Kommentar SPD-Innenpolitik: Kalkulierter Verfassungsbruch

Der Einsatz von privaten Sicherheitsleuten soll in der Trinkerszene vor allem Angst und Schrecken verbreiten.

Es bewahrheitet sich immer wieder – und jetzt wohl auch in Hannover: Sozialdemokraten sind die besseren Hardliner in der Innenpolitik und scheuen dabei vor Verfassungsbruch nicht zurück. Anders kann der Plan der rot-grünen Stadtverwaltung, im Interesse des Kommerzes den Bahnhofsvorplatz und die Fußgängerzone in Linden zu säubern, nicht bezeichnet werden.

Es mag schon sein, dass es für Anwohner eine Belästigung ist, wenn die Menschen vor ihren Haustüren rumhängen. Doch nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat nun mal jeder Mensch das Recht, öffentliche Wege und Plätze zu nutzen. Auch nach einschlägiger Rechtssprechung und den Polizeigesetzen ist Nichtsesshaftigkeit, Betteln und das Sitzen in vorübergehenden Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Parkanlagen zulässig. Auch wenn es dabei in den Grenzen des „kommunikativen Gemeingebrauchs“ zum Alkoholkonsum kommt. Das stellt aber alles keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar und rechtfertigt keinen Platzverweis.

Den darf private Security in öffentlichen Räumen auch gar nicht aussprechen. Also bleibt der Verdacht, die Hilfssheriffs sollen – wie auch am Hamburger Hauptbahnhof – durch martialisches Auftreten Angst und Schrecken verbreiten, damit die Gammlerszene wegbleibt – nach dem Motto: „Von den Pennern klagt schon keiner seine Grundrechte ein.“

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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