser kann noch die Meinung der Bundesregierung (und ggf. auch des Bundesrates) einholen (wozu er ja auch gewillt war). Die Meinung des Delinquenten hingegen ist unmassgeblich, der ist ja in der Regel sowieso dagegen.
Der Job als Vorstandsmitglied der Bundesbank ist in erster Linie ein politisches Amt, und wer hier die Ansicht vertritt ein (von Bundesregierung und Bundesrat!) politisch gewählter Vorständler könne nicht gegen seinen Willen abgewählt werden, der hat in der Tat ein erhebliches Defizit in Sachen "Spielregeln der Demokratie".
11.09.2010 09:46 Uhr
von das arme Grundgesetz:
Verehrter Herr Theodossiou,
warum Sie meinen Kommentar vom vergangenen Donnerstag nicht freigegeben haben, ist mir völlig schleierhaft. Ich finde das total grundgesetzwidrig.
P.S. Die interessierten Leser möchte ich auf den FAZ-Artikel von Prof. Friedrich Schoch (FAZ vom 9.9.2010, S. 8) hinweisen, der sich ebenfalls mit den juristischen Aspekten der Abberufung eines Bundesbankvorstands befasst. Freilich auf einem etwas anderen juristischen Niveau.
11.09.2010 06:18 Uhr
von Runzelrocker:
Elementarste juristische Kenntnisse fehlen dem Artikelschreiber.
11.09.2010 00:33 Uhr
von Hubertus:
Ich finde den Kommentar - wenn auch verspätete - völlig richtig und zutreffend. Die Schuld liegt beim Bundesbankgesetz. Da ist es halt nicht geregelt. Und was Sarrazin da von Wulff wollte ist echt absurd, was ist denn Wullf, das Orakel von Bellevue oder ein Gesprächstherapeut?? Und was hat denn bitte das VerwfG damit zu tun?? Das ist doch bei einem Bundesbankvorstand gar nicht anwendbar, das ist doch kein Beamter!
10.09.2010 18:38 Uhr
von Potzblitz:
Dieser Artikel...aktuelles taz-Niveau? Wer nur taz liest, wird offenbar ebenfalls verBILDet...mehr sog i ned.
10.09.2010 15:56 Uhr
von Swanni:
Dieses Sarrazin-Bashing nervt einfach nur noch. Da liest man , er habe Ressourcen (Kugelschreiber ? ) des Arbeitgebers für sein Buch genutzt, vor zehn Jahren einen kostenlosen VIP-Parkausweis vom Frankfurter Flughafen zugeschickt bekommen usw usw. . Hat er vielleicht auch schon mal einen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten ? Vermutlich nicht,sonst hätte man dazu schon einen Taz-Artikel gelesen
Das interessiert alles nicht die Bohne, ebensowenig wie das ominöse "Judengen", das die Taz bekanntlich längst vor ihm entdeckt haben wollte.
Man kann von dem Mann halten, was man will, auch als Tazredakteur. Das interessiert den Leser aber nicht besonders, jedenfalls nicht in dieser Häufung. Was interessiert, ist sachliche Auseinandersetzung : mit den Folgen muslimischer Masseneinwanderung, oder meinetwegen mit dem neoliberalen Weltbild des Sarrazins, oder vielleicht auch einmal mit dem Zusammenhang zwischen Multikulti und Neoliberalismus.
Aber jeden Tag rituelle Abscheubekundungen gegenüber dem Sarrasisten zu lesen ist einfach nur Zeitvergeudung
10.09.2010 14:00 Uhr
von Anselm:
Herr THEODOSSIOU,
ich kann Ihnen nur keine Ahnung und fehlendes Urteilsvermögen attestieren. Der Kommentar ist völlig daneben.
10.09.2010 13:09 Uhr
von Kaboom:
@Blacky LOL, genau. Ihr Chef hört sich ja auch erstmal Ihre Gegenargumente an, bevor er Ihnen kündigt, nicht?
10.09.2010 11:49 Uhr
von Krause:
Sorry - hatte mich vertippt. Es muss § 28 VwVfG heißen.
