Kommentar Liberias Präsident: Schluss mit der Verteufelung

Das differenzierte Urteil gegen Liberias Expräsidenten Charles Taylor hat Maßstäbe gesetzt. Nun ist klar, wie in anderen Verfahren mit der Schuldfrage umzugehen ist.

Mit dem Schuldspruch gegen Liberias Expräsidenten Charles Taylor vor dem internationalen Sierra-Leone-Tribunal schreibt die internationale Justiz Rechtsgeschichte. Zum ersten Mal wird ein ehemaliger Staatspräsident der Mitverantwortung für Kriegsverbrechen während seiner Amtszeit schuldig befunden.

Die Feststellung, dass die strafrechtliche Verantwortung für Kriegsverbrechen Landesgrenzen überschreiten kann, ist wichtig für den internationalen Kampf gegen Straflosigkeit. Das gilt, obwohl die Richter Taylor lediglich der Beihilfe für schuldig gesprochen haben, nicht jedoch der Anstiftung und der Kommandoverantwortlichkeit.

Und doch ist dieser Prozess in vielerlei Hinsicht fragwürdig gewesen. Die Anklageerhebung gegen Taylor erfolgte mitten in einem fragilen Friedensprozess in Liberia und torpedierte diesen zunächst. Taylors Festnahme brach vorherige Zusagen der Straffreiheit.

Die Anklage gegen Taylor, die ihm wegen Unterstützung von Rebellen in Sierra Leone auch die komplette Verantwortung für deren Verbrechen zuordnet, war gewagt und konstruiert, denn sie erklärte letztendlich die sierra-leonischen Rebellen zu bloßen Marionetten eines dämonisierten Warlords. Eine umfassende Aufarbeitung der Konflikte in Liberia und Sierra Leone kann aber nicht lediglich ein paar Hauptverantwortliche aburteilen und ansonsten die vorliegenden Empfehlungen lokaler Wahrheitskommissionen ignorieren.

International hat man längst aufgehört, zu differenzieren. Kampagnen gegen „Blutdiamanten“ und eine hollywoodeske Dämonisierung afrikanischer Kindersoldaten haben es leicht gemacht, komplexe Konflikte als irrational abzutun. Das Bild von Charles Taylor als teuflischem Bösewicht war für alle anderen Kriegsverbrecher Westafrikas sehr praktisch, hatte aber mit Wahrheitsfindung wenig zu tun.

Heute haut die internationale Kampagne „Kony 2012“, die den noch flüchtigen ugandischen Warlord Joseph Kony zur Strecke bringen soll, in einem anderen Teil des Kontinents in die gleiche Kerbe. Wenn aus dem Taylor-Verfahren ein Präzedenzfall werden soll, ist mehr Sachlichkeit geboten. Weitere internationale Verfahren gegen Expräsidenten stehen an – gegen Laurent Gbagbo aus der Elfenbeinküste, vielleicht bald auch gegen Omar al-Bashir aus Sudan.

Zum Glück hat das differenzierte Urteil gegen Taylor Maßstäbe gesetzt, wie auch in diesen Verfahren mit der Schuldfrage umzugehen ist.

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