Kommentar von Andreas Speit
Für die NPD ist diese Aktion doppelt nach hinten losgegangen. Im Bürgerschaftswahlkampf an der Weser hatte der NPD-Kandidat Jens Pühse seine Mitgliedschaft beim SV Werder Bremen im Internet bekannt gemacht – eine PR-Aktion, um in der Presse zu erscheinen. Doch Pühses Strategie ging nicht auf. Der Verein beschloss den Rauswurf und wurde dafür viel gelobt. Pühses Vorstoß, Rechtsmittel gegen den Ausschluss einzulegen, floppte jetzt ebenso.
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In einer Presseerklärung stilisierte die NPD das Verfahren gleich zu einem „vorgezogenen Verbotsverfahren“ hoch. Beim Bremer Landgericht mussten die Richter aber nur entscheiden, ob ein Verein nach dem Vereinsrecht Mitglieder auswählen darf und entschied: Ein Verein kann grundsätzlich selbst aussuchen, wen er als Mitglieder haben will und wen nicht. Und Werders Aufsichtsrats-Vize Hubertus Hess-Grunewald hat Recht, wenn er von einem Signal spricht. In anderen Vereinen der Bundesliga können – wenn die Satzung eindeutig ist – Ausschlussverfahren gegen Rechtsextreme jetzt rechtlich abgesichert angestrebt werden.
Diese Entscheidung kann auch die kleinen Sportvereine ermuntern, sich in Satzungen gegen eine „menschenverachtende Ideologie“ auszusprechen, um Rechtsextreme aus den Vereinen auszuschließen. Bestrebungen der NPD über Sportvereine gesellschaftliche Akzeptanz zu gewinnen, können so verhindert werden.
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