Eine Verfassungsklage könnte den Spielraum der Politik ausloten

Clever, aber nicht ungefährlich

Kommentar von Ulrike Winkelmann

Die Idee ist erst einmal gar nicht schlecht, um Rolle und Rang eines neuen Verfassunginstruments politisch abzuklopfen: SPD-Chef Sigmar Gabriel hat angekündigt, dass die SPD eine Klage gegen jegliche Steuersenkungen der Koalition erwäge. Denn die Schuldenbremse verbiete es, auf Steuergeld zur Haushaltskonsolidierung zu verzichten.

Seit Mitte 2009 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz. Wegen ihrer disziplinierenden Wirkung wurde sie in der Eurokrise zum Exportschlager. Innenpolitisch ausgeleuchtet ist aber noch lange nicht, was es bedeutet, die staatliche Kreditaufnahme derartig zu beschränken.

So ging etwa die Kritik vieler linker Ökonomen, die Schuldenbremse komme einer undemokratischen Selbstamputation der Politik gleich, im Strudel der aktuellen Krise komplett unter. Die Verschuldung der EU-Staaten gilt nun vielmehr als Beweis dafür, dass Regierungen an die verfassungsrechtliche Kandare gehören, denn sonst werfen sie mal eben die öffentlichen Haushalte den Finanzmärkten als Spielknochen vor.

Ulrike Winkelmann

Ulrike Winkelmann ist Co-Leiterin des Inlandsressorts der taz. Foto: privat

Eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht würde also die notwendige Debatte darüber eröffnen, wie viel Kontrolle die Politik überhaupt noch darüber haben soll, wofür sie Geld ausgibt. Genau in diesem Punkt aber begibt sich der potenzielle Kläger Gabriel auf recht dünnes Eis. Denn wer heute gegen teure Steuersenkungen nach Karlsruhe zieht, morgen dort vielleicht andere schwarz-gelbe Kostspieligkeiten beklagt, möchte ja übermorgen selbst regieren.

Wenn die SPD jetzt Ernst macht, darf sie sich nach einem immerhin denkbaren Regierungsantritt in nicht ferner Zukunft nicht wundern, wenn bei jedem ihrer Schritte die Opposition laut "Karlsruhe!" ruft.

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