10.09.2010 10:36 Uhr
von Blacky:
Das rechtliche Gehör vor der Entscheidung ist ein Grundrecht. Deshalb gehört zu einer Verwaltungsentscheidung eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sarazin sich in der Adresse geirrt hat, ist das ein kleiner Fehler, das Präsidialamt müßte die Forderung an die zuständige Stelle weiterleiten mit Abgabenachricht. Daraus einen Zweifel an der Verfassungstreue zu machen, zeigt auch keine Kenntnis der Gesetzeslage. Wenn der Bundesbankvorstand keine Rechtsmittelbelehrung gegeben hat, ist das ein Fehler des Bundesbankvorstandes. Die sollten sowas wissen.
10.09.2010 10:12 Uhr
von JAS:
Dieser Beitrag ist perfide:
Meines Wissens war es nicht die Forderung von T.S., dass ihn der Bundespräsident abberufen möge. Wieso also richten sich Überschrift und Tenor des Kommentars nicht gegen die Bundesbank (deren Erfindung das nämlich war) sondern gegen den Betroffenen (der sich daraufhin auserbeten hatte, dann wenigstens auch angehört zu werden)?
Weil es so schön angesagt ist gerade?
10.09.2010 10:10 Uhr
von likewise:
Sarrazin nimmt es mit der Verfassung nicht so genau? Geht schon. Ist ja seine. Da kann man sich auch mal die doppelte Portion erbitten. Die dummen Migranten dagegen haben in aller Demut stille zu warten, ob ihm irgendein nicht-rechtsverbindlicher Gnadenerweis zukommt...
10.09.2010 10:06 Uhr
von jas:
Mit Verlaub - dieser Vorwurf ist einigermassen hanebüchen und zudem in sich widersprüchlich:
Richtig ist, dass es für die "Abberufung", die man dem BP angetragen hatte, keine gesetzliche Regelung gibt. Von daher wäre es schon grundsätzlich problematisch geworden, wenn der BP hier eine Entscheidung hätte treffen müssen.
Warum aber sollte es verfassungswidrig sein, wenn der Betroffene eines solchen Verfahrens auf den elementarsten Grundsatz jeglicher rechtserheblicher Entscheidungsfindung verweist - nämlich das vorherige rechtliche Gehör?
Wenn der Verfasser tatsächlich der Meinung ist, dass der BP von solchen Vorgängen die Finger lassen sollte, dann müßte er konsequenterweise auch grundsätzlich gegen eine Abberufung von T.S. durch den BP sein.
Einerseits ein solches (von Gesetzes wegen überhaupt nicht vorgesehenes) Verfahren aber gutzuheissen aber andererseits dem Betroffenen zu sagen, mangels gesetzlicher Befugnisse dürfe er dabei nicht auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bestehen, ihm gar fehlendes Verfassungsverständnis vorzuwerfen, offenbart eine beklagenswert selbstgerechte Kurzsichtigkeit...
10.09.2010 10:03 Uhr
von jörg:
Fremdenfeind, Rassist, Volksverhetzer, Rechtsextremist, Sozialdarwinist, Rechtspopulist, Eugeniker, Antisemit, Arschloch - gefällt mir besonders wg. der intellektuellen Tiefe, Neonazi, Faschist, selber Migrant(!) etc. und jetzt Verfassungsfeind! Was kommt noch - vielleicht ein Argument?
10.09.2010 09:23 Uhr
von Lothar von der Spree:
Selten sowas Unlogisches in der taz gelesen. Dass Sarrazin anders als andere nicht an Posten klebt, hat er mit seinem Rücktritt gestern bewiesen. Schlimmer ist der Zustand der Berliner SPD, die in eigenen Reihen keinen adäquaten Nachfolger für Sarrazin als Finanzsenator fand und auf einen parteilosen Unternehmer zurückgreifen mußte. Die sind schlicht am Ende - da hilft auch Wowi nix!
10.09.2010 07:19 Uhr
von Michael:
Langsam dreht Ihr aber völig ab, anders ist es nicht zu erklären, warum Ihr Sarrazin verbieten wollt, sich mit Wulff zu unterhalten.
