Kolumne Das Gerichte: Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen

Was Meerrettich und Bier gemeinsam haben? Beides muss sehr schnell verzehrt werden.

Ist Ihnen eigentlich auch schon mal aufgefallen, dass auf Kaugummi-Packungen nie ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt ist. Komisch, oder? Ich habe das erst kürzlich entdeckt, als ich einen Streifen "Big Red", diesen herrliche Zimtkaugummi, in einer Tasche fand und das alte Ding schon auf dem Weg zum Mund anfing zu zerbröseln. Aber ich fand keine einzige Zahlenkolonne auf dem Silberpapier, die mir hätte bedeuten können: na, selbst schuld.

Tatsächlich ist es so, wie mich ein Blick in die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung aufgeklärt hat: Bei Kaugummi wie allgemein bei Zuckerwaren oder auch höherprozentigen alkoholischen Getränken muss nicht ausgewiesen werden, bis wann sie zum Verzehr geeignet sind.

Sonst hat jedes Lebensmittel ein sogenanntes Mindesthaltbarkeitsdatum. Und es hält sich wacker der Irrglaube, dass dieses Datum auf der Packung auch etwas darüber aussagt, wann ein Produkt ungenießbar wird. Was zu einem ganz netten Spiel zwischen mir und einer Freundin geführt hat, die ich einige Male im Jahr besuche und die inzwischen schon vor meiner Ankunft den Kühlschrank inspiziert. Sagt sie jedenfalls. Und es ist ihr jedes Mal ein bisschen peinlich, wenn ich dann doch beispielsweise ein Glas Feigensenf im Kühlschrank finde, noch annähernd voll, aber schon seit 2001 abgelaufen ist. Das war mir ausnahmsweise sogar selbst unangenehm. Wahrscheinlich war ich es nämlich, der noch vor der Jahrtausendwende den Senf mitgebracht hatte. Aber selbst heute, zehn Jahre später - inzwischen wird Feigensenf auf jeder Autoraststätte südlich der Donau als Mitbringsel in Ramschkörben angepriesen - habe ich noch nie ein Rezept gesehen oder von einem Gericht erzählt bekommen, zu dem es unbedingt diesen Senf bräuchte, außer vielleicht gebackenen Ziegenkäse. Liegen unzählige nur einmal geöffnete Gläser davon in deutschen Mülleimern? Ich glaube schon, ich habe Feigensenf schon öfter entsorgen müssen. Ach so, um die Haltbarkeit muss man sich anders als beim Kaugummi beim Feigensenf keine Sorgen machen. Ich habe von dem 2001er-Jahrgang gekostet. Er schmeckte genauso wie das weit frischere Vergleichsglas.

Die Datumsgrenze auf der Packung stellt sich immer wieder als sehr relativ heraus. Sie ist nach dem Gesetz ja auch nur der Zeitpunkt, ab dem der Hersteller keine Garantie mehr übernimmt, dass sein Produkt noch gut ist. Ich versuche mir deswegen das Probieren von abgelaufenen Produkten nicht ganz zu verbieten. Beispielsweise wenn es sich um schwerer wiederzubeschaffende Zutaten handelt. Meine Erfahrungswerte öffentlich zu machen brächte mich aber nur in Teufels Küche.

Nur so viel: Meerrettich sollte man schon weit vor Ablaufdatum verzehrt, Bier getrunken haben und auch Kräuter verbraucht haben. Und ich bekenne zwar meine Sympathie für die kleine Minderheit von konsumkritischen Menschen, die containern, also meist des Nachts am Hinterausgang von Supermärkten aussortiertes Gemüse und abgelaufene Milchprodukte durchstöbern, aber ehrlich: Das kann eine vorbildliche Minderheit bleiben.

Noch einmal zurück zu den Süßwaren. Bei Gummibärchen etwa ist mir das Verfallsdatum herzlich egal. Ich mag die Dinger vor allem, wenn sie etwas Biss bekommen haben. Es gibt nicht nur mich, sondern einige solcher Connaisseure. So viele, dass ich es immer wieder für ein Erfolg versprechendes Rezept gehalten habe, wenn Haribo mal ein Produkt namens "Goldbärchen extra hart" entwickelt hätte. Hat das Bonner Unternehmen aber nicht. Und so sind es immer wieder wunderbare Erlebnisse, wenn man in einem Küchenschrank oder noch besser im Auto eine halb aufgerissene und dann über Monate vergessene Tüte ehemaliges und natürlich meist längst abgelaufenes Weichgummi entdeckt. Erst das, finde ich, schmeckt Erwachsenen tatsächlich ebenso.

Es gibt natürlich auch ein bewährtes Rezept für die Schnellreifung der knackigen Süßwaren: Man nehme einen Kühlschrank und lasse die Haribo-Tüte darin ein paar Tage offen liegen, bis die gewünschte Härte erreicht ist - Katjes-Produkte übrigens mindestens einen Tag mehr.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.