• 20.11.2009

Arbeitsrechtlich hat sich nichts geändert: Immer noch reicht ein Verdacht für eine Kündigung aus: Doch inzwischen reagiert die Öffentlichkeit viel sensibler.

Emmelys erster Erfolg

KOMMENTARvon Luise Strothmann

  • 23.11.2009 15:12 Uhr

    von Piggeldy:

    Ich kenne einige Altenpflegerinnen , die mir glaubhaft versicherten , sie hätten so ein straffes Arbeitspensum dass es gar nicht möglich ist, sich mal hinzusetzten und sein Vesper zu verzehren. So nehmen sich eben alle mal eine Scheibe Brot um sie neben der Arbeit her in sich reinzustopfen.
    Zumal es Vorschrift ist , dass alles was einmal auf dem Tisch gestanden hat , im Schweinekübel landet.
    Dann werden den BewohnerInnen wieder Mahlzeiten serviert die sich gar nicht essen können . So landet auch mal Parmaschinken unberührt im Abfall.
    Sieht toll aus für die Angehörigen , die BewohnerInnen haben nix davon.

    Und was das Vertrauen angeht : alle Altenpflegerinnen haben mir erzählt , dass sie um Überstunden oder Sonntagszuschläge betrogen werden.
    Von Katholischen wie evangelischen Einrichtungen.
    In einer Einrichtung wurde eine Betriebsrätin systematisch ausgebremst und dann krank gemobbt.
    Schönes Vertrauen , gell ????

  • 22.11.2009 19:37 Uhr

    von Ihr Name H. Poggel:

    Zu den Urteilen ist ja schon alles gesagt, vom Vergleich mit der NS Zeit bishin zur Ungeheuerlichkeit eben dieses Vergleichs. Die eigentliche Frage ist aber die nach dem Warum! Ich schätze, dass mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer nach diesen Kriterien entlassen werden könnte, wer hat nicht nicht schonmal einen Bleistift oder Notizblock aus dem Büro mitgenommen, oder ein Stück Schrott oder eine defekte Zange aus der Werkstatt. Das Geschwafel vom gestörten Vertrauensverhältnis berücksichtigt nicht, wie oft Arbeitnehmer im Gegenzug nicht um 17 Uhr den Hammer fallen lassen oder einem Kunden die Tür vor der Nase zuschlagen. Ohne Vertrauen geht es auf beiden Seiten nicht.

    Ist es also die Absicht des Arbeitgebers, eine leicht ersetzbare Arbeitskraft durch eine billigere zu ersetzen, oder sucht er einen Vorwand, einen unbequemen oder tatsächlich unfähigen Mitarbeiter zu entlassen? Im letzten Fall gäbe es sicher korrektere Mittel, jemandem zu kündigen.

    Es sollte zu erwarten sein, dass diese Art von Arbeitgebern zukünftig keine fähigen Angestellten mehr finden, sondern nur noch Tagelöhner, die höchstens Dienst nach Vorschrift leisten. Dann möchte ich sehen, wie dann der Laden noch läuft.

    Von den Gerichten sollte mindestens eine Abmahnung nebst Verhältnismäßigkeit der Mittel gefordert werden, bevor ein solcher Kündigungsgrund unterstützt wird.

    Holger Poggel

  • 22.11.2009 16:42 Uhr

    von Jann:

    Fragen Sie mal den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens: die schlimmsten Arbeitgeber sind Gewerkschaften und die Kirche!

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