Kommentar von CHRISTIAN SEMLER
Mitten in den Feiern zum 60. der Bundesrepublik droht ein heikles Thema unterzugehen - es passt auch so gar nicht in das Klima allgemeiner Selbstbeweihräucherung. Noch immer weigert sich die Führung der CDU/CSU, einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der die Urteile der Nazijustiz in Sachen "Kriegsverrat" pauschal kassiert.
Dabei bestehen in der juristischen wie der historischen Fachwelt keinerlei Zweifel am Terrorcharakter des "Kriegsverräter"-Tatbestandes. Wie auch hätte an einem verbrecherischen Vernichtungskrieg Landesverrat geübt werden können? Seit den Arbeiten von Wolfram Wette weiß man zudem, dass nicht einer der obligatorisch zum Tode Verurteilten und Hingerichteten auch nur in irgendeiner Weise zum Schaden seiner Kameraden beigetragen hat. Der einzige Versuch, Gegenteiliges zu beweisen, vorgetragen von einem "Sachverständigen", hat sich als pure Erfindung herausgestellt.
Mit ihrer hartnäckigen Weigerung, der Aufhebung der Terrorurteile in toto zuzustimmen, erweist sich die Führung von CDU/CSU als Traditionsbewahrer der bekannten Art. Weiterhin hält sie an dem Wahngebilde der "sauberen" Wehrmacht fest, der man sich folgerichtig auch nicht zu entziehen brauchte respektive durfte. In dieser Logik hatten nur die aristokratischen und großbürgerlichen Widerständler edle Motive auf ihrer Seite. Der kleine Mann, der vom Hitler-Krieg genug hatte, hingegen handelte aus schäbigen Motiven. Er verletzte das Gebot der "Kameradschaft", dessen Tradition auch von der heutigen militärischen Führung hochgehalten wird. Aber Kameradschaft war nichts anderes als eine Zwangsgemeinschaft, aus der sich viel zu wenige befreiten. Die Behauptung, die "Kriegsverräter" wären ihren Kameraden in den Rücken gefallen, ist faktisch wie moralisch völlig haltlos. Dies wird heute - nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen - mehrheitlich von der Bevölkerung akzeptiert. Dennoch hält die Führung der Union halsstarrig an ihrer Geschichtsklitterung fest. Angesichts eines Gros von Politikern aller Parteien, die die pauschale Aufhebung der Kriegsverrats-Urteile fordern, und angesichts einer fast einmütigen Haltung der Medien zugunsten dieser Aufhebung gibt es einen einfachen Weg aus der Sackgasse: die Abstimmung im Bundestag zu den Kriegsverrats-Urteilen wird freigegeben - wenn nicht aus Vernunft-, dann aus Gewissensgründen.
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