Kommentar Klage gegen Facebook: Mehr Mut zum Umbequemen

Ein einzelner Nutzer kann Facebook in die Bredouille bringen. Was könnte erst ein Staat, Deutschland zum Beispiel, tun.

Daten von allen, schön gesammelt an einer Stelle. Bild: reuters

Natürlich ist Facebook nur ein Teil. Ein Akteur in einem System, in dem Unternehmen grenzenlos Daten sammeln, die Nutzer willig dazu beitragen und Geheimdienste sich dankbar an diesem Schatz bedienen.

Doch wenn nun der Europäische Gerichtshof darüber verhandelt, ob die Sammelei der Daten, deren Speicherung in den USA und der Zugriff der dortigen Geheimdienste so in Ordnung geht, ist Facebook mehr: Es steht exemplarisch für dieses System.

Zwei Dinge macht der Fall deutlich. Erstens sind Verbraucher keineswegs so machtlos, wie gerne angenommen. Auch der jetzige Kläger vor dem EuGH, der Jurist Max Schrems, hatte zunächst klein angefangen und einfach mal bei Facebook die zu ihm gespeicherten Daten angefordert – und 1.200 Seiten bekommen. Das kann jeder Nutzer – übrigens auch bei anderen Unternehmen – nachmachen, auch dann, wenn er für Klagen weder Geld noch Zeit noch Nerven hat oder investieren will. Es zeigt den Unternehmen zumindest, dass ihre Kunden nicht alles mit sich machen lassen.

Zweitens: Wenn schon ein einzelner Nutzer so viel bewegen kann – was könnten dann erst Regierungen reißen? Gesetzgeber, die sich nicht vor vermeintlich übermächtigen Konzernen und der US-Regierung wegducken, sondern den Mut hätten, sich klar für den Verbraucher, den Bürger und dessen Rechte zu positionieren?

Die Bundesregierung jedenfalls hat da noch einen ziemlich langen Weg vor sich. Das Bundesinnenministerium hat eine deutsche Stellungnahme im Facebook-Verfahren blockiert – wie so vieles andere, das den Datenschutz fördern oder zumindest zeigen könnte, dass Datenschutz und Privatsphäre wichtige Themen sind. Etwas so Zentrales, dass man sich selbst darum kümmert. Und unbequeme Entscheidungen nicht einfach der Justiz überlässt.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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