Kolumne Der Kampfradler: Möge Ihnen ein Licht aufgehen!

Der Verkehrsminister will endlich Akku-Lampen an Rädern legalisieren. Das ist toll? Eigentlich ja. Doch ein Detail offenbart den Gesetzestext als weltfremden Irrsinn.

Hauptsache hell? Von wegen. Bild: dpa

Lieber Peter Ramsauer,

fast, ja fast möchte man vom Fahrradsattel springen und Ihnen, lieber Herr Verkehrsminister, um den Hals fallen. Denn nächste Woche, das haben Sie gerade verkündet, soll auf eine Initiative Ihres Ministeriums hin doch tatsächlich der Bundesrat beschließen, dass Fahrräder künftig auch mit akkubetriebenen Lampen beleuchtet werden dürfen.

Was?, werden zwar viele Radler fragen, Das ist bisher verboten? Und wer bei einer Polizeikontrolle statt eines fest installierten Dynamos nur abnehmbare Lampen am Rad hatte, der musste bisher tatsächlich 15 Euro Bußgeld zahlen?

Ja, stimmt. Genauso absurd wäre es, wenn Fußgängen nur erlaubt wäre, Regenschirme zu benutzen, aber keine Regenjacken. Aber jetzt – kaum 100 Jahre nach Erfindung der Taschenlampe – darf man sein Rad auch elektrisch beleuchten und alles wird gut.

Alles? Leider nein. Denn ein entscheidendes Detail auf Seite 7 der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (PDF) verrät, dass Sie leider immer noch nichts von der Welt der Radfahrer verstanden haben. Da heißt es in schönstem Behördendeutsch: Über eine Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden.

Mit anderen Worten: Nur eine Lampe, die anzeigt, wie voll der Akku noch ist, genügt dem Gesetz. Und Leuchten, die mit nichtwiederaufladebaren Batterien betrieben werden, können so hell sein, wie sie wollen. Verboten bleiben sie trotzdem. Die wunderbaren Dispute bei der nächsten Polizeikontrolle mag man sich schon jetzt kaum vorstellen.

Es geht also gar nicht darum, die überall vorhandenen Allerweltselektroblingblings zu legalisieren. Nein, wer gesetzestreu leuchten will, muss sich erstmal eine neue Lampe kaufen. Da fragt man sich nicht nur, welche Lampenherstellerlobby Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt hat. Da erkennt man auch gleich: diesen Unsinn kann nur jemand fabriziert haben, der in seinem Alltag nie auf dem Sattel sitzt.

Denn Praktiker wissen längst: vor dem Verlassen des Hauses muss man sich jedes Mal fragen, wo man denn nun schon wieder die Fahrradlampen hingelegt hat. Und wenn man sie gefunden hat, prüft man auch schnell mal, ob sie noch funktionieren. Klare Regel: helles Licht, alles prima. Schwaches Licht, ja geht noch – ist schließlich immer noch besser als der olle Dynamo, der bei Regen und an roten Ampeln eh nie funktioniert. Und gar kein Licht: Batterie wechseln. Oder eine andere Lampe suchen.

Kurz gesagt, lieber Herr Ramsauer: Radfahrer sind nicht doof. Jedenfalls nicht so doof, wie dieser angebliche Fortschritt aus Ihrem Haus. Diesen Quatsch können Sie sich hinter die Sonnenblende Ihres Dienst-BMWs klemmen.

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Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters

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