10.09.2010 01:55 Uhr
von grafadolf:
Was soll die Aufregung? Der Bundestag hat in den letzten Jahren mehrere Gesetze beschlossen, die sich hinterher als verfasssungswidrig herausgestellt haben. Da hat keiner, auch nicht die taz, aufgeschrien, obwohl die Mehrzahl der Abgeordneten und die Regierung mehrfach bewiesen haben, mindestens ein laxes, wenn nicht ein feindliches Verhältnis zu unserer Verfassung zu haben. Das ist tausendmal schlimmer als Sarazins angeblich gesetzwidriges Ansinnen, vom Präsidenten angehört werden zu wollen.
09.09.2010 19:38 Uhr
von mika:
Hüstel, hüstel, hüstel. "Klare Verfassungsbruch" Sarrazins. Auch wenn Sie dies evtl. gerne bewiesen haben würden, ist es real eher so, dass bei Wulff der Verfassungsbruch im Raume steht. Immer schön bei der interpretierbaren Wahrheit bleiben.
09.09.2010 18:45 Uhr
von Stefan:
So'n Quatsch! Der Bundespräsident hat nach der Vorentscheidung durch den Vorstand der Bundesbank Sarrazin abzuberufen oder auch nicht. Die Mittel seiner Entscheidungsfindung sollten ihm überlassen bleiben. Keinen Rechtsbruch sieht dagegen die TAZ, wenn Schülersprecher als Handpuppe von Merkel sehr schnell eine Entlassungsempfehlung ausspricht und dieses dann hinterher gewissenhaft prüfen möchte. So etwas nennt man im Allgemeinen BEFANGEN. Wulff liefert Argumente für eine Direktwahl des Bundespräsidenten zur Vermeidung von Dankesentscheidungen.
09.09.2010 18:26 Uhr
von Krause:
Bei der Entscheidung des BuPrä müßte es sich um einen Verwaltungsakt handeln. Haben Sie schon mal etwas von § 38 VwVfG gehört?
Leserkommentare
13.09.2010 19:27 Uhr
von Urgestein:
@jas et al.
Ahnungslosigkeit scheint geradezu euer zweiter Vorname zu sein. Die Ernennung/Entlassung von Vorstandsmitgliedern der Bundesbank ist eine Formalie, die dem Bundespräsidenten zukommt. Er handelt dabei auf Vorschlag der Bundesregierung bzw. des Bundesrates. Die beiden haben bei ihren Vorschlägen den Vorstand anzuhören.
Nun ist der Vorstand mehrheitlich der Meinung, eines ihrer Mitglieder ist nicht mehr tragbar. Er ersucht daher nach entsprechender Abstimmung in den eigenen Reihen den Bundespräsidenten um dessen Abberufung. Dieser kann noch die Meinung der Bundesregierung (und ggf. auch des Bundesrates) einholen (wozu er ja auch gewillt war). Die Meinung des Delinquenten hingegen ist unmassgeblich, der ist ja in der Regel sowieso dagegen.
Der Job als Vorstandsmitglied der Bundesbank ist in erster Linie ein politisches Amt, und wer hier die Ansicht vertritt ein (von Bundesregierung und Bundesrat!) politisch gewählter Vorständler könne nicht gegen seinen Willen abgewählt werden, der hat in der Tat ein erhebliches Defizit in Sachen "Spielregeln der Demokratie".
11.09.2010 09:46 Uhr
von das arme Grundgesetz:
Verehrter Herr Theodossiou,
warum Sie meinen Kommentar vom vergangenen Donnerstag nicht freigegeben haben, ist mir völlig schleierhaft. Ich finde das total grundgesetzwidrig.
P.S. Die interessierten Leser möchte ich auf den FAZ-Artikel von Prof. Friedrich Schoch (FAZ vom 9.9.2010, S. 8) hinweisen, der sich ebenfalls mit den juristischen Aspekten der Abberufung eines Bundesbankvorstands befasst. Freilich auf einem etwas anderen juristischen Niveau.
11.09.2010 06:18 Uhr
von Runzelrocker:
Elementarste juristische Kenntnisse fehlen dem Artikelschreiber.
11.09.2010 00:33 Uhr
von Hubertus:
Ich finde den Kommentar - wenn auch verspätete - völlig richtig und zutreffend. Die Schuld liegt beim Bundesbankgesetz. Da ist es halt nicht geregelt. Und was Sarrazin da von Wulff wollte ist echt absurd, was ist denn Wullf, das Orakel von Bellevue oder ein Gesprächstherapeut?? Und was hat denn bitte das VerwfG damit zu tun?? Das ist doch bei einem Bundesbankvorstand gar nicht anwendbar, das ist doch kein Beamter!
