Kommentar von ALKE WIERTH
Soll ein Schüler muslimischen Glaubens in der Schule sein Gebet verrichten dürfen? Das Berliner Verwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr diese Frage positiv beantwortet: Er darf – außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass er andere mit seinem Gebet nicht stört. Am Donnerstag nun kippte das Oberwaltungsgericht Berlin dieses Urteil.
Das Gericht folgte damit der Argumentation der Berliner Schulverwaltung: Das öffentlich verrichtete Gebet könne an den multireligiösen Schulen den Schulfrieden stören. Dem Schüler einen besonderen Raum für das Gebet zur Verfügung zu stellen, könnten Schulen aber nicht leisten – zumal diese Forderung dann auch den Angehörigen anderer Religionen erfüllt werden müsse.
So weit, so gut. Man mag sich tatsächlich fragen, ob private Religionsausübung im Sozialraum Schule, die als Institution weltanschaulicher Neutralität verpflichtet ist, etwas zu suchen hat.
ist Redakteurin für Migration und Bildung bei taz-Berlin.
#In Berlin geht diese Neutralität so weit, dass Religionsunterricht nicht als reguläres Schulfach erteilt, sondern als freiwillige Unterrichtsstunde von den Religionsgemeinschaften selbst angeboten wird.
Gleichzeitig baut Berlin gerade die Mehrheit seiner Schulen zu Ganztagsschulen um. Für muslimische SchülerInnen, die die religiöse Vorschrift des täglich fünfmaligen Gebets einhalten möchten, ergibt sich daraus tatsächlich ein Problem.
Es ist ein praktisches Problem in der Vielfalt einer Einwanderungsgesellschaft: Und genau vor diesem Hintergrund ist der Prozess um das Schulgebet auch eine Farce. Schule, die Kindern ja gerade auch das demokratische Zusammenleben, den toleranten Umgang vermitteln soll, muss solche Fragen anders als per Gerichtsurteil lösen können.
Dass der Prozess in Berlin der erste dieser Art 50 Jahre nach Beginn der Einwanderung von Muslimen ist, lässt immerhin hoffen, dass die meisten Schulen das auch können.
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Leserkommentare
29.05.2010 11:02 | lieschen
stimme zu: ...
28.05.2010 21:34 | Berta
Wenn der Schüler wirklich ein gutes Verhältnis zu seiner angeblichen Gottheit hätte, bräuchte er dieses angeblich gute Verh ...