Kommentar BND/NSA-Affäre: Opfer oder Mittäter?

Die Rolle des BND in der Spionageaffäre ist unklar. Und die der Bundesregierung auch. Es könnte in dem Fall noch einige Überraschungen geben.

Opfer oder Verbündeter der NSA? Beim BND macht nicht nur der Parkplatz einen auf James Bond. Bild: dpa

Die Rollen in dieser Affäre sind noch nicht eindeutig verteilt. Ist der BND ein Opfer der NSA, die ihm Suchbegriffe unterschob, mit denen er ungewollt US-Wirtschaftsspionage betrieb? Oder ist der BND Mittäter, weil er das Spiel durchschaute und auch etwas gegensteuerte, aber weiter mit der NSA kooperierte?

Auch im Verhältnis zwischen Bundesregierung und BND ist längst noch nicht alles geklärt. Hat der BND das Kanzleramt sofort (oder zumindest nach einigen Jahren) über die NSA-Tricks informiert? Oder wurde die Regierung erst jüngst unter dem Druck parlamentarischer Ermittlungen eingeweiht? Derzeit sieht es so aus, dass die Bundesregierung schon seit 2008 informiert war, also schon fünf Jahre vor den Snowden-Enthüllungen.

Die Regierung muss nun also darstellen, was sie nach 2008 unternommen hat, auch wenn dies das Verhältnis zu den USA erneut belasten dürfte. Es könnte hier noch einige Überraschungen geben. Vielleicht hängt auch das bisher rätselhafte Ende des Programms „Eikonal“ damit zusammen.

Von 2004 bis 2008 lieferte der BND nämlich Daten, die er am Frankfurter Internetknotenpunkt de-cix abgriff, einfach an die NSA weiter. 2008 stoppte er diese haarsträubende Praxis dann angeblich.

Aber auch die NSA könnte noch auf unbequeme Weise kontern, etwa indem sie offenlegt, dass die überwachten europäischen Unternehmen Rüstungsexporte betrieben haben, die auf Rechtsbrüchen und Korruption beruhten. So haben sich die USA auch schon ab 2000 verteidigt, als das Spionagenetzwerk Echelon bekannt wurde.

Doch selbst wenn die NSA solche Trümpfe in der Hinterhand halten könnte, es bliebe der bisher stets bestrittene Fakt, dass sie die vorgebliche Antiterrorzusammenarbeit auch für Wirtschaftsspionage instrumentalisiert hat.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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