10.09.2010 18:38 Uhr
von Potzblitz:
Dieser Artikel...aktuelles taz-Niveau?
Wer nur taz liest, wird offenbar ebenfalls verBILDet...mehr sog i ned.
10.09.2010 15:56 Uhr
von Swanni:
Dieses Sarrazin-Bashing nervt einfach nur noch.
Da liest man , er habe Ressourcen (Kugelschreiber ? ) des Arbeitgebers für sein Buch genutzt, vor zehn Jahren einen kostenlosen VIP-Parkausweis vom Frankfurter Flughafen zugeschickt bekommen usw usw. . Hat er vielleicht auch schon mal einen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten ? Vermutlich nicht,sonst hätte man dazu schon einen Taz-Artikel gelesen
Das interessiert alles nicht die Bohne, ebensowenig wie das ominöse "Judengen", das die Taz bekanntlich längst vor ihm entdeckt haben wollte.
Man kann von dem Mann halten, was man will, auch als Tazredakteur. Das interessiert den Leser aber nicht besonders, jedenfalls nicht in dieser Häufung.
Was interessiert, ist sachliche Auseinandersetzung :
mit den Folgen muslimischer Masseneinwanderung, oder meinetwegen mit dem neoliberalen Weltbild des Sarrazins, oder vielleicht auch einmal mit dem Zusammenhang zwischen Multikulti und Neoliberalismus.
Aber jeden Tag rituelle Abscheubekundungen gegenüber dem Sarrasisten zu lesen ist einfach nur Zeitvergeudung
10.09.2010 14:00 Uhr
von Anselm:
Herr THEODOSSIOU,
ich kann Ihnen nur keine Ahnung und fehlendes Urteilsvermögen attestieren. Der Kommentar ist völlig daneben.
10.09.2010 13:09 Uhr
von Kaboom:
@Blacky
LOL, genau. Ihr Chef hört sich ja auch erstmal Ihre Gegenargumente an, bevor er Ihnen kündigt, nicht?
10.09.2010 11:49 Uhr
von Krause:
Sorry - hatte mich vertippt. Es muss § 28 VwVfG heißen.
10.09.2010 10:36 Uhr
von Blacky:
Das rechtliche Gehör vor der Entscheidung ist ein Grundrecht. Deshalb gehört zu einer Verwaltungsentscheidung eine Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sarazin sich in der Adresse geirrt hat, ist das ein kleiner Fehler, das Präsidialamt müßte die Forderung an die zuständige Stelle weiterleiten mit Abgabenachricht. Daraus einen Zweifel an der Verfassungstreue zu machen, zeigt auch keine Kenntnis der Gesetzeslage. Wenn der Bundesbankvorstand keine Rechtsmittelbelehrung gegeben hat, ist das ein Fehler des Bundesbankvorstandes. Die sollten sowas wissen.
10.09.2010 10:12 Uhr
von JAS:
Dieser Beitrag ist perfide:
Meines Wissens war es nicht die Forderung von T.S., dass ihn der Bundespräsident abberufen möge. Wieso also richten sich Überschrift und Tenor des Kommentars nicht gegen die Bundesbank (deren Erfindung das nämlich war) sondern gegen den Betroffenen (der sich daraufhin auserbeten hatte, dann wenigstens auch angehört zu werden)?
Weil es so schön angesagt ist gerade?
10.09.2010 10:10 Uhr
von likewise:
Sarrazin nimmt es mit der Verfassung nicht so genau? Geht schon. Ist ja seine. Da kann man sich auch mal die doppelte Portion erbitten.
Die dummen Migranten dagegen haben in aller Demut stille zu warten, ob ihm irgendein nicht-rechtsverbindlicher Gnadenerweis zukommt...
10.09.2010 10:06 Uhr
von jas:
Mit Verlaub - dieser Vorwurf ist einigermassen hanebüchen und zudem in sich widersprüchlich:
Richtig ist, dass es für die "Abberufung", die man dem BP angetragen hatte, keine gesetzliche Regelung gibt. Von daher wäre es schon grundsätzlich problematisch geworden, wenn der BP hier eine Entscheidung hätte treffen müssen.
