Kolumne Geht’s noch?: Digitales Burka-Verbot

Österreich will Hass im Netz bekämpfen – und hat keine bessere Idee, als die Anonymität im Netz abzuschaffen. Den Opfern würde das kaum helfen.

Mensch in Kapuzenpulli hällt sich die Hand vors Gesicht

Anonymitätsverbote im Netz schützen nicht vor Straftaten und Hate Speech Foto: Unsplash/Jaroslav Devia

Die ehemalige österreichische Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer erhielt sexistische Nachrichten von dem Facebookprofil eines Bierladens. Geschrieben hat diese Nachrichten mit hoher Wahrscheinlichkeit der Betreiber des Ladens, auch wenn nicht alle Zweifel an seiner Identität ausgeräumt werden konnten. Maurer fehlten die Möglichkeiten, juristisch gegen den Mann vorzugehen, also entschied sie sich für digitale „Notwehr“.

Sie veröffentlichte das Posting und wurde dafür wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist ein Skandal. Noch beschämender ist allerdings, wie die österreichische Regierung darauf reagiert. In der vergangenen Woche lud sie zum Gipfel gegen Hass im Netz. Ihr einziger konkreter Vorschlag: die Anonymität im Netz einschränken. Ob das in eine Klarnamenpflicht münden soll, ist noch ungewiss. Österreich hätte damit eine ähnlich Regelung wie die autoritären Regime China, der Iran und Nordkorea.

Die schwarz-blaue Regierung nennt ihren Vorschlag „digitales Vermummungsverbot“. Was in Österreich schon auf der Straße funktioniert hat, soll also ins Netz: die digitale Burka verbieten. Dabei liegt das Problem für den Hass woanders. Eine von drei Frauen ist in Österreich von Beschimpfungen, sexuell anzüglichen Mitteilungen oder dem Verbreiten schlimmer Gerüchte im Netz betroffen.

Es sind besonders junge Frauen, und nur jeder Zehnte Täter ist auch wirklich anonym. Selbst wenn mit dieser Maßnahme dieser zehnte Hasstäter identifizierbar wäre, blieben die Opfer juristisch wehrlos. Die Regierung instrumentalisiert den „Schutz der Frauen“, um eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen.

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Das Beispiel Südkorea zeigt, wie ineffektiv selbst eine Identifikationspflicht im Netz ist. Dort gingen die Hasstaten nicht zurück, als so eine eingeführt wurde. Das Verfassungsgericht kippte das Gesetz wegen seiner Unverhältnismäßigkeit und die Daten von 70 Prozent der Bevölkerung wurden gestohlen. Es entstand ein Schwarzmarkt für fremde Identitäten.

Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Vize Hans-Christian Strache haben die Aufmerksamkeit auf die „Anonymen“ gelenkt. Das ist rechtspopulistische Notwehr. Ginge es den Regierenden wirklich um den Hass, müssten sie nach dessen Ursachen fragen. Das tun sie aber nicht, denn sie brauchen ihn selbst, um die Ressentiments zu schüren, die ihnen ihre Wähler_innen sichern.

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