• 25.01.2012

Der Antikommunismus des Innenministers ist nicht nur verstaubt, sondern abwegiger als je zuvor. Die Herstellung von Öffentlichkeit ist für ihn ein Fall für den Staatsanwalt.

Der arge Wüterich

KOMMENTARvon Ulrike Winkelmann

  • 27.01.2012 05:07 Uhr

    von Dieter, Basel:

    Es ist schon unglaublich, was diese CSU-Landesgruppe im Bundestag mit ihrem unsäglichen BM Friedrich betreffend Neonazi-Aktivitäten noch alles bietet. Im Jahr 1980, als beim Oktoberfest in München über 10 Menschen durch einen Neonazi (Gundolf Köhler) ermordet wurden, war die erste Stellungnahme durch den Vorsitzenden FJS (Strauss): "Ein Einzeltäter," nur keine Bange, und "der Feind steht links!" Es stellte sich dann heraus, dass das Bürschchen Köhler bei der Wehrsportgruppe Hoffmann gewesen war. Dass dieser unselige Geist in der heutigen CSU noch immer vorherrscht, wundert mich gar nicht, er ist aber durchaus ein Grund dafür, dass diese geschichts-uneinsichtige und komplett unfähige Landespartei jetzt halt auch in der Regierung des Freistaates bald der SPD Platz machen muss.

  • 26.01.2012 13:50 Uhr

    von andreas:

    Seit wann sind Schlesier eine Partei die im Bundestag sitzen ?

    Die LINKE ist nun mal die zum x-ten Mal umgewidmete SED der Mauerschützen und Kampfgruppen.

    Antikommunismus...ja BITTE !
    Antifaschismus...sowieso !

    Aber Frau Winkelmann(geboren im kuscheligen Wiesbaden) ist nunmal nicht in einer Diktatur aufgewachsen, sie weiß es nicht besser!
    Schade!

  • 26.01.2012 13:25 Uhr

    von Firlefanz:

    Der Mann sollte sich wegsperren. Er leidet unter Paranoia!Er sollte die DDR- Akten von Merkel mal durchforsten lassen;oder die Akten von Kohl, in Sachen: Beziehungen zur ehemaligen DDR. Wer sich selbst alles zutraut, traut anderen nicht über den Weg!

  • 26.01.2012 12:18 Uhr

    von Rainbow Dash:

    @alcibiades: Moment.. wenn das stimmt, und die Cdu tatsächlich aus lauter verkappten Bronies besteht, Warum ist ihre politik dann so wenig "Love & Tolerate" ?

    Mind=Blown!

  • 26.01.2012 12:17 Uhr

    von noevil:

    Der Kommentar war zutreffend - besonders die darin enthaltene Frage nach der Haltung der CSU zur schlesischen Landsmannschaft, die nachvollziehbar ausserhalb von Bayern Kopfschütteln und in Bayern bei den vielen Andersdenkenden alljährlich betretenes Schweigen hervorruft.

    Das wäre auch mal ein Thema für die TAZ. Schließlich muss man sich das jedes Jahr aufs Neue bieten lassen.

    Und wenn das einzig Positive über einen Innenminister ist, dass er sich nicht um diesen Posten gerissen hat, dann erscheint mir das schon mehr als dürftig. Um sich seine Haltung klarer vor Augen zu führen, wäre ihm zu raten, er möge sich nur einmal ein Auge zupflastern und sich dann hinters Steuer seines Autos setzen. Spätestens da sollte ihm klar werden, dass das nicht geht, weil kein tiefenscharfes abstandsrealisierendes Sehen mehr möglich ist.

    Wenn man also nicht das rechte und das linke Auge offen hat, sondern auf dem rechten Auge blind ist, dann sollte man auch nicht Autofahren, ganz zu schweigen davon, Fahrlehrer sein zu wollen.



  • 26.01.2012 10:16 Uhr

    von hto:

    Es wird Zeit die "Treuhänder" der "Demokratie" durch Kreuzchen auf dem Blankoscheck an Lügendetektore anzuschließen, wenn sie irgendeine Plattform für ihre Statements nutzen wollen.

  • 26.01.2012 10:01 Uhr

    von alcibiades:

    Einmal, sagt Hans-Peter Friedrich, habe er einen Bundesparteitag der CDU unterbrochen. Er zeigte eine Folge von "My little Pony" - eine US-amerikanische Fernsehserie für kleine Mädchen, in der rosa Pferde über ernste Themen wie Freundschaft diskutieren. Seine Kollegen fanden das klug.

  • 25.01.2012 21:34 Uhr

    von Celsus:

    Da wies Herr Friedrich darauf hin, dass es seiner Auffassung nach eine Straftat sei, wenn da aus den Reihen des Verfassungsschutzes heraus eine Information über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz herausgegeben worden sei.

    Allerdings gibt es von der Verschwiegendheitsverpflichtung in § 37 Abs. 2 Satz 2 Beamenstatusgesetz eine Ausnahme: Wenn die Tätigkeit der Behörde gegen die freiheitilch demokratische Grundordnung gerichtet ist.

    Zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gehört dabei nach einer Entscheidung des Budnesverfassugnsgerichtes allerdings auch die Gewaltenteilung (BVerfGE 2,1,12). Wenn der Verfassungsschutz Abgeordnete überwacht und sogar einen, der im Kontrollgremium sitzt, ist diese Gewaltenteilung missachtet. Ebenso, wenn es den Dienstherrn die gesetzlichen Grundlagen nicht kümmern, wenn ohne jeden Verdacht verfassungsfeindlicher Gesinnung gerade Menschen in hervorgehobener Position und mit Reformideen überwachen lässt. Das ist dann ein Missbrauch zu parteipolitischen Zwecken und hat nichts mehr mit einer angeblichen verfassungsfeindlichen Gesinnung zu tun.

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