Warum aber sollte es verfassungswidrig sein, wenn der Betroffene eines solchen Verfahrens auf den elementarsten Grundsatz jeglicher rechtserheblicher Entscheidungsfindung verweist - nämlich das vorherige rechtliche Gehör?
Wenn der Verfasser tatsächlich der Meinung ist, dass der BP von solchen Vorgängen die Finger lassen sollte, dann müßte er konsequenterweise auch grundsätzlich gegen eine Abberufung von T.S. durch den BP sein.
Einerseits ein solches (von Gesetzes wegen überhaupt nicht vorgesehenes) Verfahren aber gutzuheissen aber andererseits dem Betroffenen zu sagen, mangels gesetzlicher Befugnisse dürfe er dabei nicht auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bestehen, ihm gar fehlendes Verfassungsverständnis vorzuwerfen, offenbart eine beklagenswert selbstgerechte Kurzsichtigkeit...
10.09.2010 10:03 Uhr
von jörg:
Fremdenfeind, Rassist, Volksverhetzer, Rechtsextremist, Sozialdarwinist, Rechtspopulist, Eugeniker, Antisemit, Arschloch - gefällt mir besonders wg. der intellektuellen Tiefe, Neonazi, Faschist, selber Migrant(!) etc. und jetzt Verfassungsfeind!
Was kommt noch - vielleicht ein Argument?
10.09.2010 09:23 Uhr
von Lothar von der Spree:
Selten sowas Unlogisches in der taz gelesen. Dass Sarrazin anders als andere nicht an Posten klebt, hat er mit seinem Rücktritt gestern bewiesen.
Schlimmer ist der Zustand der Berliner SPD, die in eigenen Reihen keinen adäquaten Nachfolger für Sarrazin als Finanzsenator fand und auf einen parteilosen Unternehmer zurückgreifen mußte.
Die sind schlicht am Ende - da hilft auch Wowi nix!
10.09.2010 07:19 Uhr
von Michael:
Langsam dreht Ihr aber völig ab, anders ist es nicht zu erklären, warum Ihr Sarrazin verbieten wollt, sich mit Wulff zu unterhalten.
10.09.2010 01:55 Uhr
von grafadolf:
Was soll die Aufregung?
Der Bundestag hat in den letzten Jahren mehrere Gesetze beschlossen, die sich hinterher als verfasssungswidrig herausgestellt haben. Da hat keiner, auch nicht die taz, aufgeschrien, obwohl die Mehrzahl der Abgeordneten und die Regierung mehrfach bewiesen haben, mindestens ein laxes, wenn nicht ein feindliches Verhältnis zu unserer Verfassung zu haben. Das ist tausendmal schlimmer als
Sarazins angeblich gesetzwidriges Ansinnen, vom Präsidenten angehört werden zu wollen.
09.09.2010 19:38 Uhr
von mika:
Hüstel, hüstel, hüstel. "Klare Verfassungsbruch" Sarrazins. Auch wenn Sie dies evtl. gerne bewiesen haben würden, ist es real eher so, dass bei Wulff der Verfassungsbruch im Raume steht.
Immer schön bei der interpretierbaren Wahrheit bleiben.
09.09.2010 18:45 Uhr
von Stefan:
So'n Quatsch!
Der Bundespräsident hat nach der Vorentscheidung durch den Vorstand der Bundesbank Sarrazin abzuberufen oder auch nicht. Die Mittel seiner Entscheidungsfindung sollten ihm überlassen bleiben.
Keinen Rechtsbruch sieht dagegen die TAZ, wenn Schülersprecher als Handpuppe von Merkel sehr schnell eine Entlassungsempfehlung ausspricht und dieses dann hinterher gewissenhaft prüfen möchte. So etwas nennt man im Allgemeinen BEFANGEN.
Wulff liefert Argumente für eine Direktwahl des Bundespräsidenten zur Vermeidung von Dankesentscheidungen.
09.09.2010 18:26 Uhr
von Krause:
Bei der Entscheidung des BuPrä müßte es sich um einen Verwaltungsakt handeln. Haben Sie schon mal etwas von § 38 VwVfG gehört?