• 29.07.2010

Für Kachelmann ist seine Haftentlassung natürlich eine gute Nachricht. Ein Freispruch zeichnet sich aber noch längst nicht ab.

Keine Vorentscheidung

KOMMENTARvon Christian Rath

  • 30.07.2010 07:57 Uhr

    von wauz:

    Das ärgerliche an der Sache ist, dass der Respekt vor der Strafprozessordnung seitens der Staatsanwaltschaften völlig erodiert ist. Es ist ja nicht nur der Fall Kachelmann, wo von vornherein Effekthacsherei betrieben wird, um via Medien eine Vorverurteilung zu erreichen. Man schaue sich auch den "Mord"fall Brunner an.

  • 30.07.2010 00:52 Uhr

    von egal:

    Das automatische Unterstellen der Fluchtgefahr ist zumindest die äußerste Grenze der Gesetzesuslegung, wenn nicht schon drüber. Dass das Landgericht so beharrlich sich weigerte, die Entscheidung zur U-Haft zurückzunehmen, deutet auf einen problematischen Prozess hin.
    Der OLG-Beschluss ist sicherlich ein deutliches Zeichen, weil er sich noch nicht mal mit der Fluchtgefahr als Haftgrund beschäftigt hat, sondern gleich massiv in der Sache (Tatverdacht) eine Bewertung abgegeben hat. Das sieht man von OLGs eher selten in dieser Deutlichkeit.


    "Wenn sie wirklich von Kachelmann vergewaltigt wurde, dann wird sie durch diese Entscheidung ein zweites Mal zum Opfer gemacht."

    Die Frage ist dann aber, von wem sie das dann wurde. Momentan zeichnet sich eine Wende ab und ist alleine auf Grund des schnellen Vorpreschens der Staatsanwaltschaft so in der Presse gelandet.

    Da wurde wochenlang die große Festnahme am Flughafen (Marke Schwerverbrecher) vorbereitet und überfallsartig durchgezogen. Da hat man wochenlang ihn erstmal schmoren lassen bei einer schon damals nicht klaren Beweislage und dann hat man sich dann auch borniert gezeigt als die ersten Angriffswellen so langsam zerbröckelt sind.

    Der Staatsanwaltschaft war spätestens im Juni klar, dass sie damit übers Ziel hinausgeschossen ist. Sachgerechter - auch für das angebliche Opfer - wäre eine medienferne Aufarbeitung gewesen. Dann hätte man in aller Stille ermitteln können und dann den "freien" Kachelmann zum Prozess laden können.

    Aber man wollte ja ganz bewusst den Paukenschlag setzen und nun hat man den Gegenpaukenschlag vom OLG erhalten. Wenn das in dieser Form weitergeht, schrumpft die bereits zugelassene Anklage wohl inhaltlich zum Freispruch, den dann die Staatsanwaltschaft selbst noch beantragen müsste.


    Man muss sich schon fragen - unabhängig vom Fall Kachelmann - wer eigentlich hier die Staatsanwaltschaften beaufsichtigt. Der Fall Brunner zeigt ebenso eine vollkommen fehlgeleitete Staatsanwaltschaft, die der Öffentlichkeit durch Vorenthalten von Entlastungsbeweisen ein ganz mieses Bild von den beiden Tätern geben will. Offenbar will man mediale Schlachten schon im Vorfeld schlagen und den Angeschuldigten zu zermürben. Es gilt wieder der Spruch: U-Haft schafft Rechtskraft...

    Die Fälle, in denen Prominente verwickelt sind, haben sich in den letzten Monaten alle zum Debakel für die Staatsanwaltschaften gewandelt. Lernbereit scheint dort aber keiner zu sein.

  • 29.07.2010 16:57 Uhr

    von Wolfgang:

    Egal was für ein Urteil gesprochen wird, der Ruf ist hin. Leider glauben auch immer weniger Menschen an die Justiz und an die Gerechtigkeit. Recht haben, heißt noch lange nicht Recht bekommen.

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