• 27.03.2010

Ohne Änderung des Bundesrechts kann die Residenzpflicht nicht abgeschafft werden. Berlin und Brandenburg sollten jetzt eine Bundesratsinitiative starten.

Überholte Vorschriften

KOMMENTARvon Sebastian Heiser

  • 27.03.2010 12:44 Uhr

    von Leser:

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    (Generalversammlung der UN, 10.Dezember 1948)
    (...)
    Art. 13
    (1)
    Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.

    (2)
    Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich sein eigenes zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

  • 27.03.2010 09:52 Uhr

    von Franz Auer:

    Unwort "Residenzpflicht"

    Könnt Ihr bitte aufhören, das absolut verharmlosende Wort "Residenzpflicht" zu verwenden um die gravierende Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern zu bezeichnen?

    Unter "Residenzpflicht" versteht man nämlich nur die Pflicht, seinen Wohnort an einem bestimmten Ort zu nehmen. Etwa wenn früher Beamten vorgeschrieben wurde, an ihrem Dienstort oder in der Nähe zu wohnen. Oder einem Arzt, in der Nähe seiner Praxis. Eine "Residenzpflicht" schränkt aber die Bewegungs- und Reisefreiheit nicht ein. Der Begriff ist deshalb völlig unangemessen für das Asylbewerbern auferlegte Verbot, ohne Erlaubnis den Ort oder Landkreis, wo sie untergebracht sind, zu verlassen.

  • 27.03.2010 02:37 Uhr

    von Maik Hoffmann:

    Zur Zeit läuft eine ePetition an den Bundestag zur Abschaffung der Residenzpflicht:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249

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