Kommentar von
Ob die Gelöbnix-Veranstalter schlau gehandelt haben, als sie die einzige genehmigte Kundgebung noch vor Beginn des Gelöbnisses auflösten und die Teilnehmer alleine weiterschickten, darüber lässt sich streiten. Schließlich stehen Versammlungen unter einem besonderen Schutz: dem des Grundgesetzes. Bei einer Demo sind Mittel erlaubt, die sonst nicht so einfach einsetzbar sind. Lautsprecherwagen zum Beispiel und Transparente. Womöglich wäre also im Rahmen einer Versammlung viel wirksamerer Protest möglich gewesen.
Klar ist aber: Zu einem Abbruch aus Protest darf es im nächsten Jahr gar nicht erst kommen. Wenn das Gelöbnis zur festen Veranstaltung vor dem Reichstag wird, dann müssen die Demonstranten einen Platz bekommen - und zwar deutlich näher am Gelöbnisort. Die Argumentation, dass eine Demo die eigentliche Veranstaltung nicht stören darf, zieht dabei nicht. Denken wir nur an Neonazi-Veranstaltungen und entsprechende Gegendemos, deren Ziel es ist, mindestens hörbar Protest zum Ausdruck zu bringen.
Das muss auch die Bundeswehr ertragen. Nicht nur, damit den Soldaten in Erinnerung gerufen wird, dass ihre Tätigkeit keineswegs unumstritten ist. Sondern vor allem, um die anwesenden Politiker darauf hinzuweisen, dass ein Teil ihrer Wähler nichts für Krieg und Militär übrig hat. Und für ein öffentliches Gelöbnis, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, schon gar nicht.
Ein internes Papier belegt: Das Land will für 654 Millionen Euro die Wasserbetriebs-Anteile von RWE zurückkaufen - mit Geld, das die Betriebe in Zukunft abwerfen. von Konrad Litschko

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Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
22.07.2009 12:02 | Rainer
Ich habe nichts gegen das Gelöbnis, nur gegen das nicht öffentliche Gelöbnis und schließe mich weitgehend der Meinung von H ...
22.07.2009 09:47 | Michael Hartung
Man muß schon ein ernstes Problem am Kopf haben, wenn man ein öffentliches Rekrutengelöbnis der Bundeswehr vor dem Bundesta ...
22.07.2009 00:16 | dkmmmmmmm
Viellicht haben die Anmelder auch einfach nur die Situation realistisch eingeschätzt, als sie einen der beiden (!) genehmig ...